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Kale, Jacob: Eine Christliche Leichpredigt/ Am tage der Begrebniß/ des weylandt Hochwirdigen/ Durchleuchtigen/ Hochgebornen Fürsten und Herrn/ Herrn Heinrichen Julij/ Postulierten Bischoff zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. : Welcher in der Königlichen alten Heuptstadt Prage Anno 1613. am 20. Julij ... entschlaffen. Goslar, 1613.

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Quas homini nouiße datum est, pax una triumphis Innumeris potior. G Edler Fried / O köstlich Ruh Nichts ist so thewr vnd herrlich als du / Kein Schatz / kein Reichthumb in der welt Kein Edelstein / kein grosses Gelt / Kan dir geachtet werden gleich Wenn es schon wer ein Königreich.

Wir müssen es aber nicht bey der Dancksagung für Gottes Wort / gehabten Frieden / vnd andere Wolthaten bewenden lassen / sonderen Gott widerumb fleissig anruffen / das er Land vnd Leuten / an vnserem gnedigen Landesfürsten / dem Durchleuchtigen / Hochgebornen Fürsten vnd Herren / Herren Friderichen Vlrichen / widerumb einen Friedliebenden Landesfürsten geben wolle / der in der That mit S. F. G. Namen vberein komme / das es heissen möge / wie der Poet sagt:

Rebus conveniunt nomina saepe suis.

Denn / Andechtige im HErrn / wenn Gott einem Volcke vngnedig ist vnd dasselbe straffen wil / so nimpt er den Friede hinweg aus dem Lande / Wenn er aber ein Landt segnen wil / so gibet er Friedtfertige Fürsten vnd Regenten / vnd breitet Esa. 66.den Frieden aus / wie einen Wasserstrom / vnd die Herrligkeit des Landes / alß einen vberfliessenden Bach / Esa. 66. wie auch der Heyde Plato solches erkennet / da er spricht: Cum vult Deus benefacere civitati, dat ei bonum Magistratum quem, ubi malum imminet, adimit. Das ist / wenn Gott wol wil einem Land / Stad vnd Commun / so gibt er jhr fromme Obrigkeit / Ist

Quas homini nouiße datum est, pax una triumphis Innumeris potior. G Edler Fried / O köstlich Ruh Nichts ist so thewr vnd herrlich als du / Kein Schatz / kein Reichthumb in der welt Kein Edelstein / kein grosses Gelt / Kan dir geachtet werden gleich Wenn es schon wer ein Königreich.

Wir müssen es aber nicht bey der Dancksagung für Gottes Wort / gehabten Frieden / vnd andere Wolthaten bewenden lassen / sonderen Gott widerumb fleissig anruffen / das er Land vnd Leuten / an vnserem gnedigen Landesfürsten / dem Durchleuchtigen / Hochgebornen Fürsten vnd Herren / Herren Friderichen Vlrichen / widerumb einen Friedliebenden Landesfürsten geben wolle / der in der That mit S. F. G. Namen vberein komme / das es heissen möge / wie der Poet sagt:

Rebus conveniunt nomina saepe suis.

Denn / Andechtige im HErrn / wenn Gott einem Volcke vngnedig ist vnd dasselbe straffen wil / so nimpt er den Friede hinweg aus dem Lande / Wenn er aber ein Landt segnen wil / so gibet er Friedtfertige Fürsten vnd Regenten / vnd breitet Esa. 66.den Frieden aus / wie einen Wasserstrom / vnd die Herrligkeit des Landes / alß einen vberfliessenden Bach / Esa. 66. wie auch der Heyde Plato solches erkennet / da er spricht: Cum vult Deus benefacere civitati, dat ei bonum Magistratum quem, ubi malum imminet, adimit. Das ist / wenn Gott wol wil einem Land / Stad vnd Commun / so gibt er jhr fromme Obrigkeit / Ist

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Zitationshilfe: Kale, Jacob: Eine Christliche Leichpredigt/ Am tage der Begrebniß/ des weylandt Hochwirdigen/ Durchleuchtigen/ Hochgebornen Fürsten und Herrn/ Herrn Heinrichen Julij/ Postulierten Bischoff zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. : Welcher in der Königlichen alten Heuptstadt Prage Anno 1613. am 20. Julij ... entschlaffen. Goslar, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kale_leichpredigt_1613/30>, abgerufen am 23.11.2024.