Kale, Jacob: Eine Christliche Leichpredigt/ Am tage der Begrebniß/ des weylandt Hochwirdigen/ Durchleuchtigen/ Hochgebornen Fürsten und Herrn/ Herrn Heinrichen Julij/ Postulierten Bischoff zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. : Welcher in der Königlichen alten Heuptstadt Prage Anno 1613. am 20. Julij ... entschlaffen. Goslar, 1613.Landt / Leuten / vnd dem gantzen Hochlöblichem Fürstlichem Hause Braunschweig viel gelegen / in die Erden bey seine selige verstorbene Vorfahren gesetzet. Diesen Verlust nun sollen wir nicht gering schetzen / sondern gewiß dafür halten es sehe einem ernsten zorn vnd vorstehendem bösen Wetter ehnlich / wenn Gott jolche vornehme Stender vnnd Reiches seulen / Heupter vnd Monarchen des heiligen Römischen Reichs hinweg reisset / wie in kurtzer zeit nacheinander geschehen. Alß / das er Anno Anno 1611 den 2. May. 23. Junij1611. den 2. May Herren Ernst / Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg. Im selben jahr den 23. Junij Christianum den anderen / Churfürsten zu Sachsen / gleichfals den 10. Januarij Anno 1612Anno 1612. die Römische Keyserliche Majestat / Herren Rudolphum den anderen / vnd jetzo den 20. Iulij dieses schwebenden Anno 16131613. Jahrs HENRICVM JULIVM, Postulirten Bischoff des Stifftes Halberstadt / vnd Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / damit Gott gleich sagen wil: Ihr ansehnliche / begabte / verstendige / vnd von mir hocherhabene Leute / die jhrs mit Kirchen vnd Schulen / mit dem Regiment / mit Landt vnd Leuten trewlich vnd gut gemeinet / die jhr vber dem edlen Fried / vnd sonderlich der tewren Beylag Gottes Wortes gehalten / trewe vnd eyferige Prediger geliebet / die bösen gestraffet / vnd die frommen gehandthabt vnd geschützet: Gehet in ewer Kämmerlein / einer nach dem anderen / vnd verberget euch / denn ich gedencke der gottlosen Welt / des Teuffels Braut / einen grewlichen Kherab zugeben / meinen Zorn vnd Grim mit macht vber sie zuschütten / wie ich wol ehe gethan / als Gottes Wort vnd die heilige Schrifft / vnd dero gewaltige Exempla anzeigen. Ob nun gleich grobe vngeschliffene Corydones, die so viel Landt / Leuten / vnd dem gantzen Hochlöblichem Fürstlichem Hause Braunschweig viel gelegen / in die Erden bey seine selige verstorbene Vorfahren gesetzet. Diesen Verlust nun sollen wir nicht gering schetzen / sondern gewiß dafür halten es sehe einem ernstẽ zorn vnd vorstehendem bösen Wetter ehnlich / weñ Gott jolche vornehme Stender vnnd Reiches seulen / Heupter vnd Monarchen des heiligen Römischen Reichs hinweg reisset / wie in kurtzer zeit nacheinander geschehen. Alß / das er Anno Anno 1611 den 2. May. 23. Junij1611. den 2. May Herren Ernst / Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg. Im selben jahr den 23. Junij Christianum den anderen / Churfürsten zu Sachsen / gleichfals den 10. Januarij Anno 1612Anno 1612. die Römische Keyserliche Majestat / Herren Rudolphum den anderen / vnd jetzo den 20. Iulij dieses schwebenden Anno 16131613. Jahrs HENRICVM JULIVM, Postulirten Bischoff des Stifftes Halberstadt / vnd Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / damit Gott gleich sagen wil: Ihr ansehnliche / begabte / verstendige / vnd von mir hocherhabene Leute / die jhrs mit Kirchen vnd Schulen / mit dem Regiment / mit Landt vnd Leuten trewlich vnd gut gemeinet / die jhr vber dem edlen Fried / vnd sonderlich der tewren Beylag Gottes Wortes gehalten / trewe vnd eyferige Prediger geliebet / die bösen gestraffet / vnd die frommen gehandthabt vnd geschützet: Gehet in ewer Kämmerlein / einer nach dem anderen / vnd verberget euch / deñ ich gedencke der gottlosen Welt / des Teuffels Braut / einen grewlichen Kherab zugeben / meinen Zorn vnd Grim mit macht vber sie zuschütten / wie ich wol ehe gethan / als Gottes Wort vnd die heilige Schrifft / vnd dero gewaltige Exempla anzeigen. 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Landt / Leuten / vnd dem gantzen Hochlöblichem Fürstlichem Hause Braunschweig viel gelegen / in die Erden bey seine selige verstorbene Vorfahren gesetzet. Diesen Verlust nun sollen wir nicht gering schetzen / sondern gewiß dafür halten es sehe einem ernstẽ zorn vnd vorstehendem bösen Wetter ehnlich / weñ Gott jolche vornehme Stender vnnd Reiches seulen / Heupter vnd Monarchen des heiligen Römischen Reichs hinweg reisset / wie in kurtzer zeit nacheinander geschehen. Alß / das er Anno 1611. den 2. May Herren Ernst / Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg. Im selben jahr den 23. Junij Christianum den anderen / Churfürsten zu Sachsen / gleichfals den 10. Januarij Anno 1612. die Römische Keyserliche Majestat / Herren Rudolphum den anderen / vnd jetzo den 20. Iulij dieses schwebenden 1613. Jahrs HENRICVM JULIVM, Postulirten Bischoff des Stifftes Halberstadt / vnd Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / damit Gott gleich sagen wil: Ihr ansehnliche / begabte / verstendige / vnd von mir hocherhabene Leute / die jhrs mit Kirchen vnd Schulen / mit dem Regiment / mit Landt vnd Leuten trewlich vnd gut gemeinet / die jhr vber dem edlen Fried / vnd sonderlich der tewren Beylag Gottes Wortes gehalten / trewe vnd eyferige Prediger geliebet / die bösen gestraffet / vnd die frommen gehandthabt vnd geschützet: Gehet in ewer Kämmerlein / einer nach dem anderen / vnd verberget euch / deñ ich gedencke der gottlosen Welt / des Teuffels Braut / einen grewlichen Kherab zugeben / meinen Zorn vnd Grim mit macht vber sie zuschütten / wie ich wol ehe gethan / als Gottes Wort vnd die heilige Schrifft / vnd dero gewaltige Exempla anzeigen.
Anno 1611 den 2. May. 23. Junij
Anno 1612
Anno 1613 Ob nun gleich grobe vngeschliffene Corydones, die so viel
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