Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.

Bild:
<< vorherige Seite

der Manufacturen und Fabriken.
ren und Fabriken kommt auf den inn- und ausländi-
schen Debit an. Der Debit hängt, wie wir mehr-
malen errinnert haben, von dem wohlfeilen Preiß der
Waaren ab. Wenn man aber große Kosten aufwen-
det; so will man dieselben verintreßiret haben; und
folglich muß notwendig eine Vertheurung der Waaren
entstehen. Es gehöret demnach nothwendig unter die
guten Maaßregeln, daß man in Ansehung der Gebäu-
de, so viel möglich, die Kosten schonet. Man wird
allenthalben alte, aber noch gute Gebäude zu kaufen
bekommen können, die mit wenigen Kosten zu dem vor-
habenden Endzwecke eingerichtet und in brauchbaren
Stand gesetzet werden können. Bey guten Fortgange
der Fabriken können solche Gebäude allemal erweitert
und mithin das Werk mehr ausgebreitet werden; und
dieses ist allemal sicherer, als wenn bey dem Verfall
der Fabrike ein großes Gebäude unnütze wird und nichts
als den leeren Namen eines wohlgemeinten, aber übel-
veranstalteten Unternehmens übrig behält. Erfordern
diese oder jene Arten der Fabriken schlechterdings gleich
anfangs einen großen Umfang; so wird man allemal
große Gebäude im Lande finden, die entweder zu kau-
fen stehen, oder die dem Landesherrn gehören und we-
nig Nutzen haben. Es ist in verschiednen Landen ein
großer Ueberfluß von Landesherrlichen Schlößern und
Häusern. Jedes Amt ist fast mit einem solchen herr-
schaftlichen Gebäude versehen, darunter es viele giebt,
die der Landesherr kaum einmal in seinem Leben ein paar
Tage bewohnet. Solche überflüßigen Gebäude sind
ohnedem wider die guten Grundsätze des Finanzwe-

sens.

der Manufacturen und Fabriken.
ren und Fabriken kommt auf den inn- und auslaͤndi-
ſchen Debit an. Der Debit haͤngt, wie wir mehr-
malen errinnert haben, von dem wohlfeilen Preiß der
Waaren ab. Wenn man aber große Koſten aufwen-
det; ſo will man dieſelben verintreßiret haben; und
folglich muß notwendig eine Vertheurung der Waaren
entſtehen. Es gehoͤret demnach nothwendig unter die
guten Maaßregeln, daß man in Anſehung der Gebaͤu-
de, ſo viel moͤglich, die Koſten ſchonet. Man wird
allenthalben alte, aber noch gute Gebaͤude zu kaufen
bekommen koͤnnen, die mit wenigen Koſten zu dem vor-
habenden Endzwecke eingerichtet und in brauchbaren
Stand geſetzet werden koͤnnen. Bey guten Fortgange
der Fabriken koͤnnen ſolche Gebaͤude allemal erweitert
und mithin das Werk mehr ausgebreitet werden; und
dieſes iſt allemal ſicherer, als wenn bey dem Verfall
der Fabrike ein großes Gebaͤude unnuͤtze wird und nichts
als den leeren Namen eines wohlgemeinten, aber uͤbel-
veranſtalteten Unternehmens uͤbrig behaͤlt. Erfordern
dieſe oder jene Arten der Fabriken ſchlechterdings gleich
anfangs einen großen Umfang; ſo wird man allemal
große Gebaͤude im Lande finden, die entweder zu kau-
fen ſtehen, oder die dem Landesherrn gehoͤren und we-
nig Nutzen haben. Es iſt in verſchiednen Landen ein
großer Ueberfluß von Landesherrlichen Schloͤßern und
Haͤuſern. Jedes Amt iſt faſt mit einem ſolchen herr-
ſchaftlichen Gebaͤude verſehen, darunter es viele giebt,
die der Landesherr kaum einmal in ſeinem Leben ein paar
Tage bewohnet. Solche uͤberfluͤßigen Gebaͤude ſind
ohnedem wider die guten Grundſaͤtze des Finanzwe-

ſens.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0107" n="79"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">der Manufacturen und Fabriken.</hi></fw><lb/>
ren und Fabriken kommt auf den inn- und ausla&#x0364;ndi-<lb/>
&#x017F;chen Debit an. Der Debit ha&#x0364;ngt, wie wir mehr-<lb/>
malen errinnert haben, von dem wohlfeilen Preiß der<lb/>
Waaren ab. Wenn man aber große Ko&#x017F;ten aufwen-<lb/>
det; &#x017F;o will man die&#x017F;elben verintreßiret haben; und<lb/>
folglich muß notwendig eine Vertheurung der Waaren<lb/>
ent&#x017F;tehen. Es geho&#x0364;ret demnach nothwendig unter die<lb/>
guten Maaßregeln, daß man in An&#x017F;ehung der Geba&#x0364;u-<lb/>
de, &#x017F;o viel mo&#x0364;glich, die Ko&#x017F;ten &#x017F;chonet. Man wird<lb/>
allenthalben alte, aber noch gute Geba&#x0364;ude zu kaufen<lb/>
bekommen ko&#x0364;nnen, die mit wenigen Ko&#x017F;ten zu dem vor-<lb/>
habenden Endzwecke eingerichtet und in brauchbaren<lb/>
Stand ge&#x017F;etzet werden ko&#x0364;nnen. Bey guten Fortgange<lb/>
der Fabriken ko&#x0364;nnen &#x017F;olche Geba&#x0364;ude allemal erweitert<lb/>
und mithin das Werk mehr ausgebreitet werden; und<lb/>
die&#x017F;es i&#x017F;t allemal &#x017F;icherer, als wenn bey dem Verfall<lb/>
der Fabrike ein großes Geba&#x0364;ude unnu&#x0364;tze wird und nichts<lb/>
als den leeren Namen eines wohlgemeinten, aber u&#x0364;bel-<lb/>
veran&#x017F;talteten Unternehmens u&#x0364;brig beha&#x0364;lt. Erfordern<lb/>
die&#x017F;e oder jene Arten der Fabriken &#x017F;chlechterdings gleich<lb/>
anfangs einen großen Umfang; &#x017F;o wird man allemal<lb/>
große Geba&#x0364;ude im Lande finden, die entweder zu kau-<lb/>
fen &#x017F;tehen, oder die dem Landesherrn geho&#x0364;ren und we-<lb/>
nig Nutzen haben. Es i&#x017F;t in ver&#x017F;chiednen Landen ein<lb/>
großer Ueberfluß von Landesherrlichen Schlo&#x0364;ßern und<lb/>
Ha&#x0364;u&#x017F;ern. Jedes Amt i&#x017F;t fa&#x017F;t mit einem &#x017F;olchen herr-<lb/>
&#x017F;chaftlichen Geba&#x0364;ude ver&#x017F;ehen, darunter es viele giebt,<lb/>
die der Landesherr kaum einmal in &#x017F;einem Leben ein paar<lb/>
Tage bewohnet. Solche u&#x0364;berflu&#x0364;ßigen Geba&#x0364;ude &#x017F;ind<lb/>
ohnedem wider die guten Grund&#x017F;a&#x0364;tze des Finanzwe-<lb/>
<fw place="bottom" type="catch">&#x017F;ens.</fw><lb/></p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[79/0107] der Manufacturen und Fabriken. ren und Fabriken kommt auf den inn- und auslaͤndi- ſchen Debit an. Der Debit haͤngt, wie wir mehr- malen errinnert haben, von dem wohlfeilen Preiß der Waaren ab. Wenn man aber große Koſten aufwen- det; ſo will man dieſelben verintreßiret haben; und folglich muß notwendig eine Vertheurung der Waaren entſtehen. Es gehoͤret demnach nothwendig unter die guten Maaßregeln, daß man in Anſehung der Gebaͤu- de, ſo viel moͤglich, die Koſten ſchonet. Man wird allenthalben alte, aber noch gute Gebaͤude zu kaufen bekommen koͤnnen, die mit wenigen Koſten zu dem vor- habenden Endzwecke eingerichtet und in brauchbaren Stand geſetzet werden koͤnnen. Bey guten Fortgange der Fabriken koͤnnen ſolche Gebaͤude allemal erweitert und mithin das Werk mehr ausgebreitet werden; und dieſes iſt allemal ſicherer, als wenn bey dem Verfall der Fabrike ein großes Gebaͤude unnuͤtze wird und nichts als den leeren Namen eines wohlgemeinten, aber uͤbel- veranſtalteten Unternehmens uͤbrig behaͤlt. Erfordern dieſe oder jene Arten der Fabriken ſchlechterdings gleich anfangs einen großen Umfang; ſo wird man allemal große Gebaͤude im Lande finden, die entweder zu kau- fen ſtehen, oder die dem Landesherrn gehoͤren und we- nig Nutzen haben. Es iſt in verſchiednen Landen ein großer Ueberfluß von Landesherrlichen Schloͤßern und Haͤuſern. Jedes Amt iſt faſt mit einem ſolchen herr- ſchaftlichen Gebaͤude verſehen, darunter es viele giebt, die der Landesherr kaum einmal in ſeinem Leben ein paar Tage bewohnet. Solche uͤberfluͤßigen Gebaͤude ſind ohnedem wider die guten Grundſaͤtze des Finanzwe- ſens.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/107
Zitationshilfe: Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758, S. 79. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/107>, abgerufen am 24.11.2024.