Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.

Bild:
<< vorherige Seite

II. Absch. vom Zusammenh. der Manuf.
schaft gestanden, daß dieses Vorurtheil nicht ungegrün-
det ist, weil die Kaufleute bey denen ausländischen
Waaren mehr gewinnen und ihren großen Gewinnst
besser verbergen können, weil sie außerhalb Landes eher
Credit finden, als in denen Niederlagen der Landes-
manufacturen, und weil sie öfters die ausländischen
Waaren auf Gegenhandlung und Gegenrechnung er-
halten und mithin gedoppelt gewinnen können. Es
ist gewiß, daß die Freyheit der Commercien, diese
zärtliche Sache, alsdenn aufhöret, wenn sie zum
Nachtheil des Staats gereichet; und man muß also
die Kaufleute anhalten, daß sie den nachtheiligen Ge-
winnst an den ausländischen Waaren fahren laßen
und sich an die innländischen halten müssen.

Man muß
daraus nur
gerechte Fol-
ge ziehen.

Allein daraus folget weiter nichts, als daß man
die Kaufleute in gerechten Schranken halten müsse:
und man muß sich aus dem eingerissenen Vorurtheile
nicht bewegen laßen, daß man die Kaufleute allzuhart
halte und die Manufacturiers auf ihre Kosten und
Nachtheil unterstützet. Es liegt dem Staate gar sehr
daran, reiche und vermögende Kaufleute zu haben.
Tausend dem Lande nützliche Unternehmungen müssen
sonst nachbleiben. Man wird aber so wenig vermö-
gende Kaufleute haben, daß vielmehr gar keine Kaufleute
mehr vorhanden seyn werden, wenn man ihm nicht ge-
winnen läßt. Der Gewinnst ist die einzige Triebfeder
des Kaufmanns.

Es

II. Abſch. vom Zuſammenh. der Manuf.
ſchaft geſtanden, daß dieſes Vorurtheil nicht ungegruͤn-
det iſt, weil die Kaufleute bey denen auslaͤndiſchen
Waaren mehr gewinnen und ihren großen Gewinnſt
beſſer verbergen koͤnnen, weil ſie außerhalb Landes eher
Credit finden, als in denen Niederlagen der Landes-
manufacturen, und weil ſie oͤfters die auslaͤndiſchen
Waaren auf Gegenhandlung und Gegenrechnung er-
halten und mithin gedoppelt gewinnen koͤnnen. Es
iſt gewiß, daß die Freyheit der Commercien, dieſe
zaͤrtliche Sache, alsdenn aufhoͤret, wenn ſie zum
Nachtheil des Staats gereichet; und man muß alſo
die Kaufleute anhalten, daß ſie den nachtheiligen Ge-
winnſt an den auslaͤndiſchen Waaren fahren laßen
und ſich an die innlaͤndiſchen halten muͤſſen.

Man muß
daraus nur
gerechte Fol-
ge ziehen.

Allein daraus folget weiter nichts, als daß man
die Kaufleute in gerechten Schranken halten muͤſſe:
und man muß ſich aus dem eingeriſſenen Vorurtheile
nicht bewegen laßen, daß man die Kaufleute allzuhart
halte und die Manufacturiers auf ihre Koſten und
Nachtheil unterſtuͤtzet. Es liegt dem Staate gar ſehr
daran, reiche und vermoͤgende Kaufleute zu haben.
Tauſend dem Lande nuͤtzliche Unternehmungen muͤſſen
ſonſt nachbleiben. Man wird aber ſo wenig vermoͤ-
gende Kaufleute haben, daß vielmehr gar keine Kaufleute
mehr vorhanden ſeyn werden, wenn man ihm nicht ge-
winnen laͤßt. Der Gewinnſt iſt die einzige Triebfeder
des Kaufmanns.

Es
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0076" n="48"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#aq">II.</hi> Ab&#x017F;ch. vom Zu&#x017F;ammenh. der Manuf.</fw><lb/>
&#x017F;chaft ge&#x017F;tanden, daß die&#x017F;es Vorurtheil nicht ungegru&#x0364;n-<lb/>
det i&#x017F;t, weil die Kaufleute bey denen ausla&#x0364;ndi&#x017F;chen<lb/>
Waaren mehr gewinnen und ihren großen Gewinn&#x017F;t<lb/>
be&#x017F;&#x017F;er verbergen ko&#x0364;nnen, weil &#x017F;ie außerhalb Landes eher<lb/>
Credit finden, als in denen Niederlagen der Landes-<lb/>
manufacturen, und weil &#x017F;ie o&#x0364;fters die ausla&#x0364;ndi&#x017F;chen<lb/>
Waaren auf Gegenhandlung und Gegenrechnung er-<lb/>
halten und mithin gedoppelt gewinnen ko&#x0364;nnen. Es<lb/>
i&#x017F;t gewiß, daß die Freyheit der Commercien, die&#x017F;e<lb/>
za&#x0364;rtliche Sache, alsdenn aufho&#x0364;ret, wenn &#x017F;ie zum<lb/>
Nachtheil des Staats gereichet; und man muß al&#x017F;o<lb/>
die Kaufleute anhalten, daß &#x017F;ie den nachtheiligen Ge-<lb/>
winn&#x017F;t an den ausla&#x0364;ndi&#x017F;chen Waaren fahren laßen<lb/>
und &#x017F;ich an die innla&#x0364;ndi&#x017F;chen halten mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;en.</p><lb/>
          <note place="left">Man muß<lb/>
daraus nur<lb/>
gerechte Fol-<lb/>
ge ziehen.</note>
          <p>Allein daraus folget weiter nichts, als daß man<lb/>
die Kaufleute in gerechten Schranken halten mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;e:<lb/>
und man muß &#x017F;ich aus dem eingeri&#x017F;&#x017F;enen Vorurtheile<lb/>
nicht bewegen laßen, daß man die Kaufleute allzuhart<lb/>
halte und die Manufacturiers auf ihre Ko&#x017F;ten und<lb/>
Nachtheil unter&#x017F;tu&#x0364;tzet. Es liegt dem Staate gar &#x017F;ehr<lb/>
daran, reiche und vermo&#x0364;gende Kaufleute zu haben.<lb/>
Tau&#x017F;end dem Lande nu&#x0364;tzliche Unternehmungen mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;en<lb/>
&#x017F;on&#x017F;t nachbleiben. Man wird aber &#x017F;o wenig vermo&#x0364;-<lb/>
gende Kaufleute haben, daß vielmehr gar keine Kaufleute<lb/>
mehr vorhanden &#x017F;eyn werden, wenn man ihm nicht ge-<lb/>
winnen la&#x0364;ßt. Der Gewinn&#x017F;t i&#x017F;t die einzige Triebfeder<lb/>
des Kaufmanns.</p><lb/>
          <fw place="bottom" type="catch">Es</fw><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[48/0076] II. Abſch. vom Zuſammenh. der Manuf. ſchaft geſtanden, daß dieſes Vorurtheil nicht ungegruͤn- det iſt, weil die Kaufleute bey denen auslaͤndiſchen Waaren mehr gewinnen und ihren großen Gewinnſt beſſer verbergen koͤnnen, weil ſie außerhalb Landes eher Credit finden, als in denen Niederlagen der Landes- manufacturen, und weil ſie oͤfters die auslaͤndiſchen Waaren auf Gegenhandlung und Gegenrechnung er- halten und mithin gedoppelt gewinnen koͤnnen. Es iſt gewiß, daß die Freyheit der Commercien, dieſe zaͤrtliche Sache, alsdenn aufhoͤret, wenn ſie zum Nachtheil des Staats gereichet; und man muß alſo die Kaufleute anhalten, daß ſie den nachtheiligen Ge- winnſt an den auslaͤndiſchen Waaren fahren laßen und ſich an die innlaͤndiſchen halten muͤſſen. Allein daraus folget weiter nichts, als daß man die Kaufleute in gerechten Schranken halten muͤſſe: und man muß ſich aus dem eingeriſſenen Vorurtheile nicht bewegen laßen, daß man die Kaufleute allzuhart halte und die Manufacturiers auf ihre Koſten und Nachtheil unterſtuͤtzet. Es liegt dem Staate gar ſehr daran, reiche und vermoͤgende Kaufleute zu haben. Tauſend dem Lande nuͤtzliche Unternehmungen muͤſſen ſonſt nachbleiben. Man wird aber ſo wenig vermoͤ- gende Kaufleute haben, daß vielmehr gar keine Kaufleute mehr vorhanden ſeyn werden, wenn man ihm nicht ge- winnen laͤßt. Der Gewinnſt iſt die einzige Triebfeder des Kaufmanns. Es

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/76
Zitationshilfe: Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758, S. 48. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/76>, abgerufen am 21.11.2024.