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Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.

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III. Absch. von Anlegung und Gründung
ohne daß sie von den Kaufleuten in dem Verkauf ihrer
Waaren gedrücket werden, dieses ist eine von denen
allernöthigsten Anstalten bey denen neu einzuführenden
Manufacturen, damit die Manufacturiers in den
Stand gesetzet werden, sich so fort neue Materialien an-
zuschaffen und fortzuarbeiten. Als der vortrefliche Col-
bert obgedachter maaßen durch die ausgesetzten Prämien
die Verfertigung der Manufacturwaaren häufig ver-
anlaßete: so sahe er gar bald, daß diese Prämien allein
nicht zureichen wollten. Die Manufacturiers stelleten
ihm vor, daß sie zwar ihre Waaren nach denen Regle-
ments verfertiget und die Prämien empfangen hätten;
allein diese Waaren blieben ihnen über dem Halse, wenn
sie dieselben nicht um einen geringen Preiß verschleu-
dern wollten. Sie befänden sich demnach außer Stande
die erforderlichen Materialien anzuschaffen und ihre
Arbeit fortzusetzen. Colbert errichtete demnach Nie-
derlagen, worinnen alle nach denen Reglements ver-
fertigte Waaren um einen gerechten Preiß, bey wel-
chen die Manufacturiers bestehen konnten, aufgekau-
fet wurden, die er theils im Lande, theils durch den
damals zugleich eröfneten Handel nach der Türkey ohne
Schaden des Königes wieder abzusetzen wuste; und die
Manufacturen fanden weiter gar keine Hinderniß, son-
dern gelangten gar bald in einen sehr blühenden Zu-
stand. Eben diese Anstalt muß in einem jeden Lande
gemacht werden, wo man neue Manufacturen einfüh-
ren und gründen will; und eine solche Niederlage wird
am besten mit dem Manufacturhause verbunden. Ein
jedes Stück Waare, wenn es nach denen Reglements

die

III. Abſch. von Anlegung und Gruͤndung
ohne daß ſie von den Kaufleuten in dem Verkauf ihrer
Waaren gedruͤcket werden, dieſes iſt eine von denen
allernoͤthigſten Anſtalten bey denen neu einzufuͤhrenden
Manufacturen, damit die Manufacturiers in den
Stand geſetzet werden, ſich ſo fort neue Materialien an-
zuſchaffen und fortzuarbeiten. Als der vortrefliche Col-
bert obgedachter maaßen durch die ausgeſetzten Praͤmien
die Verfertigung der Manufacturwaaren haͤufig ver-
anlaßete: ſo ſahe er gar bald, daß dieſe Praͤmien allein
nicht zureichen wollten. Die Manufacturiers ſtelleten
ihm vor, daß ſie zwar ihre Waaren nach denen Regle-
ments verfertiget und die Praͤmien empfangen haͤtten;
allein dieſe Waaren blieben ihnen uͤber dem Halſe, wenn
ſie dieſelben nicht um einen geringen Preiß verſchleu-
dern wollten. Sie befaͤnden ſich demnach außer Stande
die erforderlichen Materialien anzuſchaffen und ihre
Arbeit fortzuſetzen. Colbert errichtete demnach Nie-
derlagen, worinnen alle nach denen Reglements ver-
fertigte Waaren um einen gerechten Preiß, bey wel-
chen die Manufacturiers beſtehen konnten, aufgekau-
fet wurden, die er theils im Lande, theils durch den
damals zugleich eroͤfneten Handel nach der Tuͤrkey ohne
Schaden des Koͤniges wieder abzuſetzen wuſte; und die
Manufacturen fanden weiter gar keine Hinderniß, ſon-
dern gelangten gar bald in einen ſehr bluͤhenden Zu-
ſtand. Eben dieſe Anſtalt muß in einem jeden Lande
gemacht werden, wo man neue Manufacturen einfuͤh-
ren und gruͤnden will; und eine ſolche Niederlage wird
am beſten mit dem Manufacturhauſe verbunden. Ein
jedes Stuͤck Waare, wenn es nach denen Reglements

die
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[112/0140] III. Abſch. von Anlegung und Gruͤndung ohne daß ſie von den Kaufleuten in dem Verkauf ihrer Waaren gedruͤcket werden, dieſes iſt eine von denen allernoͤthigſten Anſtalten bey denen neu einzufuͤhrenden Manufacturen, damit die Manufacturiers in den Stand geſetzet werden, ſich ſo fort neue Materialien an- zuſchaffen und fortzuarbeiten. Als der vortrefliche Col- bert obgedachter maaßen durch die ausgeſetzten Praͤmien die Verfertigung der Manufacturwaaren haͤufig ver- anlaßete: ſo ſahe er gar bald, daß dieſe Praͤmien allein nicht zureichen wollten. Die Manufacturiers ſtelleten ihm vor, daß ſie zwar ihre Waaren nach denen Regle- ments verfertiget und die Praͤmien empfangen haͤtten; allein dieſe Waaren blieben ihnen uͤber dem Halſe, wenn ſie dieſelben nicht um einen geringen Preiß verſchleu- dern wollten. Sie befaͤnden ſich demnach außer Stande die erforderlichen Materialien anzuſchaffen und ihre Arbeit fortzuſetzen. Colbert errichtete demnach Nie- derlagen, worinnen alle nach denen Reglements ver- fertigte Waaren um einen gerechten Preiß, bey wel- chen die Manufacturiers beſtehen konnten, aufgekau- fet wurden, die er theils im Lande, theils durch den damals zugleich eroͤfneten Handel nach der Tuͤrkey ohne Schaden des Koͤniges wieder abzuſetzen wuſte; und die Manufacturen fanden weiter gar keine Hinderniß, ſon- dern gelangten gar bald in einen ſehr bluͤhenden Zu- ſtand. Eben dieſe Anſtalt muß in einem jeden Lande gemacht werden, wo man neue Manufacturen einfuͤh- ren und gruͤnden will; und eine ſolche Niederlage wird am beſten mit dem Manufacturhauſe verbunden. Ein jedes Stuͤck Waare, wenn es nach denen Reglements die

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Zitationshilfe: Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758, S. 112. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/140>, abgerufen am 21.11.2024.