Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.IV. Absch. von denen Hindernissen in das Land zu ziehen und die Commercien zu vergrö-ßern; so sind diejenigen, Ausländer, die an unsern Hand- lungscompagnien Antheil haben, eben so wenig als Frem- de anzusehen, als diejenigen, die in unsern Landen Güther ankaufen, aber mit wesentlicher Wohnung in andern Staaten sich aufhalten. Sie stehen in dem genauesten Zusammenhange mit uns und sind nach der Maaße des Antheiles von ihrem Vermögen, das sich in unsern Lande befindet, unsre Mitbürger, die allemal nützlich sind und denen die Einkünfte von ihren im Lande habenden Vermögen sehr wohl zu gönnen stehen. Der Ausfluß dieser Einkünfte ist gegen den Vortheil von dem Capi- tal; so sie dem Lande zugewendet haben, von gar kei- ner Erheblichkeit; wie denn überhaupt dergleichen kleine Ausflüße des Geldes eben so wenig zu vermeiden ste- hen, als wenn ein Unterthan in benachbarte Staa- ten reiset und sein Geld daselbst verzehret. Ueberdieß wird dadurch öfters zu vortheilhaftiger Correspondenz und Handlung solcher Ausländer in das Land Gelegen- heit gegeben. Ja es ist zuweilen die Veranlaßung, daß sich mit der Zeit ein solcher Ausländer mit seinem ganzen Vermögen in das Land wendet, eine Sache, die öfters eine beträchtliche Vermehrung des circuliren- den Geldes bewirket; wie es denn überhaupt eine sehr große Erwerbung vor den Staat ist, wenn er reiche Familien in das Land ziehen kann, zu welchem End- zweck keine Anreizungsmittel gespahret werden müssen. Leibrenten, Tontinen und Lotte- rien. Es können auch Leibrenten Societäten, Tontinen Capi-
IV. Abſch. von denen Hinderniſſen in das Land zu ziehen und die Commercien zu vergroͤ-ßern; ſo ſind diejenigen, Auslaͤnder, die an unſern Hand- lungscompagnien Antheil haben, eben ſo wenig als Frem- de anzuſehen, als diejenigen, die in unſern Landen Guͤther ankaufen, aber mit weſentlicher Wohnung in andern Staaten ſich aufhalten. Sie ſtehen in dem genaueſten Zuſammenhange mit uns und ſind nach der Maaße des Antheiles von ihrem Vermoͤgen, das ſich in unſern Lande befindet, unſre Mitbuͤrger, die allemal nuͤtzlich ſind und denen die Einkuͤnfte von ihren im Lande habenden Vermoͤgen ſehr wohl zu goͤnnen ſtehen. Der Ausfluß dieſer Einkuͤnfte iſt gegen den Vortheil von dem Capi- tal; ſo ſie dem Lande zugewendet haben, von gar kei- ner Erheblichkeit; wie denn uͤberhaupt dergleichen kleine Ausfluͤße des Geldes eben ſo wenig zu vermeiden ſte- hen, als wenn ein Unterthan in benachbarte Staa- ten reiſet und ſein Geld daſelbſt verzehret. Ueberdieß wird dadurch oͤfters zu vortheilhaftiger Correſpondenz und Handlung ſolcher Auslaͤnder in das Land Gelegen- heit gegeben. Ja es iſt zuweilen die Veranlaßung, daß ſich mit der Zeit ein ſolcher Auslaͤnder mit ſeinem ganzen Vermoͤgen in das Land wendet, eine Sache, die oͤfters eine betraͤchtliche Vermehrung des circuliren- den Geldes bewirket; wie es denn uͤberhaupt eine ſehr große Erwerbung vor den Staat iſt, wenn er reiche Familien in das Land ziehen kann, zu welchem End- zweck keine Anreizungsmittel geſpahret werden muͤſſen. Leibrenten, Tontinen und Lotte- rien. Es koͤnnen auch Leibrenten Societaͤten, Tontinen Capi-
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0230" n="202"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#aq">IV.</hi> Abſch. von denen Hinderniſſen</fw><lb/> in das Land zu ziehen und die Commercien zu vergroͤ-<lb/> ßern; ſo ſind diejenigen, Auslaͤnder, die an unſern Hand-<lb/> lungscompagnien Antheil haben, eben ſo wenig als Frem-<lb/> de anzuſehen, als diejenigen, die in unſern Landen Guͤther<lb/> ankaufen, aber mit weſentlicher Wohnung in andern<lb/> Staaten ſich aufhalten. Sie ſtehen in dem genaueſten<lb/> Zuſammenhange mit uns und ſind nach der Maaße des<lb/> Antheiles von ihrem Vermoͤgen, das ſich in unſern Lande<lb/> befindet, unſre Mitbuͤrger, die allemal nuͤtzlich ſind<lb/> und denen die Einkuͤnfte von ihren im Lande habenden<lb/> Vermoͤgen ſehr wohl zu goͤnnen ſtehen. Der Ausfluß<lb/> dieſer Einkuͤnfte iſt gegen den Vortheil von dem Capi-<lb/> tal; ſo ſie dem Lande zugewendet haben, von gar kei-<lb/> ner Erheblichkeit; wie denn uͤberhaupt dergleichen kleine<lb/> Ausfluͤße des Geldes eben ſo wenig zu vermeiden ſte-<lb/> hen, als wenn ein Unterthan in benachbarte Staa-<lb/> ten reiſet und ſein Geld daſelbſt verzehret. Ueberdieß<lb/> wird dadurch oͤfters zu vortheilhaftiger Correſpondenz<lb/> und Handlung ſolcher Auslaͤnder in das Land Gelegen-<lb/> heit gegeben. Ja es iſt zuweilen die Veranlaßung,<lb/> daß ſich mit der Zeit ein ſolcher Auslaͤnder mit ſeinem<lb/> ganzen Vermoͤgen in das Land wendet, eine Sache,<lb/> die oͤfters eine betraͤchtliche Vermehrung des circuliren-<lb/> den Geldes bewirket; wie es denn uͤberhaupt eine ſehr<lb/> große Erwerbung vor den Staat iſt, wenn er reiche<lb/> Familien in das Land ziehen kann, zu welchem End-<lb/> zweck keine Anreizungsmittel geſpahret werden muͤſſen.</p><lb/> <note place="left">5) Ob durch<lb/> Leibrenten,<lb/> Tontinen<lb/> und Lotte-<lb/> rien.</note> <p>Es koͤnnen auch Leibrenten Societaͤten, Tontinen<lb/> und dergleichen gebrauchet werden, um das circulirende<lb/> <fw place="bottom" type="catch">Capi-</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [202/0230]
IV. Abſch. von denen Hinderniſſen
in das Land zu ziehen und die Commercien zu vergroͤ-
ßern; ſo ſind diejenigen, Auslaͤnder, die an unſern Hand-
lungscompagnien Antheil haben, eben ſo wenig als Frem-
de anzuſehen, als diejenigen, die in unſern Landen Guͤther
ankaufen, aber mit weſentlicher Wohnung in andern
Staaten ſich aufhalten. Sie ſtehen in dem genaueſten
Zuſammenhange mit uns und ſind nach der Maaße des
Antheiles von ihrem Vermoͤgen, das ſich in unſern Lande
befindet, unſre Mitbuͤrger, die allemal nuͤtzlich ſind
und denen die Einkuͤnfte von ihren im Lande habenden
Vermoͤgen ſehr wohl zu goͤnnen ſtehen. Der Ausfluß
dieſer Einkuͤnfte iſt gegen den Vortheil von dem Capi-
tal; ſo ſie dem Lande zugewendet haben, von gar kei-
ner Erheblichkeit; wie denn uͤberhaupt dergleichen kleine
Ausfluͤße des Geldes eben ſo wenig zu vermeiden ſte-
hen, als wenn ein Unterthan in benachbarte Staa-
ten reiſet und ſein Geld daſelbſt verzehret. Ueberdieß
wird dadurch oͤfters zu vortheilhaftiger Correſpondenz
und Handlung ſolcher Auslaͤnder in das Land Gelegen-
heit gegeben. Ja es iſt zuweilen die Veranlaßung,
daß ſich mit der Zeit ein ſolcher Auslaͤnder mit ſeinem
ganzen Vermoͤgen in das Land wendet, eine Sache,
die oͤfters eine betraͤchtliche Vermehrung des circuliren-
den Geldes bewirket; wie es denn uͤberhaupt eine ſehr
große Erwerbung vor den Staat iſt, wenn er reiche
Familien in das Land ziehen kann, zu welchem End-
zweck keine Anreizungsmittel geſpahret werden muͤſſen.
Es koͤnnen auch Leibrenten Societaͤten, Tontinen
und dergleichen gebrauchet werden, um das circulirende
Capi-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |