Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.III. Absch. von Anlegung und Gründung mal auf keine andere Art ihr Vermögen in dergleichenUnternehmungen wagen, wenn sie nicht Monopolia oder andere Freyheiten erhalten, welche der Anlegung andrer Fabriken dieser Art in Wege stehen und mithin den blühenden Zustand dieser Nahrungsgeschäfte ver- hindern. Was aber am meisten zu erwägen ist; so schnei- den gemeiniglich dergleichen Entreprenneurs denen Meistern und Arbeitern den Lohn so knapp zu, daß sie kaum das Leben kümmerlich durchbringen können. Die- ses verhindert, daß weder fremde geschickte Arbeiter in dem Lande sich etabliren, noch sich die Landeseinge- bohrnen diesen Nahrungsgeschäften ergeben. Länder und Nahrungsarten, wo nichts zu gewinnen ist, wer- den nicht stark gesuchet. Wenn man alles dieses erwä- get; so darf man schwehrlich erwarten, daß man auf diesem Wege zu einen blühenden Zustande der Manu- facturen und Fabriken gelangen wird. schaften zur Anlegung sind nur bey denen Fa- briken, nicht aber bey Manufactu- ren anzura- then. Wenn man sich statt der einzelnen Entreprenneurs ein
III. Abſch. von Anlegung und Gruͤndung mal auf keine andere Art ihr Vermoͤgen in dergleichenUnternehmungen wagen, wenn ſie nicht Monopolia oder andere Freyheiten erhalten, welche der Anlegung andrer Fabriken dieſer Art in Wege ſtehen und mithin den bluͤhenden Zuſtand dieſer Nahrungsgeſchaͤfte ver- hindern. Was aber am meiſten zu erwaͤgen iſt; ſo ſchnei- den gemeiniglich dergleichen Entreprenneurs denen Meiſtern und Arbeitern den Lohn ſo knapp zu, daß ſie kaum das Leben kuͤmmerlich durchbringen koͤnnen. Die- ſes verhindert, daß weder fremde geſchickte Arbeiter in dem Lande ſich etabliren, noch ſich die Landeseinge- bohrnen dieſen Nahrungsgeſchaͤften ergeben. Laͤnder und Nahrungsarten, wo nichts zu gewinnen iſt, wer- den nicht ſtark geſuchet. Wenn man alles dieſes erwaͤ- get; ſo darf man ſchwehrlich erwarten, daß man auf dieſem Wege zu einen bluͤhenden Zuſtande der Manu- facturen und Fabriken gelangen wird. ſchaften zur Anlegung ſind nur bey denen Fa- briken, nicht aber bey Manufactu- ren anzura- then. Wenn man ſich ſtatt der einzelnen Entreprenneurs ein
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III. Abſch. von Anlegung und Gruͤndung
mal auf keine andere Art ihr Vermoͤgen in dergleichen
Unternehmungen wagen, wenn ſie nicht Monopolia
oder andere Freyheiten erhalten, welche der Anlegung
andrer Fabriken dieſer Art in Wege ſtehen und mithin
den bluͤhenden Zuſtand dieſer Nahrungsgeſchaͤfte ver-
hindern. Was aber am meiſten zu erwaͤgen iſt; ſo ſchnei-
den gemeiniglich dergleichen Entreprenneurs denen
Meiſtern und Arbeitern den Lohn ſo knapp zu, daß ſie
kaum das Leben kuͤmmerlich durchbringen koͤnnen. Die-
ſes verhindert, daß weder fremde geſchickte Arbeiter
in dem Lande ſich etabliren, noch ſich die Landeseinge-
bohrnen dieſen Nahrungsgeſchaͤften ergeben. Laͤnder
und Nahrungsarten, wo nichts zu gewinnen iſt, wer-
den nicht ſtark geſuchet. Wenn man alles dieſes erwaͤ-
get; ſo darf man ſchwehrlich erwarten, daß man auf
dieſem Wege zu einen bluͤhenden Zuſtande der Manu-
facturen und Fabriken gelangen wird.
Wenn man ſich ſtatt der einzelnen Entreprenneurs
der Geſellſchaften bedienet, um ſolche Werke unterneh-
men zu laßen; ſo hat man alles dieſes weit weniger zu
befuͤrchten. Wenn ſich viele vermoͤgende Leute in eine
Geſellſchaft mit einander vereinigen, um eine wichtige
Fabrike anzulegen; ſo koͤnnen ſie eher ein anſehnliches
Capital zuſammen bringen. Wenn hier ein Mitglied
zu Grunde gehet; ſo ſchadet dieſes der Fabrike nichts,
indem deſſen Stelle leicht wieder erſetzet wird. Eine
ſolche Geſellſchaft ſtirbt niemals aus. Viele Augen
koͤnnen allemal mehr als zwey Augen ſehen. Wenn
ein
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