Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.III. Absch. von Anlegung und Gründung ohne daß sie von den Kaufleuten in dem Verkauf ihrerWaaren gedrücket werden, dieses ist eine von denen allernöthigsten Anstalten bey denen neu einzuführenden Manufacturen, damit die Manufacturiers in den Stand gesetzet werden, sich so fort neue Materialien an- zuschaffen und fortzuarbeiten. Als der vortrefliche Col- bert obgedachter maaßen durch die ausgesetzten Prämien die Verfertigung der Manufacturwaaren häufig ver- anlaßete: so sahe er gar bald, daß diese Prämien allein nicht zureichen wollten. Die Manufacturiers stelleten ihm vor, daß sie zwar ihre Waaren nach denen Regle- ments verfertiget und die Prämien empfangen hätten; allein diese Waaren blieben ihnen über dem Halse, wenn sie dieselben nicht um einen geringen Preiß verschleu- dern wollten. Sie befänden sich demnach außer Stande die erforderlichen Materialien anzuschaffen und ihre Arbeit fortzusetzen. Colbert errichtete demnach Nie- derlagen, worinnen alle nach denen Reglements ver- fertigte Waaren um einen gerechten Preiß, bey wel- chen die Manufacturiers bestehen konnten, aufgekau- fet wurden, die er theils im Lande, theils durch den damals zugleich eröfneten Handel nach der Türkey ohne Schaden des Königes wieder abzusetzen wuste; und die Manufacturen fanden weiter gar keine Hinderniß, son- dern gelangten gar bald in einen sehr blühenden Zu- stand. Eben diese Anstalt muß in einem jeden Lande gemacht werden, wo man neue Manufacturen einfüh- ren und gründen will; und eine solche Niederlage wird am besten mit dem Manufacturhause verbunden. Ein jedes Stück Waare, wenn es nach denen Reglements die
III. Abſch. von Anlegung und Gruͤndung ohne daß ſie von den Kaufleuten in dem Verkauf ihrerWaaren gedruͤcket werden, dieſes iſt eine von denen allernoͤthigſten Anſtalten bey denen neu einzufuͤhrenden Manufacturen, damit die Manufacturiers in den Stand geſetzet werden, ſich ſo fort neue Materialien an- zuſchaffen und fortzuarbeiten. Als der vortrefliche Col- bert obgedachter maaßen durch die ausgeſetzten Praͤmien die Verfertigung der Manufacturwaaren haͤufig ver- anlaßete: ſo ſahe er gar bald, daß dieſe Praͤmien allein nicht zureichen wollten. Die Manufacturiers ſtelleten ihm vor, daß ſie zwar ihre Waaren nach denen Regle- ments verfertiget und die Praͤmien empfangen haͤtten; allein dieſe Waaren blieben ihnen uͤber dem Halſe, wenn ſie dieſelben nicht um einen geringen Preiß verſchleu- dern wollten. Sie befaͤnden ſich demnach außer Stande die erforderlichen Materialien anzuſchaffen und ihre Arbeit fortzuſetzen. Colbert errichtete demnach Nie- derlagen, worinnen alle nach denen Reglements ver- fertigte Waaren um einen gerechten Preiß, bey wel- chen die Manufacturiers beſtehen konnten, aufgekau- fet wurden, die er theils im Lande, theils durch den damals zugleich eroͤfneten Handel nach der Tuͤrkey ohne Schaden des Koͤniges wieder abzuſetzen wuſte; und die Manufacturen fanden weiter gar keine Hinderniß, ſon- dern gelangten gar bald in einen ſehr bluͤhenden Zu- ſtand. Eben dieſe Anſtalt muß in einem jeden Lande gemacht werden, wo man neue Manufacturen einfuͤh- ren und gruͤnden will; und eine ſolche Niederlage wird am beſten mit dem Manufacturhauſe verbunden. Ein jedes Stuͤck Waare, wenn es nach denen Reglements die
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0140" n="112"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">III.</hi> Abſch. von Anlegung und Gruͤndung</hi></fw><lb/> ohne daß ſie von den Kaufleuten in dem Verkauf ihrer<lb/> Waaren gedruͤcket werden, dieſes iſt eine von denen<lb/> allernoͤthigſten Anſtalten bey denen neu einzufuͤhrenden<lb/> Manufacturen, damit die Manufacturiers in den<lb/> Stand geſetzet werden, ſich ſo fort neue Materialien an-<lb/> zuſchaffen und fortzuarbeiten. Als der vortrefliche Col-<lb/> bert obgedachter maaßen durch die ausgeſetzten Praͤmien<lb/> die Verfertigung der Manufacturwaaren haͤufig ver-<lb/> anlaßete: ſo ſahe er gar bald, daß dieſe Praͤmien allein<lb/> nicht zureichen wollten. Die Manufacturiers ſtelleten<lb/> ihm vor, daß ſie zwar ihre Waaren nach denen Regle-<lb/> ments verfertiget und die Praͤmien empfangen haͤtten;<lb/> allein dieſe Waaren blieben ihnen uͤber dem Halſe, wenn<lb/> ſie dieſelben nicht um einen geringen Preiß verſchleu-<lb/> dern wollten. Sie befaͤnden ſich demnach außer Stande<lb/> die erforderlichen Materialien anzuſchaffen und ihre<lb/> Arbeit fortzuſetzen. Colbert errichtete demnach Nie-<lb/> derlagen, worinnen alle nach denen Reglements ver-<lb/> fertigte Waaren um einen gerechten Preiß, bey wel-<lb/> chen die Manufacturiers beſtehen konnten, aufgekau-<lb/> fet wurden, die er theils im Lande, theils durch den<lb/> damals zugleich eroͤfneten Handel nach der Tuͤrkey ohne<lb/> Schaden des Koͤniges wieder abzuſetzen wuſte; und die<lb/> Manufacturen fanden weiter gar keine Hinderniß, ſon-<lb/> dern gelangten gar bald in einen ſehr bluͤhenden Zu-<lb/> ſtand. Eben dieſe Anſtalt muß in einem jeden Lande<lb/> gemacht werden, wo man neue Manufacturen einfuͤh-<lb/> ren und gruͤnden will; und eine ſolche Niederlage wird<lb/> am beſten mit dem Manufacturhauſe verbunden. Ein<lb/> jedes Stuͤck Waare, wenn es nach denen Reglements<lb/> <fw place="bottom" type="catch">die</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [112/0140]
III. Abſch. von Anlegung und Gruͤndung
ohne daß ſie von den Kaufleuten in dem Verkauf ihrer
Waaren gedruͤcket werden, dieſes iſt eine von denen
allernoͤthigſten Anſtalten bey denen neu einzufuͤhrenden
Manufacturen, damit die Manufacturiers in den
Stand geſetzet werden, ſich ſo fort neue Materialien an-
zuſchaffen und fortzuarbeiten. Als der vortrefliche Col-
bert obgedachter maaßen durch die ausgeſetzten Praͤmien
die Verfertigung der Manufacturwaaren haͤufig ver-
anlaßete: ſo ſahe er gar bald, daß dieſe Praͤmien allein
nicht zureichen wollten. Die Manufacturiers ſtelleten
ihm vor, daß ſie zwar ihre Waaren nach denen Regle-
ments verfertiget und die Praͤmien empfangen haͤtten;
allein dieſe Waaren blieben ihnen uͤber dem Halſe, wenn
ſie dieſelben nicht um einen geringen Preiß verſchleu-
dern wollten. Sie befaͤnden ſich demnach außer Stande
die erforderlichen Materialien anzuſchaffen und ihre
Arbeit fortzuſetzen. Colbert errichtete demnach Nie-
derlagen, worinnen alle nach denen Reglements ver-
fertigte Waaren um einen gerechten Preiß, bey wel-
chen die Manufacturiers beſtehen konnten, aufgekau-
fet wurden, die er theils im Lande, theils durch den
damals zugleich eroͤfneten Handel nach der Tuͤrkey ohne
Schaden des Koͤniges wieder abzuſetzen wuſte; und die
Manufacturen fanden weiter gar keine Hinderniß, ſon-
dern gelangten gar bald in einen ſehr bluͤhenden Zu-
ſtand. Eben dieſe Anſtalt muß in einem jeden Lande
gemacht werden, wo man neue Manufacturen einfuͤh-
ren und gruͤnden will; und eine ſolche Niederlage wird
am beſten mit dem Manufacturhauſe verbunden. Ein
jedes Stuͤck Waare, wenn es nach denen Reglements
die
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |