Kaempfer, Engelbert: Geschichte und Beschreibung von Japan. Hrsg. v. Christian Wilhelm von Dohm. Bd. 2. Lemgo, 1779.Kämpfers Geschichte von Japan. Viertes Buch. der Ankunft darf jeder von ihnen für 7000 Thails, während seiner Direktion und wenn erabreisen wil für 10000 Thails, und also in einem Jahre für 17000 Thails Waaren ver- kaufen. Die den Unterbefehlshabern vorgeschriebne Summe ist die von 12000. Stehn diese Herren mit den Japanischen Dolmetschern in gutem Vernehmen, und wissen sich die- selbe durch Geschenke von fremdem Gut zu verbinden; so können wol einige ihrer Waaren in dem ersten und zweiten Combang unter die Güter der edlen Compagnie gemischt werden, und dann wegen des weit geringern Zols 55 bis 70 Procent mehr Vortheil geben. Der Com- pagnie geht dadurch auch nichts ab; denn bei Berechnung des gelöseten Geldes bis zur gesez- mäßigen Summe hüpft man über diese Posten weg. Was noch über ihren Antheil an mitgebrachten oder verschriebnen Gütern übrig bleibt, oder an kleinen Waaren, rothen Ko- rallen, Bernstein u. d. gl. leicht verborgen werden kan, können sie auch durch die schon er- wähnte Mittelspersonen leicht zu Gelde machen. Gemeiniglich pflegen diese selbst oder der Ottona solche Waaren zu kaufen. Mit weit größerm Vortheil konte man sie wohl ehe- dem vorgeblich *) an Fremde verkaufen, welche zur Zeit des Combangs unsre Jnsel be- suchten. Ein gewisser Resident machte es aber 1686 so grob, daß darüber zehn Japaner enthauptet wurden, und er selbst das Land verlassen muste. Der Resident, welcher hier in Nangasacki bleibt und jährlich nach Hofe reist, hat noch folgenden besondern Vortheil. Wenn ihm die hiesigen Stathalter befehlen, diese oder jene Gattungen von Waaren dem Kaiser und den Reichsräthen als Geschenke zu überbringen, welche nicht in unsern Magazinen sind, so kan der Resident, stat sie von den Sinesern zu kaufen, sie aus seinem eignen Waaren- vorrath nehmen, und davon den Gewin ziehn, welches ganz ohne Nachtheil seiner Princi- palen geschieht. Jndes könten sie allerdings auch mit diesem Nachtheil sich ganz erhebliche Vortheile machen, wenn sie nicht durch ihr scrupulöses Gewissen abgehalten würden. Diese könten vielleicht bestehn in dem jährlichen algemeinen Auswand dieses Comptoirs, welcher auf 160,000 Gulden angesezt ist; vorzüglich aber in dem Einkauf des gereinigten Kupfers. Die Regierung von Batavia hat befohlen, das Pickel nicht unter 12 bis 121/2 Thails einzu- kaufen, damit denen einheimischen Raffineurs ihr Gewin und Nahrung nicht zu sehr entzo- gen würde. Da aber unsere Dolmetscher das Kupfer noch um einen Maas geringer einkau- fen; so würden auf 12000 Pickel 600 Thails gewonnen werden, die man durchaus nicht in *) [Spaltenumbruch]
Dieses vorgeblich steht nur in den Hand-
schriften, nicht in der englischen Uebersetzung, wel- che sagt: diese Waaren wären durch Deputirte an Fremde verkauft worden. Jch vermuthe, der Verf. wil sagen, die Bedienten der holländischen Com- pagnie hätten ehmals, wie noch die Sineser nach[Spaltenumbruch] Nangasacki frei kommen dürfen, unter dem Vor- wand des Verkaufs an diese, ihre Waaren an die Dolmetscher, Ottona u. s. w. verkauft, welcher Schleichhandel aber nachher entdekt und einge- schränkt sey. Kaͤmpfers Geſchichte von Japan. Viertes Buch. der Ankunft darf jeder von ihnen fuͤr 7000 Thails, waͤhrend ſeiner Direktion und wenn erabreiſen wil fuͤr 10000 Thails, und alſo in einem Jahre fuͤr 17000 Thails Waaren ver- kaufen. Die den Unterbefehlshabern vorgeſchriebne Summe iſt die von 12000. Stehn dieſe Herren mit den Japaniſchen Dolmetſchern in gutem Vernehmen, und wiſſen ſich die- ſelbe durch Geſchenke von fremdem Gut zu verbinden; ſo koͤnnen wol einige ihrer Waaren in dem erſten und zweiten Combang unter die Guͤter der edlen Compagnie gemiſcht werden, und dann wegen des weit geringern Zols 55 bis 70 Procent mehr Vortheil geben. Der Com- pagnie geht dadurch auch nichts ab; denn bei Berechnung des geloͤſeten Geldes bis zur geſez- maͤßigen Summe huͤpft man uͤber dieſe Poſten weg. Was noch uͤber ihren Antheil an mitgebrachten oder verſchriebnen Guͤtern uͤbrig bleibt, oder an kleinen Waaren, rothen Ko- rallen, Bernſtein u. d. gl. leicht verborgen werden kan, koͤnnen ſie auch durch die ſchon er- waͤhnte Mittelsperſonen leicht zu Gelde machen. Gemeiniglich pflegen dieſe ſelbſt oder der Ottona ſolche Waaren zu kaufen. Mit weit groͤßerm Vortheil konte man ſie wohl ehe- dem vorgeblich *) an Fremde verkaufen, welche zur Zeit des Combangs unſre Jnſel be- ſuchten. Ein gewiſſer Reſident machte es aber 1686 ſo grob, daß daruͤber zehn Japaner enthauptet wurden, und er ſelbſt das Land verlaſſen muſte. Der Reſident, welcher hier in Nangaſacki bleibt und jaͤhrlich nach Hofe reiſt, hat noch folgenden beſondern Vortheil. Wenn ihm die hieſigen Stathalter befehlen, dieſe oder jene Gattungen von Waaren dem Kaiſer und den Reichsraͤthen als Geſchenke zu uͤberbringen, welche nicht in unſern Magazinen ſind, ſo kan der Reſident, ſtat ſie von den Sineſern zu kaufen, ſie aus ſeinem eignen Waaren- vorrath nehmen, und davon den Gewin ziehn, welches ganz ohne Nachtheil ſeiner Princi- palen geſchieht. Jndes koͤnten ſie allerdings auch mit dieſem Nachtheil ſich ganz erhebliche Vortheile machen, wenn ſie nicht durch ihr ſcrupuloͤſes Gewiſſen abgehalten wuͤrden. Dieſe koͤnten vielleicht beſtehn in dem jaͤhrlichen algemeinen Auſwand dieſes Comptoirs, welcher auf 160,000 Gulden angeſezt iſt; vorzuͤglich aber in dem Einkauf des gereinigten Kupfers. Die Regierung von Batavia hat befohlen, das Pickel nicht unter 12 bis 12½ Thails einzu- kaufen, damit denen einheimiſchen Raffineurs ihr Gewin und Nahrung nicht zu ſehr entzo- gen wuͤrde. Da aber unſere Dolmetſcher das Kupfer noch um einen Maas geringer einkau- fen; ſo wuͤrden auf 12000 Pickel 600 Thails gewonnen werden, die man durchaus nicht in *) [Spaltenumbruch]
Dieſes vorgeblich ſteht nur in den Hand-
ſchriften, nicht in der engliſchen Ueberſetzung, wel- che ſagt: dieſe Waaren waͤren durch Deputirte an Fremde verkauft worden. Jch vermuthe, der Verf. wil ſagen, die Bedienten der hollaͤndiſchen Com- pagnie haͤtten ehmals, wie noch die Sineſer nach[Spaltenumbruch] Nangaſacki frei kommen duͤrfen, unter dem Vor- wand des Verkaufs an dieſe, ihre Waaren an die Dolmetſcher, Ottona u. ſ. w. verkauft, welcher Schleichhandel aber nachher entdekt und einge- ſchraͤnkt ſey. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0130" n="116"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Kaͤmpfers Geſchichte von Japan. Viertes Buch.</hi></fw><lb/> der Ankunft darf jeder von ihnen fuͤr 7000 <hi rendition="#fr">Thails,</hi> waͤhrend ſeiner Direktion und wenn er<lb/> abreiſen wil fuͤr 10000 <hi rendition="#fr">Thails,</hi> und alſo in einem Jahre fuͤr 17000 <hi rendition="#fr">Thails</hi> Waaren ver-<lb/> kaufen. Die den Unterbefehlshabern vorgeſchriebne Summe iſt die von 12000. Stehn<lb/> dieſe Herren mit den Japaniſchen Dolmetſchern in gutem Vernehmen, und wiſſen ſich die-<lb/> ſelbe durch Geſchenke von fremdem Gut zu verbinden; ſo koͤnnen wol einige ihrer Waaren in<lb/> dem erſten und zweiten <hi rendition="#fr">Combang</hi> unter die Guͤter der edlen Compagnie gemiſcht werden, und<lb/> dann wegen des weit geringern Zols 55 bis 70 Procent mehr Vortheil geben. Der Com-<lb/> pagnie geht dadurch auch nichts ab; denn bei Berechnung des geloͤſeten Geldes bis zur geſez-<lb/> maͤßigen Summe huͤpft man uͤber dieſe Poſten weg. Was noch uͤber ihren Antheil an<lb/> mitgebrachten oder verſchriebnen Guͤtern uͤbrig bleibt, oder an kleinen Waaren, rothen Ko-<lb/> rallen, Bernſtein u. d. gl. leicht verborgen werden kan, koͤnnen ſie auch durch die ſchon er-<lb/> waͤhnte Mittelsperſonen leicht zu Gelde machen. Gemeiniglich pflegen dieſe ſelbſt oder der<lb/><hi rendition="#fr">Ottona</hi> ſolche Waaren zu kaufen. Mit weit groͤßerm Vortheil konte man ſie wohl ehe-<lb/> dem vorgeblich <note place="foot" n="*)"><cb/> Dieſes vorgeblich ſteht nur in den Hand-<lb/> ſchriften, nicht in der engliſchen Ueberſetzung, wel-<lb/> che ſagt: dieſe Waaren waͤren durch Deputirte an<lb/> Fremde verkauft worden. Jch vermuthe, der Verf.<lb/> wil ſagen, die Bedienten der hollaͤndiſchen Com-<lb/> pagnie haͤtten ehmals, wie noch die Sineſer nach<cb/><lb/> Nangaſacki frei kommen duͤrfen, unter dem Vor-<lb/> wand des Verkaufs an dieſe, ihre Waaren an die<lb/> Dolmetſcher, Ottona u. ſ. w. verkauft, welcher<lb/> Schleichhandel aber nachher entdekt und einge-<lb/> ſchraͤnkt ſey.</note> an Fremde verkaufen, welche zur Zeit des <hi rendition="#fr">Combangs</hi> unſre Jnſel be-<lb/> ſuchten. Ein gewiſſer Reſident machte es aber 1686 ſo grob, daß daruͤber zehn Japaner<lb/> enthauptet wurden, und er ſelbſt das Land verlaſſen muſte. Der Reſident, welcher hier<lb/> in <hi rendition="#fr">Nangaſacki</hi> bleibt und jaͤhrlich nach Hofe reiſt, hat noch folgenden beſondern Vortheil.<lb/> Wenn ihm die hieſigen Stathalter befehlen, dieſe oder jene Gattungen von Waaren dem<lb/> Kaiſer und den Reichsraͤthen als Geſchenke zu uͤberbringen, welche nicht in unſern Magazinen<lb/> ſind, ſo kan der Reſident, ſtat ſie von den Sineſern zu kaufen, ſie aus ſeinem eignen Waaren-<lb/> vorrath nehmen, und davon den Gewin ziehn, welches ganz ohne Nachtheil ſeiner Princi-<lb/> palen geſchieht. Jndes koͤnten ſie allerdings auch mit dieſem Nachtheil ſich ganz erhebliche<lb/> Vortheile machen, wenn ſie nicht durch ihr ſcrupuloͤſes Gewiſſen abgehalten wuͤrden. Dieſe<lb/> koͤnten vielleicht beſtehn in dem jaͤhrlichen algemeinen Auſwand dieſes Comptoirs, welcher<lb/> auf 160,000 Gulden angeſezt iſt; vorzuͤglich aber in dem Einkauf des gereinigten Kupfers.<lb/> Die Regierung von Batavia hat befohlen, das <hi rendition="#fr">Pickel</hi> nicht unter 12 bis 12½ <hi rendition="#fr">Thails</hi> einzu-<lb/> kaufen, damit denen einheimiſchen Raffineurs ihr Gewin und Nahrung nicht zu ſehr entzo-<lb/> gen wuͤrde. Da aber unſere Dolmetſcher das Kupfer noch um einen <hi rendition="#fr">Maas</hi> geringer einkau-<lb/> fen; ſo wuͤrden auf 12000 Pickel 600 Thails gewonnen werden, die man durchaus nicht<lb/> <fw place="bottom" type="catch">in</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [116/0130]
Kaͤmpfers Geſchichte von Japan. Viertes Buch.
der Ankunft darf jeder von ihnen fuͤr 7000 Thails, waͤhrend ſeiner Direktion und wenn er
abreiſen wil fuͤr 10000 Thails, und alſo in einem Jahre fuͤr 17000 Thails Waaren ver-
kaufen. Die den Unterbefehlshabern vorgeſchriebne Summe iſt die von 12000. Stehn
dieſe Herren mit den Japaniſchen Dolmetſchern in gutem Vernehmen, und wiſſen ſich die-
ſelbe durch Geſchenke von fremdem Gut zu verbinden; ſo koͤnnen wol einige ihrer Waaren in
dem erſten und zweiten Combang unter die Guͤter der edlen Compagnie gemiſcht werden, und
dann wegen des weit geringern Zols 55 bis 70 Procent mehr Vortheil geben. Der Com-
pagnie geht dadurch auch nichts ab; denn bei Berechnung des geloͤſeten Geldes bis zur geſez-
maͤßigen Summe huͤpft man uͤber dieſe Poſten weg. Was noch uͤber ihren Antheil an
mitgebrachten oder verſchriebnen Guͤtern uͤbrig bleibt, oder an kleinen Waaren, rothen Ko-
rallen, Bernſtein u. d. gl. leicht verborgen werden kan, koͤnnen ſie auch durch die ſchon er-
waͤhnte Mittelsperſonen leicht zu Gelde machen. Gemeiniglich pflegen dieſe ſelbſt oder der
Ottona ſolche Waaren zu kaufen. Mit weit groͤßerm Vortheil konte man ſie wohl ehe-
dem vorgeblich *) an Fremde verkaufen, welche zur Zeit des Combangs unſre Jnſel be-
ſuchten. Ein gewiſſer Reſident machte es aber 1686 ſo grob, daß daruͤber zehn Japaner
enthauptet wurden, und er ſelbſt das Land verlaſſen muſte. Der Reſident, welcher hier
in Nangaſacki bleibt und jaͤhrlich nach Hofe reiſt, hat noch folgenden beſondern Vortheil.
Wenn ihm die hieſigen Stathalter befehlen, dieſe oder jene Gattungen von Waaren dem
Kaiſer und den Reichsraͤthen als Geſchenke zu uͤberbringen, welche nicht in unſern Magazinen
ſind, ſo kan der Reſident, ſtat ſie von den Sineſern zu kaufen, ſie aus ſeinem eignen Waaren-
vorrath nehmen, und davon den Gewin ziehn, welches ganz ohne Nachtheil ſeiner Princi-
palen geſchieht. Jndes koͤnten ſie allerdings auch mit dieſem Nachtheil ſich ganz erhebliche
Vortheile machen, wenn ſie nicht durch ihr ſcrupuloͤſes Gewiſſen abgehalten wuͤrden. Dieſe
koͤnten vielleicht beſtehn in dem jaͤhrlichen algemeinen Auſwand dieſes Comptoirs, welcher
auf 160,000 Gulden angeſezt iſt; vorzuͤglich aber in dem Einkauf des gereinigten Kupfers.
Die Regierung von Batavia hat befohlen, das Pickel nicht unter 12 bis 12½ Thails einzu-
kaufen, damit denen einheimiſchen Raffineurs ihr Gewin und Nahrung nicht zu ſehr entzo-
gen wuͤrde. Da aber unſere Dolmetſcher das Kupfer noch um einen Maas geringer einkau-
fen; ſo wuͤrden auf 12000 Pickel 600 Thails gewonnen werden, die man durchaus nicht
in
*)
Dieſes vorgeblich ſteht nur in den Hand-
ſchriften, nicht in der engliſchen Ueberſetzung, wel-
che ſagt: dieſe Waaren waͤren durch Deputirte an
Fremde verkauft worden. Jch vermuthe, der Verf.
wil ſagen, die Bedienten der hollaͤndiſchen Com-
pagnie haͤtten ehmals, wie noch die Sineſer nach
Nangaſacki frei kommen duͤrfen, unter dem Vor-
wand des Verkaufs an dieſe, ihre Waaren an die
Dolmetſcher, Ottona u. ſ. w. verkauft, welcher
Schleichhandel aber nachher entdekt und einge-
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