Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.

Bild:
<< vorherige Seite

der Manufacturen und Fabriken.
ses Verboth lange dauret; und die Maaßregeln zur
Gründung und Flohr der Manufacturen müssen so
wohl und gerecht erwählet und ausgeführet werden,
daß keine lange Zeit dabey versplittert wird. Sonst
würden die Manufacturen selbst den Vortheil verlieh-
ren, den sie daraus ziehen. So bald der Preiß dieser
rohen Materialien so stark und anhaltend fällt, daß
die Landleute weiter ihre Rechnung nicht dabey finden;
so werden sie solche gar bald in geringerer Quantität
erzeugen und der Preiß wird mithin wieder auf den
Fuß kommen, als er vor dem Verboth gewesen ist.
Man siehet also, daß dieses Verboth nur ein zeitiges
Hülfsmittel ist, das nach guten Grundsätzen nicht
lange dauren kann, weil es gar bald schädlich wird.
Es ist aber auch weiter gänzlich unnöthig, so bald die
Manufacturen und Fabriken in einigen Flohr gelan-
get sind. Alles, was zum Vortheil der Landesmanu-
facturen nöthig ist, kommt darauf an, daß diese rohen
Materialien bey der Ausfuhre mit einigen Zöllen be-
schwehret werden. Wenn diese Zölle nur sechs bis
sieben pro Cent betragen und man voraussetzet, daß
die Kosten der Fracht, der Commißion und dergleichen,
welche die Ausländer zu bestreiten haben, wenigstens
eben so viel ausmachen; so werden unsere Landesma-
nufacturen dennoch allemal den Vorzug in dem Debit
vor den Ausländern behaupten. Denn wenn ihnen
die Materialien zwölf bis funfzehn pro Cent theurer
zu stehen kommen; so ist es außer einer ganz beson-
dern Ungleichheit andrer Umstände nicht möglich, daß
sie mit uns gleichen Preiß in Verkauf ihrer Waaren

halten

der Manufacturen und Fabriken.
ſes Verboth lange dauret; und die Maaßregeln zur
Gruͤndung und Flohr der Manufacturen muͤſſen ſo
wohl und gerecht erwaͤhlet und ausgefuͤhret werden,
daß keine lange Zeit dabey verſplittert wird. Sonſt
wuͤrden die Manufacturen ſelbſt den Vortheil verlieh-
ren, den ſie daraus ziehen. So bald der Preiß dieſer
rohen Materialien ſo ſtark und anhaltend faͤllt, daß
die Landleute weiter ihre Rechnung nicht dabey finden;
ſo werden ſie ſolche gar bald in geringerer Quantitaͤt
erzeugen und der Preiß wird mithin wieder auf den
Fuß kommen, als er vor dem Verboth geweſen iſt.
Man ſiehet alſo, daß dieſes Verboth nur ein zeitiges
Huͤlfsmittel iſt, das nach guten Grundſaͤtzen nicht
lange dauren kann, weil es gar bald ſchaͤdlich wird.
Es iſt aber auch weiter gaͤnzlich unnoͤthig, ſo bald die
Manufacturen und Fabriken in einigen Flohr gelan-
get ſind. Alles, was zum Vortheil der Landesmanu-
facturen noͤthig iſt, kommt darauf an, daß dieſe rohen
Materialien bey der Ausfuhre mit einigen Zoͤllen be-
ſchwehret werden. Wenn dieſe Zoͤlle nur ſechs bis
ſieben pro Cent betragen und man vorausſetzet, daß
die Koſten der Fracht, der Commißion und dergleichen,
welche die Auslaͤnder zu beſtreiten haben, wenigſtens
eben ſo viel ausmachen; ſo werden unſere Landesma-
nufacturen dennoch allemal den Vorzug in dem Debit
vor den Auslaͤndern behaupten. Denn wenn ihnen
die Materialien zwoͤlf bis funfzehn pro Cent theurer
zu ſtehen kommen; ſo iſt es außer einer ganz beſon-
dern Ungleichheit andrer Umſtaͤnde nicht moͤglich, daß
ſie mit uns gleichen Preiß in Verkauf ihrer Waaren

halten
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0267" n="239"/><fw place="top" type="header">der Manufacturen und Fabriken.</fw><lb/>
&#x017F;es Verboth lange dauret; und die Maaßregeln zur<lb/>
Gru&#x0364;ndung und Flohr der Manufacturen mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;en &#x017F;o<lb/>
wohl und gerecht erwa&#x0364;hlet und ausgefu&#x0364;hret werden,<lb/>
daß keine lange Zeit dabey ver&#x017F;plittert wird. Son&#x017F;t<lb/>
wu&#x0364;rden die Manufacturen &#x017F;elb&#x017F;t den Vortheil verlieh-<lb/>
ren, den &#x017F;ie daraus ziehen. So bald der Preiß die&#x017F;er<lb/>
rohen Materialien &#x017F;o &#x017F;tark und anhaltend fa&#x0364;llt, daß<lb/>
die Landleute weiter ihre Rechnung nicht dabey finden;<lb/>
&#x017F;o werden &#x017F;ie &#x017F;olche gar bald in geringerer Quantita&#x0364;t<lb/>
erzeugen und der Preiß wird mithin wieder auf den<lb/>
Fuß kommen, als er vor dem Verboth gewe&#x017F;en i&#x017F;t.<lb/>
Man &#x017F;iehet al&#x017F;o, daß die&#x017F;es Verboth nur ein zeitiges<lb/>
Hu&#x0364;lfsmittel i&#x017F;t, das nach guten Grund&#x017F;a&#x0364;tzen nicht<lb/>
lange dauren kann, weil es gar bald &#x017F;cha&#x0364;dlich wird.<lb/>
Es i&#x017F;t aber auch weiter ga&#x0364;nzlich unno&#x0364;thig, &#x017F;o bald die<lb/>
Manufacturen und Fabriken in einigen Flohr gelan-<lb/>
get &#x017F;ind. Alles, was zum Vortheil der Landesmanu-<lb/>
facturen no&#x0364;thig i&#x017F;t, kommt darauf an, daß die&#x017F;e rohen<lb/>
Materialien bey der Ausfuhre mit einigen Zo&#x0364;llen be-<lb/>
&#x017F;chwehret werden. Wenn die&#x017F;e Zo&#x0364;lle nur &#x017F;echs bis<lb/>
&#x017F;ieben pro Cent betragen und man voraus&#x017F;etzet, daß<lb/>
die Ko&#x017F;ten der Fracht, der Commißion und dergleichen,<lb/>
welche die Ausla&#x0364;nder zu be&#x017F;treiten haben, wenig&#x017F;tens<lb/>
eben &#x017F;o viel ausmachen; &#x017F;o werden un&#x017F;ere Landesma-<lb/>
nufacturen dennoch allemal den Vorzug in dem Debit<lb/>
vor den Ausla&#x0364;ndern behaupten. Denn wenn ihnen<lb/>
die Materialien zwo&#x0364;lf bis funfzehn pro Cent theurer<lb/>
zu &#x017F;tehen kommen; &#x017F;o i&#x017F;t es außer einer ganz be&#x017F;on-<lb/>
dern Ungleichheit andrer Um&#x017F;ta&#x0364;nde nicht mo&#x0364;glich, daß<lb/>
&#x017F;ie mit uns gleichen Preiß in Verkauf ihrer Waaren<lb/>
<fw place="bottom" type="catch">halten</fw><lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[239/0267] der Manufacturen und Fabriken. ſes Verboth lange dauret; und die Maaßregeln zur Gruͤndung und Flohr der Manufacturen muͤſſen ſo wohl und gerecht erwaͤhlet und ausgefuͤhret werden, daß keine lange Zeit dabey verſplittert wird. Sonſt wuͤrden die Manufacturen ſelbſt den Vortheil verlieh- ren, den ſie daraus ziehen. So bald der Preiß dieſer rohen Materialien ſo ſtark und anhaltend faͤllt, daß die Landleute weiter ihre Rechnung nicht dabey finden; ſo werden ſie ſolche gar bald in geringerer Quantitaͤt erzeugen und der Preiß wird mithin wieder auf den Fuß kommen, als er vor dem Verboth geweſen iſt. Man ſiehet alſo, daß dieſes Verboth nur ein zeitiges Huͤlfsmittel iſt, das nach guten Grundſaͤtzen nicht lange dauren kann, weil es gar bald ſchaͤdlich wird. Es iſt aber auch weiter gaͤnzlich unnoͤthig, ſo bald die Manufacturen und Fabriken in einigen Flohr gelan- get ſind. Alles, was zum Vortheil der Landesmanu- facturen noͤthig iſt, kommt darauf an, daß dieſe rohen Materialien bey der Ausfuhre mit einigen Zoͤllen be- ſchwehret werden. Wenn dieſe Zoͤlle nur ſechs bis ſieben pro Cent betragen und man vorausſetzet, daß die Koſten der Fracht, der Commißion und dergleichen, welche die Auslaͤnder zu beſtreiten haben, wenigſtens eben ſo viel ausmachen; ſo werden unſere Landesma- nufacturen dennoch allemal den Vorzug in dem Debit vor den Auslaͤndern behaupten. Denn wenn ihnen die Materialien zwoͤlf bis funfzehn pro Cent theurer zu ſtehen kommen; ſo iſt es außer einer ganz beſon- dern Ungleichheit andrer Umſtaͤnde nicht moͤglich, daß ſie mit uns gleichen Preiß in Verkauf ihrer Waaren halten

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/267
Zitationshilfe: Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758, S. 239. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/267>, abgerufen am 21.11.2024.