Siebentes Kapitel. Genaue Nachricht vom Handel der Holländer in Japan, und vorzüglich von den verschiednen Zünften, die wegen des Handels errichtet sind.
Jch habe schon im vorigen Kapitel verschiednes von der Zunft der Tsjuusi oder Dol- metscher erwähnt, durch deren falschen Mund und eigennützige List dieser ganze er- hebliche Handel geführt werden mus. Diese Zunft ist sehr zahlreich, und besteht, wenn sie complet ist, aus 150 Personen. Jch wil diese Gattung Menschen, so unwürdig sie auch ist, doch ausführlich beschreiben, damit man nach dieser überhaupt die Einrichtung aller andern Zünfte und die genaue Ordnung in ihrer Policeiverfassung erkennen könne.
Tsjuusi oder Tsjuusi sju heist nach dem Buchstaben: durch Mund oder durch Mundvolk, und im eigentlichen Verstande, Leute, durch deren Mund man seine Geschäfte treibt. Sie sind nicht von einem Rang oder einer Würde, und können überhaupt in zwei Classen abgetheilt werden. Die von der ersten sind die ordentlichen Dol- metscher, welche die holländische Jnsel zu allen Zeiten nach Belieben besuchen dürfen. Die zweite enthält die ausserordentlichen Dolmetscher, welche nur zulezt in der Handelszeit zuge- lassen werden, und mehr, um die Augen zur Aufsicht als die Zunge zum Dolmetschen zu gebrauchen.
Jn
Zweiter Band. M
Siebentes Kapitel. Genaue Nachricht vom Handel der Hollaͤnder in Japan, und vorzuͤglich von den verſchiednen Zuͤnften, die wegen des Handels errichtet ſind.
Jch habe ſchon im vorigen Kapitel verſchiednes von der Zunft der Tſjuuſi oder Dol- metſcher erwaͤhnt, durch deren falſchen Mund und eigennuͤtzige Liſt dieſer ganze er- hebliche Handel gefuͤhrt werden mus. Dieſe Zunft iſt ſehr zahlreich, und beſteht, wenn ſie complet iſt, aus 150 Perſonen. Jch wil dieſe Gattung Menſchen, ſo unwuͤrdig ſie auch iſt, doch ausfuͤhrlich beſchreiben, damit man nach dieſer uͤberhaupt die Einrichtung aller andern Zuͤnfte und die genaue Ordnung in ihrer Policeiverfaſſung erkennen koͤnne.
Tſjuuſi oder Tſjuuſi ſju heiſt nach dem Buchſtaben: durch Mund oder durch Mundvolk, und im eigentlichen Verſtande, Leute, durch deren Mund man ſeine Geſchaͤfte treibt. Sie ſind nicht von einem Rang oder einer Wuͤrde, und koͤnnen uͤberhaupt in zwei Claſſen abgetheilt werden. Die von der erſten ſind die ordentlichen Dol- metſcher, welche die hollaͤndiſche Jnſel zu allen Zeiten nach Belieben beſuchen duͤrfen. Die zweite enthaͤlt die auſſerordentlichen Dolmetſcher, welche nur zulezt in der Handelszeit zuge- laſſen werden, und mehr, um die Augen zur Aufſicht als die Zunge zum Dolmetſchen zu gebrauchen.
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Zweiter Band. M
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Siebentes Kapitel.
Genaue Nachricht vom Handel der Hollaͤnder in
Japan, und vorzuͤglich von den verſchiednen Zuͤnften, die
wegen des Handels errichtet ſind.
Jch habe ſchon im vorigen Kapitel verſchiednes von der Zunft der Tſjuuſi oder Dol-
metſcher erwaͤhnt, durch deren falſchen Mund und eigennuͤtzige Liſt dieſer ganze er-
hebliche Handel gefuͤhrt werden mus. Dieſe Zunft iſt ſehr zahlreich, und beſteht,
wenn ſie complet iſt, aus 150 Perſonen. Jch wil dieſe Gattung Menſchen, ſo unwuͤrdig
ſie auch iſt, doch ausfuͤhrlich beſchreiben, damit man nach dieſer uͤberhaupt die Einrichtung
aller andern Zuͤnfte und die genaue Ordnung in ihrer Policeiverfaſſung erkennen koͤnne.
Tſjuuſi oder Tſjuuſi ſju heiſt nach dem Buchſtaben: durch Mund oder
durch Mundvolk, und im eigentlichen Verſtande, Leute, durch deren Mund man
ſeine Geſchaͤfte treibt. Sie ſind nicht von einem Rang oder einer Wuͤrde, und koͤnnen
uͤberhaupt in zwei Claſſen abgetheilt werden. Die von der erſten ſind die ordentlichen Dol-
metſcher, welche die hollaͤndiſche Jnſel zu allen Zeiten nach Belieben beſuchen duͤrfen. Die
zweite enthaͤlt die auſſerordentlichen Dolmetſcher, welche nur zulezt in der Handelszeit zuge-
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Kaempfer, Engelbert: Geschichte und Beschreibung von Japan. Hrsg. v. Christian Wilhelm von Dohm. Bd. 2. Lemgo, 1779, S. 89. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kaempfer_japan02_1779/103>, abgerufen am 27.11.2024.
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