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Kaempfer, Engelbert: Geschichte und Beschreibung von Japan. Hrsg. v. Christian Wilhelm von Dohm. Bd. 2. Lemgo, 1779.

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Zehnt. Kap. Einige Plakate, Pässe und Freibriefe.

Postscript oder vielmehr Zwischenschrift:

Die Kaufleute von Miaco und Sakai sollen gleichfals an Eure Stelle kommen,
und handeln nach eigenem Gefallen. Hieran geschiehet unser guter Wille, wenn's geschieht.

Dirigirt zu Matsura Fisinno Cami Donno Fito. Fito (d. i. eines Mannes
Mann.)

Gezeichnet

Doji Oje Stofske. (L. S.) Nagakatz.
Ando Tsußimano Cami. (L. S.) Sigenobus.
Jtakura Jngano Cami. (L. S.) Katzuge.
Fonda Sinano Stofske. (L. S.) Massatsungu.
IV.

"Godsiomoku. Gemessener Kaiserlicher Befehl.

1) Unsere Kaiserliche Vorfahren haben, Euch Deutsche belangend, befohlen, daß
ihr solt Erlaubnis haben, nach Nangasacki zu kommen, um jegliches Jahr mit den Japa-
nern zu handeln. Derowegen, wie wir euch hiebevor befehligt haben, solt ihr keine Ge-
meinschaft mit den Portugiesen haben. Wo ihr dergleichen würdet haben, und wir würden
es aus fremden Landen in Erfahrung bringen, so sol euch die Schiffarth auf Japan verbo-
ten seyn.
Jhr solt keine portugiesische Waaren an Bord eurer Schiffe ins Reich bringen.
2) Wenn ihr nicht Vorhabens seyd, euch selbst in eurer Schiffarth und Hand-
lung auf Japan zu beunruhigen, so sollet ihr uns kund thun von euren Schiffen, wovon ihr
Kundschaft eingezogen habt von einigen Beeinträchtigungen oder Versuchen der Portugiesen
gegen uns. Wir erwarten auch gleichergestalt von euch zu hören, ob die Portugiesen einige
neue Oerter und Länder erobern oder dieselbe zur christlichen Sekte bekehren wollen.
Was in allen Ländern, darauf ihr handelt, in Erfahrung bringen werdet, erwar-
ten wir, daß ihr's unsern Gouverneurs zu Nangasacki kund thut.
3) Jhr sollet keine sinesische Jonken für Japan beladen annehmen.
4) Jn allen Ländern, wohin ihr mit euren Schiffen fahrt, solt ihr keine Gemein-
schaft mit den Portugiesen haben, wenn irgend ein portugiesisch Schiff daselbst seyn solte.
Wo etwa Länder sind, welche von beiden Nationen befahren werden, solt ihr die Namen
sol-
Q 2
Zehnt. Kap. Einige Plakate, Paͤſſe und Freibriefe.

Poſtſcript oder vielmehr Zwiſchenſchrift:

Die Kaufleute von Miaco und Sakai ſollen gleichfals an Eure Stelle kommen,
und handeln nach eigenem Gefallen. Hieran geſchiehet unſer guter Wille, wenn’s geſchieht.

Dirigirt zu Matſura Fiſinno Cami Donno Fito. Fito (d. i. eines Mannes
Mann.)

Gezeichnet

Doji Oje Stofske. (L. S.) Nagakatz.
Ando Tſußimano Cami. (L. S.) Sigenobus.
Jtakura Jngano Cami. (L. S.) Katzuge.
Fonda Sinano Stofske. (L. S.) Maſſatſungu.
IV.

Godſiomoku. Gemeſſener Kaiſerlicher Befehl.

1) Unſere Kaiſerliche Vorfahren haben, Euch Deutſche belangend, befohlen, daß
ihr ſolt Erlaubnis haben, nach Nangaſacki zu kommen, um jegliches Jahr mit den Japa-
nern zu handeln. Derowegen, wie wir euch hiebevor befehligt haben, ſolt ihr keine Ge-
meinſchaft mit den Portugieſen haben. Wo ihr dergleichen wuͤrdet haben, und wir wuͤrden
es aus fremden Landen in Erfahrung bringen, ſo ſol euch die Schiffarth auf Japan verbo-
ten ſeyn.
Jhr ſolt keine portugieſiſche Waaren an Bord eurer Schiffe ins Reich bringen.
2) Wenn ihr nicht Vorhabens ſeyd, euch ſelbſt in eurer Schiffarth und Hand-
lung auf Japan zu beunruhigen, ſo ſollet ihr uns kund thun von euren Schiffen, wovon ihr
Kundſchaft eingezogen habt von einigen Beeintraͤchtigungen oder Verſuchen der Portugieſen
gegen uns. Wir erwarten auch gleichergeſtalt von euch zu hoͤren, ob die Portugieſen einige
neue Oerter und Laͤnder erobern oder dieſelbe zur chriſtlichen Sekte bekehren wollen.
Was in allen Laͤndern, darauf ihr handelt, in Erfahrung bringen werdet, erwar-
ten wir, daß ihr’s unſern Gouverneurs zu Nangaſacki kund thut.
3) Jhr ſollet keine ſineſiſche Jonken fuͤr Japan beladen annehmen.
4) Jn allen Laͤndern, wohin ihr mit euren Schiffen fahrt, ſolt ihr keine Gemein-
ſchaft mit den Portugieſen haben, wenn irgend ein portugieſiſch Schiff daſelbſt ſeyn ſolte.
Wo etwa Laͤnder ſind, welche von beiden Nationen befahren werden, ſolt ihr die Namen
ſol-
Q 2
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[131/0147] Zehnt. Kap. Einige Plakate, Paͤſſe und Freibriefe. Poſtſcript oder vielmehr Zwiſchenſchrift: Die Kaufleute von Miaco und Sakai ſollen gleichfals an Eure Stelle kommen, und handeln nach eigenem Gefallen. Hieran geſchiehet unſer guter Wille, wenn’s geſchieht. Dirigirt zu Matſura Fiſinno Cami Donno Fito. Fito (d. i. eines Mannes Mann.) Gezeichnet Doji Oje Stofske. (L. S.) Nagakatz. Ando Tſußimano Cami. (L. S.) Sigenobus. Jtakura Jngano Cami. (L. S.) Katzuge. Fonda Sinano Stofske. (L. S.) Maſſatſungu. am 23ten Tage des 8ten Monats. IV. „Godſiomoku. Gemeſſener Kaiſerlicher Befehl. 1) Unſere Kaiſerliche Vorfahren haben, Euch Deutſche belangend, befohlen, daß ihr ſolt Erlaubnis haben, nach Nangaſacki zu kommen, um jegliches Jahr mit den Japa- nern zu handeln. Derowegen, wie wir euch hiebevor befehligt haben, ſolt ihr keine Ge- meinſchaft mit den Portugieſen haben. Wo ihr dergleichen wuͤrdet haben, und wir wuͤrden es aus fremden Landen in Erfahrung bringen, ſo ſol euch die Schiffarth auf Japan verbo- ten ſeyn. Jhr ſolt keine portugieſiſche Waaren an Bord eurer Schiffe ins Reich bringen. 2) Wenn ihr nicht Vorhabens ſeyd, euch ſelbſt in eurer Schiffarth und Hand- lung auf Japan zu beunruhigen, ſo ſollet ihr uns kund thun von euren Schiffen, wovon ihr Kundſchaft eingezogen habt von einigen Beeintraͤchtigungen oder Verſuchen der Portugieſen gegen uns. Wir erwarten auch gleichergeſtalt von euch zu hoͤren, ob die Portugieſen einige neue Oerter und Laͤnder erobern oder dieſelbe zur chriſtlichen Sekte bekehren wollen. Was in allen Laͤndern, darauf ihr handelt, in Erfahrung bringen werdet, erwar- ten wir, daß ihr’s unſern Gouverneurs zu Nangaſacki kund thut. 3) Jhr ſollet keine ſineſiſche Jonken fuͤr Japan beladen annehmen. 4) Jn allen Laͤndern, wohin ihr mit euren Schiffen fahrt, ſolt ihr keine Gemein- ſchaft mit den Portugieſen haben, wenn irgend ein portugieſiſch Schiff daſelbſt ſeyn ſolte. Wo etwa Laͤnder ſind, welche von beiden Nationen befahren werden, ſolt ihr die Namen ſol- Q 2

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Zitationshilfe: Kaempfer, Engelbert: Geschichte und Beschreibung von Japan. Hrsg. v. Christian Wilhelm von Dohm. Bd. 2. Lemgo, 1779, S. 131. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kaempfer_japan02_1779/147>, abgerufen am 22.11.2024.