Kale, Jacob: Eine Christliche Leichpredigt/ Am tage der Begrebniß/ des weylandt Hochwirdigen/ Durchleuchtigen/ Hochgebornen Fürsten und Herrn/ Herrn Heinrichen Julij/ Postulierten Bischoff zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. : Welcher in der Königlichen alten Heuptstadt Prage Anno 1613. am 20. Julij ... entschlaffen. Goslar, 1613.der in die 38. Tonnen Goldes gekostet / vnd des gantzen Jüdischen Landes / welche Christus auch in seiner eduction zu seinem Todt / Leiden vnd Sterben / 40. jahr zuvor / ehe sie erfolgt / vaticinirte, Luc. 19.Luc. 19. Ambrosius. Augustinus. D. Martinus Lutherus moritur Anno 1546. In die Concordiae. Also vberzogen vnnd durchstreiffeten die Gothen Welschlandt / da D. Ambrosius hinweg war / vnnd das Heupt gelegt hatte. Nach des heiligen Augustini Absterben / verwüsteten die Teutschen Wandaler Aphricam. Alß auch D. Martinus Lutherus eingeschlaffen / vnd gen Wittenberg in sein Ruhekämmerlein war gebracht worden / gieng der Teutsche Krieg an. Ist also alle Zeit auff gerechter / heiliger vnd hoher Leut tödtlicher abgangk nichtes gutes erfolget / wie Esaias sagt am 56. cap. Welches auch die weysen Heyden in acht genommen / vnd aus der Erfahrung gesagt: Auff absterben fürnehmer / nützlicher / wolverdienter Leute / pflegen gemeiniglich schwere Straffen zufolgen. Vnd daß ist es eben / das Gott der HErr im 2. Re.2. Reg. 22. 22. Cap. nicht allein von dem König Josia / sonderen auch von anderen frommen heiligen vnd wolverdienten Leuten / die in warem Glauben an JEsum Christum von dieser Welt abgescheiden sein / saget: Ich wil dich zu deinen Vetern samlen / das du mit Frieden in dein Grab versamlet werdest / vnnd deine Augen nicht sehen alle das vnglücke / das ich vber diese Stedte bringen wil. Solches ist sich bey diesem hohen fall auch zuvermuhten / denn wir ja nicht allein denselben / sonderen mit der grossen Vndanckbarkeit / Verrachtung Gottes Wortes / der heiligen Sacrament / Vngehorsam gegen jhre Fürstliche Gnade / vnbußfertigem Leben / vnnd der gleichen Sünde / allerley Straffe vnd Plage gantz wol verdienet. Wollen wir nun aber besörglicher vnd vermuhtlicher straffen Gottes erübrigt sein / der in die 38. Tonnen Goldes gekostet / vnd des gantzen Jüdischen Landes / welche Christus auch in seiner eduction zu seinem Todt / Leiden vnd Sterben / 40. jahr zuvor / ehe sie erfolgt / vaticinirte, Luc. 19.Luc. 19. Ambrosius. Augustinus. D. Martinus Lutherus moritur Anno 1546. In die Concordiae. Also vberzogen vnnd durchstreiffeten die Gothen Welschlandt / da D. Ambrosius hinweg war / vnnd das Heupt gelegt hatte. Nach des heiligen Augustini Absterben / verwüsteten die Teutschen Wandaler Aphricam. Alß auch D. Martinus Lutherus eingeschlaffen / vnd gen Wittenberg in sein Ruhekämmerlein war gebracht worden / gieng der Teutsche Krieg an. Ist also alle Zeit auff gerechter / heiliger vnd hoher Leut tödtlicher abgangk nichtes gutes erfolget / wie Esaias sagt am 56. cap. Welches auch die weysen Heyden in acht genommen / vnd aus der Erfahrung gesagt: Auff absterben fürnehmer / nützlicher / wolverdienter Leute / pflegen gemeiniglich schwere Straffen zufolgen. Vnd daß ist es eben / das Gott der HErr im 2. Re.2. Reg. 22. 22. Cap. nicht allein von dem König Josia / sonderen auch von anderen frommen heiligen vnd wolverdienten Leuten / die in warem Glauben an JEsum Christum von dieser Welt abgescheiden sein / saget: Ich wil dich zu deinen Vetern samlen / das du mit Frieden in dein Grab versamlet werdest / vnnd deine Augen nicht sehen alle das vnglücke / das ich vber diese Stedte bringen wil. Solches ist sich bey diesem hohen fall auch zuvermuhten / denn wir ja nicht allein denselben / sonderen mit der grossen Vndanckbarkeit / Verrachtung Gottes Wortes / der heiligen Sacrament / Vngehorsam gegen jhre Fürstliche Gnade / vnbußfertigem Leben / vnnd der gleichen Sünde / allerley Straffe vnd Plage gantz wol verdienet. Wollen wir nun aber besörglicher vnd vermuhtlicher straffen Gottes erübrigt sein / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0017"/> der in die 38. Tonnen Goldes gekostet / vnd des gantzen Jüdischen Landes / welche Christus auch in seiner <hi rendition="#i">eduction</hi> zu seinem Todt / Leiden vnd Sterben / 40. jahr zuvor / ehe sie erfolgt / <hi rendition="#i">vaticinirte,</hi> Luc. 19.<note place="right">Luc. 19. Ambrosius. Augustinus. D. Martinus Lutherus <hi rendition="#i">moritur Anno 1546. In die Concordiae.</hi></note></p> <p>Also vberzogen vnnd durchstreiffeten die Gothen Welschlandt / da D. Ambrosius hinweg war / vnnd das Heupt gelegt hatte. 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der in die 38. Tonnen Goldes gekostet / vnd des gantzen Jüdischen Landes / welche Christus auch in seiner eduction zu seinem Todt / Leiden vnd Sterben / 40. jahr zuvor / ehe sie erfolgt / vaticinirte, Luc. 19.
Luc. 19. Ambrosius. Augustinus. D. Martinus Lutherus moritur Anno 1546. In die Concordiae. Also vberzogen vnnd durchstreiffeten die Gothen Welschlandt / da D. Ambrosius hinweg war / vnnd das Heupt gelegt hatte. Nach des heiligen Augustini Absterben / verwüsteten die Teutschen Wandaler Aphricam. Alß auch D. Martinus Lutherus eingeschlaffen / vnd gen Wittenberg in sein Ruhekämmerlein war gebracht worden / gieng der Teutsche Krieg an. Ist also alle Zeit auff gerechter / heiliger vnd hoher Leut tödtlicher abgangk nichtes gutes erfolget / wie Esaias sagt am 56. cap. Welches auch die weysen Heyden in acht genommen / vnd aus der Erfahrung gesagt: Auff absterben fürnehmer / nützlicher / wolverdienter Leute / pflegen gemeiniglich schwere Straffen zufolgen. Vnd daß ist es eben / das Gott der HErr im 2. Re. 22. Cap. nicht allein von dem König Josia / sonderen auch von anderen frommen heiligen vnd wolverdienten Leuten / die in warem Glauben an JEsum Christum von dieser Welt abgescheiden sein / saget: Ich wil dich zu deinen Vetern samlen / das du mit Frieden in dein Grab versamlet werdest / vnnd deine Augen nicht sehen alle das vnglücke / das ich vber diese Stedte bringen wil. Solches ist sich bey diesem hohen fall auch zuvermuhten / denn wir ja nicht allein denselben / sonderen mit der grossen Vndanckbarkeit / Verrachtung Gottes Wortes / der heiligen Sacrament / Vngehorsam gegen jhre Fürstliche Gnade / vnbußfertigem Leben / vnnd der gleichen Sünde / allerley Straffe vnd Plage gantz wol verdienet. Wollen wir nun aber besörglicher vnd vermuhtlicher straffen Gottes erübrigt sein /
2. Reg. 22.
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