Kaempfer, Engelbert: Geschichte und Beschreibung von Japan. Hrsg. v. Christian Wilhelm von Dohm. Bd. 2. Lemgo, 1779.Zehnt. Kap. Einige Plakate, Pässe und Freibriefe. Postscript oder vielmehr Zwischenschrift: Die Kaufleute von Miaco und Sakai sollen gleichfals an Eure Stelle kommen, Dirigirt zu Matsura Fisinno Cami Donno Fito. Fito (d. i. eines Mannes Gezeichnet Doji Oje Stofske. (L. S.) Nagakatz. am 23ten Tage des 8ten Monats.Ando Tsußimano Cami. (L. S.) Sigenobus. Jtakura Jngano Cami. (L. S.) Katzuge. Fonda Sinano Stofske. (L. S.) Massatsungu. IV. "Godsiomoku. Gemessener Kaiserlicher Befehl. 1) Unsere Kaiserliche Vorfahren haben, Euch Deutsche belangend, befohlen, daß ihr solt Erlaubnis haben, nach Nangasacki zu kommen, um jegliches Jahr mit den Japa- nern zu handeln. Derowegen, wie wir euch hiebevor befehligt haben, solt ihr keine Ge- meinschaft mit den Portugiesen haben. Wo ihr dergleichen würdet haben, und wir würden es aus fremden Landen in Erfahrung bringen, so sol euch die Schiffarth auf Japan verbo- ten seyn. Jhr solt keine portugiesische Waaren an Bord eurer Schiffe ins Reich bringen. 2) Wenn ihr nicht Vorhabens seyd, euch selbst in eurer Schiffarth und Hand- lung auf Japan zu beunruhigen, so sollet ihr uns kund thun von euren Schiffen, wovon ihr Kundschaft eingezogen habt von einigen Beeinträchtigungen oder Versuchen der Portugiesen gegen uns. Wir erwarten auch gleichergestalt von euch zu hören, ob die Portugiesen einige neue Oerter und Länder erobern oder dieselbe zur christlichen Sekte bekehren wollen. Was in allen Ländern, darauf ihr handelt, in Erfahrung bringen werdet, erwar- ten wir, daß ihr's unsern Gouverneurs zu Nangasacki kund thut. 3) Jhr sollet keine sinesische Jonken für Japan beladen annehmen. 4) Jn allen Ländern, wohin ihr mit euren Schiffen fahrt, solt ihr keine Gemein- schaft mit den Portugiesen haben, wenn irgend ein portugiesisch Schiff daselbst seyn solte. Wo etwa Länder sind, welche von beiden Nationen befahren werden, solt ihr die Namen sol- Q 2
Zehnt. Kap. Einige Plakate, Paͤſſe und Freibriefe. Poſtſcript oder vielmehr Zwiſchenſchrift: Die Kaufleute von Miaco und Sakai ſollen gleichfals an Eure Stelle kommen, Dirigirt zu Matſura Fiſinno Cami Donno Fito. Fito (d. i. eines Mannes Gezeichnet Doji Oje Stofske. (L. S.) Nagakatz. am 23ten Tage des 8ten Monats.Ando Tſußimano Cami. (L. S.) Sigenobus. Jtakura Jngano Cami. (L. S.) Katzuge. Fonda Sinano Stofske. (L. S.) Maſſatſungu. IV. „Godſiomoku. Gemeſſener Kaiſerlicher Befehl. 1) Unſere Kaiſerliche Vorfahren haben, Euch Deutſche belangend, befohlen, daß ihr ſolt Erlaubnis haben, nach Nangaſacki zu kommen, um jegliches Jahr mit den Japa- nern zu handeln. Derowegen, wie wir euch hiebevor befehligt haben, ſolt ihr keine Ge- meinſchaft mit den Portugieſen haben. Wo ihr dergleichen wuͤrdet haben, und wir wuͤrden es aus fremden Landen in Erfahrung bringen, ſo ſol euch die Schiffarth auf Japan verbo- ten ſeyn. Jhr ſolt keine portugieſiſche Waaren an Bord eurer Schiffe ins Reich bringen. 2) Wenn ihr nicht Vorhabens ſeyd, euch ſelbſt in eurer Schiffarth und Hand- lung auf Japan zu beunruhigen, ſo ſollet ihr uns kund thun von euren Schiffen, wovon ihr Kundſchaft eingezogen habt von einigen Beeintraͤchtigungen oder Verſuchen der Portugieſen gegen uns. Wir erwarten auch gleichergeſtalt von euch zu hoͤren, ob die Portugieſen einige neue Oerter und Laͤnder erobern oder dieſelbe zur chriſtlichen Sekte bekehren wollen. Was in allen Laͤndern, darauf ihr handelt, in Erfahrung bringen werdet, erwar- ten wir, daß ihr’s unſern Gouverneurs zu Nangaſacki kund thut. 3) Jhr ſollet keine ſineſiſche Jonken fuͤr Japan beladen annehmen. 4) Jn allen Laͤndern, wohin ihr mit euren Schiffen fahrt, ſolt ihr keine Gemein- ſchaft mit den Portugieſen haben, wenn irgend ein portugieſiſch Schiff daſelbſt ſeyn ſolte. Wo etwa Laͤnder ſind, welche von beiden Nationen befahren werden, ſolt ihr die Namen ſol- Q 2
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0147" n="131"/> <fw place="top" type="header"> <hi rendition="#b">Zehnt. Kap. Einige Plakate, Paͤſſe und Freibriefe.</hi> </fw><lb/> <postscript> <p> <hi rendition="#c">Poſtſcript oder vielmehr Zwiſchenſchrift:</hi> </p><lb/> <p>Die Kaufleute von <hi rendition="#fr">Miaco</hi> und <hi rendition="#fr">Sakai</hi> ſollen gleichfals an Eure Stelle kommen,<lb/> und handeln nach eigenem Gefallen. Hieran geſchiehet unſer guter Wille, wenn’s geſchieht.</p><lb/> <p>Dirigirt zu <hi rendition="#fr">Matſura Fiſinno Cami Donno Fito. Fito</hi> (d. i. eines Mannes<lb/> Mann.)</p><lb/> <p>Gezeichnet</p><lb/> <closer> <salute> <hi rendition="#fr">Doji Oje Stofske.</hi> <hi rendition="#et">(<hi rendition="#aq">L. S.</hi>) <hi rendition="#fr">Nagakatz.</hi></hi><lb/> <hi rendition="#fr">Ando Tſußimano Cami.</hi> <hi rendition="#et">(<hi rendition="#aq">L. S.</hi>) <hi rendition="#fr">Sigenobus.</hi></hi><lb/> <hi rendition="#fr">Jtakura Jngano Cami.</hi> <hi rendition="#et">(<hi rendition="#aq">L. S.</hi>) <hi rendition="#fr">Katzuge.</hi></hi><lb/> <hi rendition="#fr">Fonda Sinano Stofske.</hi> <hi rendition="#et">(<hi rendition="#aq">L. S.</hi>) <hi rendition="#fr">Maſſatſungu.</hi></hi> </salute><lb/> <dateline>am 23ten Tage des 8ten Monats.</dateline> </closer> </postscript> </div><lb/> <div n="3"> <head> <hi rendition="#aq">IV.</hi> </head><lb/> <p>„<hi rendition="#fr">Godſiomoku.</hi> Gemeſſener Kaiſerlicher Befehl.</p><lb/> <list> <item>1) Unſere Kaiſerliche Vorfahren haben, Euch Deutſche belangend, befohlen, daß<lb/> ihr ſolt Erlaubnis haben, nach Nangaſacki zu kommen, um jegliches Jahr mit den Japa-<lb/> nern zu handeln. Derowegen, wie wir euch hiebevor befehligt haben, ſolt ihr keine Ge-<lb/> meinſchaft mit den Portugieſen haben. Wo ihr dergleichen wuͤrdet haben, und wir wuͤrden<lb/> es aus fremden Landen in Erfahrung bringen, ſo ſol euch die Schiffarth auf Japan verbo-<lb/> ten ſeyn.</item><lb/> <item>Jhr ſolt keine portugieſiſche Waaren an Bord eurer Schiffe ins Reich bringen.</item><lb/> <item>2) Wenn ihr nicht Vorhabens ſeyd, euch ſelbſt in eurer Schiffarth und Hand-<lb/> lung auf Japan zu beunruhigen, ſo ſollet ihr uns kund thun von euren Schiffen, wovon ihr<lb/> Kundſchaft eingezogen habt von einigen Beeintraͤchtigungen oder Verſuchen der Portugieſen<lb/> gegen uns. Wir erwarten auch gleichergeſtalt von euch zu hoͤren, ob die Portugieſen einige<lb/> neue Oerter und Laͤnder erobern oder dieſelbe zur chriſtlichen Sekte bekehren wollen.</item><lb/> <item>Was in allen Laͤndern, darauf ihr handelt, in Erfahrung bringen werdet, erwar-<lb/> ten wir, daß ihr’s unſern Gouverneurs zu Nangaſacki kund thut.</item><lb/> <item>3) Jhr ſollet keine ſineſiſche Jonken fuͤr Japan beladen annehmen.</item><lb/> <item>4) Jn allen Laͤndern, wohin ihr mit euren Schiffen fahrt, ſolt ihr keine Gemein-<lb/> ſchaft mit den Portugieſen haben, wenn irgend ein portugieſiſch Schiff daſelbſt ſeyn ſolte.<lb/> Wo etwa Laͤnder ſind, welche von beiden Nationen befahren werden, ſolt ihr die Namen<lb/> <fw place="bottom" type="sig">Q 2</fw><fw place="bottom" type="catch">ſol-</fw><lb/></item> </list> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [131/0147]
Zehnt. Kap. Einige Plakate, Paͤſſe und Freibriefe.
Poſtſcript oder vielmehr Zwiſchenſchrift:
Die Kaufleute von Miaco und Sakai ſollen gleichfals an Eure Stelle kommen,
und handeln nach eigenem Gefallen. Hieran geſchiehet unſer guter Wille, wenn’s geſchieht.
Dirigirt zu Matſura Fiſinno Cami Donno Fito. Fito (d. i. eines Mannes
Mann.)
Gezeichnet
Doji Oje Stofske. (L. S.) Nagakatz.
Ando Tſußimano Cami. (L. S.) Sigenobus.
Jtakura Jngano Cami. (L. S.) Katzuge.
Fonda Sinano Stofske. (L. S.) Maſſatſungu.
am 23ten Tage des 8ten Monats.
IV.
„Godſiomoku. Gemeſſener Kaiſerlicher Befehl.
1) Unſere Kaiſerliche Vorfahren haben, Euch Deutſche belangend, befohlen, daß
ihr ſolt Erlaubnis haben, nach Nangaſacki zu kommen, um jegliches Jahr mit den Japa-
nern zu handeln. Derowegen, wie wir euch hiebevor befehligt haben, ſolt ihr keine Ge-
meinſchaft mit den Portugieſen haben. Wo ihr dergleichen wuͤrdet haben, und wir wuͤrden
es aus fremden Landen in Erfahrung bringen, ſo ſol euch die Schiffarth auf Japan verbo-
ten ſeyn.
Jhr ſolt keine portugieſiſche Waaren an Bord eurer Schiffe ins Reich bringen.
2) Wenn ihr nicht Vorhabens ſeyd, euch ſelbſt in eurer Schiffarth und Hand-
lung auf Japan zu beunruhigen, ſo ſollet ihr uns kund thun von euren Schiffen, wovon ihr
Kundſchaft eingezogen habt von einigen Beeintraͤchtigungen oder Verſuchen der Portugieſen
gegen uns. Wir erwarten auch gleichergeſtalt von euch zu hoͤren, ob die Portugieſen einige
neue Oerter und Laͤnder erobern oder dieſelbe zur chriſtlichen Sekte bekehren wollen.
Was in allen Laͤndern, darauf ihr handelt, in Erfahrung bringen werdet, erwar-
ten wir, daß ihr’s unſern Gouverneurs zu Nangaſacki kund thut.
3) Jhr ſollet keine ſineſiſche Jonken fuͤr Japan beladen annehmen.
4) Jn allen Laͤndern, wohin ihr mit euren Schiffen fahrt, ſolt ihr keine Gemein-
ſchaft mit den Portugieſen haben, wenn irgend ein portugieſiſch Schiff daſelbſt ſeyn ſolte.
Wo etwa Laͤnder ſind, welche von beiden Nationen befahren werden, ſolt ihr die Namen
ſol-
Q 2
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |