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Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.

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I. Abschnitt, von der Nothwendigkeit
von der Regel, welche eine große Ueberlegung und Be-
hutsamkeit erfordert und ohne äußerste Noth nicht er-
wählet werden sollte. Es ist ein gewaltsames Mittel,
welches die Freyheit der Commercien einschränket, der
natürlichen Freyheit der Unterthanen Gewalt anthut,
indem es den freyen Gebrauch ihres Vermögens und
der Annehmlichkeiten des Lebens hintert und welches in
auswärtigen Staaten die Repressalien nach sich ziehet,
daß die Einfuhre unserer Landesproducte gleichfalls
verbothen wird, wodurch immer neue Schwierigkeiten
in dem Kaufhandel entstehen.

Betrachtung
über die ver-
bothenen
fremden
Waaren in
Schweden.

Man hat vor kurzen in Schweden die Einfuhre
fast aller Waaren verbothen, die im strengen Ver-
stande entbehrlich sind, oder die zum Wohlleben und
zur Ueppigkeit dienen. Wenn sich dieses Verboth auf
eine genaue Ausrechnung von der Ein- und Ausfuhre
aller Waaren, oder der allgemeinen Handlungsbilanz,
gründet, wie es von dieser denen öconomischen Wis-
senschaften eifrig ergebenen Nation wohl zu vermuthen
ist, und wenn sie gar keine Mittel und Wege vor sich
gesehen haben, die Ausfuhre ihrer Landesproducte zu
vergrössern; so sind diese Maaßregeln allerdings zu
billigen. Es hat mit der Wirthschaft des Staats
eben die Beschaffenheit als mit der Haushaltung einer
Privatperson. Der Ein- und Ausgang des Geldes
im Staate ist eben dasjenige, was die Einnahme und
Ausgabe eines Privatmannes ist. Gleichwie nun ein je-
der Haushälter natürlicher Weise ohnfehlbar zu Grunde

gehen

I. Abſchnitt, von der Nothwendigkeit
von der Regel, welche eine große Ueberlegung und Be-
hutſamkeit erfordert und ohne aͤußerſte Noth nicht er-
waͤhlet werden ſollte. Es iſt ein gewaltſames Mittel,
welches die Freyheit der Commercien einſchraͤnket, der
natuͤrlichen Freyheit der Unterthanen Gewalt anthut,
indem es den freyen Gebrauch ihres Vermoͤgens und
der Annehmlichkeiten des Lebens hintert und welches in
auswaͤrtigen Staaten die Repreſſalien nach ſich ziehet,
daß die Einfuhre unſerer Landesproducte gleichfalls
verbothen wird, wodurch immer neue Schwierigkeiten
in dem Kaufhandel entſtehen.

Betrachtung
über die ver-
bothenen
fremden
Waaren in
Schweden.

Man hat vor kurzen in Schweden die Einfuhre
faſt aller Waaren verbothen, die im ſtrengen Ver-
ſtande entbehrlich ſind, oder die zum Wohlleben und
zur Ueppigkeit dienen. Wenn ſich dieſes Verboth auf
eine genaue Ausrechnung von der Ein- und Ausfuhre
aller Waaren, oder der allgemeinen Handlungsbilanz,
gruͤndet, wie es von dieſer denen oͤconomiſchen Wiſ-
ſenſchaften eifrig ergebenen Nation wohl zu vermuthen
iſt, und wenn ſie gar keine Mittel und Wege vor ſich
geſehen haben, die Ausfuhre ihrer Landesproducte zu
vergroͤſſern; ſo ſind dieſe Maaßregeln allerdings zu
billigen. Es hat mit der Wirthſchaft des Staats
eben die Beſchaffenheit als mit der Haushaltung einer
Privatperſon. Der Ein- und Ausgang des Geldes
im Staate iſt eben dasjenige, was die Einnahme und
Ausgabe eines Privatmannes iſt. Gleichwie nun ein je-
der Haushaͤlter natuͤrlicher Weiſe ohnfehlbar zu Grunde

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[12/0040] I. Abſchnitt, von der Nothwendigkeit von der Regel, welche eine große Ueberlegung und Be- hutſamkeit erfordert und ohne aͤußerſte Noth nicht er- waͤhlet werden ſollte. Es iſt ein gewaltſames Mittel, welches die Freyheit der Commercien einſchraͤnket, der natuͤrlichen Freyheit der Unterthanen Gewalt anthut, indem es den freyen Gebrauch ihres Vermoͤgens und der Annehmlichkeiten des Lebens hintert und welches in auswaͤrtigen Staaten die Repreſſalien nach ſich ziehet, daß die Einfuhre unſerer Landesproducte gleichfalls verbothen wird, wodurch immer neue Schwierigkeiten in dem Kaufhandel entſtehen. Man hat vor kurzen in Schweden die Einfuhre faſt aller Waaren verbothen, die im ſtrengen Ver- ſtande entbehrlich ſind, oder die zum Wohlleben und zur Ueppigkeit dienen. Wenn ſich dieſes Verboth auf eine genaue Ausrechnung von der Ein- und Ausfuhre aller Waaren, oder der allgemeinen Handlungsbilanz, gruͤndet, wie es von dieſer denen oͤconomiſchen Wiſ- ſenſchaften eifrig ergebenen Nation wohl zu vermuthen iſt, und wenn ſie gar keine Mittel und Wege vor ſich geſehen haben, die Ausfuhre ihrer Landesproducte zu vergroͤſſern; ſo ſind dieſe Maaßregeln allerdings zu billigen. Es hat mit der Wirthſchaft des Staats eben die Beſchaffenheit als mit der Haushaltung einer Privatperſon. Der Ein- und Ausgang des Geldes im Staate iſt eben dasjenige, was die Einnahme und Ausgabe eines Privatmannes iſt. Gleichwie nun ein je- der Haushaͤlter natuͤrlicher Weiſe ohnfehlbar zu Grunde gehen

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Zitationshilfe: Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758, S. 12. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/40>, abgerufen am 21.11.2024.