Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.II. Absch. vom Zusammenh. der Manuf. schaft gestanden, daß dieses Vorurtheil nicht ungegrün-det ist, weil die Kaufleute bey denen ausländischen Waaren mehr gewinnen und ihren großen Gewinnst besser verbergen können, weil sie außerhalb Landes eher Credit finden, als in denen Niederlagen der Landes- manufacturen, und weil sie öfters die ausländischen Waaren auf Gegenhandlung und Gegenrechnung er- halten und mithin gedoppelt gewinnen können. Es ist gewiß, daß die Freyheit der Commercien, diese zärtliche Sache, alsdenn aufhöret, wenn sie zum Nachtheil des Staats gereichet; und man muß also die Kaufleute anhalten, daß sie den nachtheiligen Ge- winnst an den ausländischen Waaren fahren laßen und sich an die innländischen halten müssen. daraus nur gerechte Fol- ge ziehen. Allein daraus folget weiter nichts, als daß man Es
II. Abſch. vom Zuſammenh. der Manuf. ſchaft geſtanden, daß dieſes Vorurtheil nicht ungegruͤn-det iſt, weil die Kaufleute bey denen auslaͤndiſchen Waaren mehr gewinnen und ihren großen Gewinnſt beſſer verbergen koͤnnen, weil ſie außerhalb Landes eher Credit finden, als in denen Niederlagen der Landes- manufacturen, und weil ſie oͤfters die auslaͤndiſchen Waaren auf Gegenhandlung und Gegenrechnung er- halten und mithin gedoppelt gewinnen koͤnnen. Es iſt gewiß, daß die Freyheit der Commercien, dieſe zaͤrtliche Sache, alsdenn aufhoͤret, wenn ſie zum Nachtheil des Staats gereichet; und man muß alſo die Kaufleute anhalten, daß ſie den nachtheiligen Ge- winnſt an den auslaͤndiſchen Waaren fahren laßen und ſich an die innlaͤndiſchen halten muͤſſen. daraus nur gerechte Fol- ge ziehen. Allein daraus folget weiter nichts, als daß man Es
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II. Abſch. vom Zuſammenh. der Manuf.
ſchaft geſtanden, daß dieſes Vorurtheil nicht ungegruͤn-
det iſt, weil die Kaufleute bey denen auslaͤndiſchen
Waaren mehr gewinnen und ihren großen Gewinnſt
beſſer verbergen koͤnnen, weil ſie außerhalb Landes eher
Credit finden, als in denen Niederlagen der Landes-
manufacturen, und weil ſie oͤfters die auslaͤndiſchen
Waaren auf Gegenhandlung und Gegenrechnung er-
halten und mithin gedoppelt gewinnen koͤnnen. Es
iſt gewiß, daß die Freyheit der Commercien, dieſe
zaͤrtliche Sache, alsdenn aufhoͤret, wenn ſie zum
Nachtheil des Staats gereichet; und man muß alſo
die Kaufleute anhalten, daß ſie den nachtheiligen Ge-
winnſt an den auslaͤndiſchen Waaren fahren laßen
und ſich an die innlaͤndiſchen halten muͤſſen.
Allein daraus folget weiter nichts, als daß man
die Kaufleute in gerechten Schranken halten muͤſſe:
und man muß ſich aus dem eingeriſſenen Vorurtheile
nicht bewegen laßen, daß man die Kaufleute allzuhart
halte und die Manufacturiers auf ihre Koſten und
Nachtheil unterſtuͤtzet. Es liegt dem Staate gar ſehr
daran, reiche und vermoͤgende Kaufleute zu haben.
Tauſend dem Lande nuͤtzliche Unternehmungen muͤſſen
ſonſt nachbleiben. Man wird aber ſo wenig vermoͤ-
gende Kaufleute haben, daß vielmehr gar keine Kaufleute
mehr vorhanden ſeyn werden, wenn man ihm nicht ge-
winnen laͤßt. Der Gewinnſt iſt die einzige Triebfeder
des Kaufmanns.
Es
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