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Kale, Jacob: Eine Christliche Leichpredigt/ Am tage der Begrebniß/ des weylandt Hochwirdigen/ Durchleuchtigen/ Hochgebornen Fürsten und Herrn/ Herrn Heinrichen Julij/ Postulierten Bischoff zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. : Welcher in der Königlichen alten Heuptstadt Prage Anno 1613. am 20. Julij ... entschlaffen. Goslar, 1613.

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Kirchen vnd Schulen im Lande hin vnd wider / darzu S. F. G. Fürstlich geben / vnd ob gleich etzliche Kirchen vnd Schulen S. F. G. im Lande nicht gantz gebaw et / so haben sie doch denselben / so bald es schrifftlich vnd supplicative fürbracht / mit Holtz / Kalck / Zigel / Bley / Schifer / vnd dergleichen allen vorschub gethan / vnd noch wol darzu jhre Fürstliche Gelt munera vnd beneficia verehret. Haben also S. F. G. in diesem Stücke Hiram.in etwas vielen Gottfürchtigen Königen vnd Keyse ren gefolget / alß dem Hiram / David / Cyro / Dario vnd anderen. Denn 1. Reg. 5. Cyrus. Esdr. 1. David. 1. Par. 30. Darius Longimanus. Otto.Hiram / König zu Tyro / gab zur erbawung des Tempels Cedern vnd Dennenholtz / 1. Reg. 5. Cyrus gab Stewr zur erbawung des anderen Tempels / Esd. 1. Von David lesen wir 1. Pa. 30. das er zum Gebew des ersten Tempels in die 50. tausent Tonnen Goldes / an Golde / Silber / ohn allen anderen stattlichen Vorrath bescheiden / Vnd Darius Longimanus haben zur Erbawung des anderen Tempels reichlichen vorschub gethan. Also hat auch Keyser Otto zum Thum vnnd Stifft zu Magdeburgk 19. Tonnen Goldes / ohne alles andere / stattliche Landtgüter / Dörffer vnd Vorwercke / aus guter Christlicher Wolmeinunge verehret. Diesen thewren Helden vnd guthertzigen mitleidenden hohen Personen ist in etwas S. F. G. wie erwent / nachgeschlagen / vnd sich damit erwiesen / das S. F. G. Esa. 49.der Kirchen Pfleger vnd Nehrer gewesen. Gleich wie auch S. F. G. für sich selbesten das Reich Gottes vnd seine Gerechtigkeit / nach der Gülden Regel / Matth. 6. Cap. zum ersten gesucht: Also haben sie bey jhrer Regierungs zeiten das reine vnd vnverfelschete wort Gottes / neben reinem Gebrauch der Hochwirdigen Sacramenten vnd gantzem vnverfelschetem Gottesdienst / im gantzen Lande gehandthabt / wider alle corrupte-

Kirchen vnd Schulen im Lande hin vnd wider / darzu S. F. G. Fürstlich geben / vnd ob gleich etzliche Kirchen vnd Schulen S. F. G. im Lande nicht gantz gebaw et / so haben sie doch denselben / so bald es schrifftlich vnd supplicativè fürbracht / mit Holtz / Kalck / Zigel / Bley / Schifer / vnd dergleichen allen vorschub gethan / vnd noch wol darzu jhre Fürstliche Gelt munera vnd beneficia verehret. Haben also S. F. G. in diesem Stücke Hiram.in etwas vielen Gottfürchtigen Königen vnd Keyse ren gefolget / alß dem Hiram / David / Cyro / Dario vnd anderen. Denn 1. Reg. 5. Cyrus. Esdr. 1. David. 1. Par. 30. Darius Longimanus. Otto.Hiram / König zu Tyro / gab zur erbawung des Tempels Cedern vnd Dennenholtz / 1. Reg. 5. Cyrus gab Stewr zur erbawung des anderen Tempels / Esd. 1. Von David lesen wir 1. Pa. 30. das er zum Gebew des ersten Tempels in die 50. tausent Tonnen Goldes / an Golde / Silber / ohn allen anderen stattlichen Vorrath bescheiden / Vnd Darius Longimanus haben zur Erbawung des anderen Tempels reichlichen vorschub gethan. Also hat auch Keyser Otto zum Thum vnnd Stifft zu Magdeburgk 19. Tonnen Goldes / ohne alles andere / stattliche Landtgüter / Dörffer vnd Vorwercke / aus guter Christlicher Wolmeinunge verehret. Diesen thewren Helden vnd guthertzigen mitleidenden hohen Personen ist in etwas S. F. G. wie erwent / nachgeschlagen / vnd sich damit erwiesen / das S. F. G. Esa. 49.der Kirchen Pfleger vnd Nehrer gewesen. Gleich wie auch S. F. G. für sich selbesten das Reich Gottes vnd seine Gerechtigkeit / nach der Gülden Regel / Matth. 6. Cap. zum ersten gesucht: Also haben sie bey jhrer Regierungs zeiten das reine vnd vnverfelschete wort Gottes / neben reinem Gebrauch der Hochwirdigen Sacramenten vnd gantzem vnverfelschetem Gottesdienst / im gantzen Lande gehandthabt / wider alle corrupte-

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[0032] Kirchen vnd Schulen im Lande hin vnd wider / darzu S. F. G. Fürstlich geben / vnd ob gleich etzliche Kirchen vnd Schulen S. F. G. im Lande nicht gantz gebaw et / so haben sie doch denselben / so bald es schrifftlich vnd supplicativè fürbracht / mit Holtz / Kalck / Zigel / Bley / Schifer / vnd dergleichen allen vorschub gethan / vnd noch wol darzu jhre Fürstliche Gelt munera vnd beneficia verehret. Haben also S. F. G. in diesem Stücke in etwas vielen Gottfürchtigen Königen vnd Keyse ren gefolget / alß dem Hiram / David / Cyro / Dario vnd anderen. Denn Hiram / König zu Tyro / gab zur erbawung des Tempels Cedern vnd Dennenholtz / 1. Reg. 5. Cyrus gab Stewr zur erbawung des anderen Tempels / Esd. 1. Von David lesen wir 1. Pa. 30. das er zum Gebew des ersten Tempels in die 50. tausent Tonnen Goldes / an Golde / Silber / ohn allen anderen stattlichen Vorrath bescheiden / Vnd Darius Longimanus haben zur Erbawung des anderen Tempels reichlichen vorschub gethan. Also hat auch Keyser Otto zum Thum vnnd Stifft zu Magdeburgk 19. Tonnen Goldes / ohne alles andere / stattliche Landtgüter / Dörffer vnd Vorwercke / aus guter Christlicher Wolmeinunge verehret. Diesen thewren Helden vnd guthertzigen mitleidenden hohen Personen ist in etwas S. F. G. wie erwent / nachgeschlagen / vnd sich damit erwiesen / das S. F. G. der Kirchen Pfleger vnd Nehrer gewesen. Gleich wie auch S. F. G. für sich selbesten das Reich Gottes vnd seine Gerechtigkeit / nach der Gülden Regel / Matth. 6. Cap. zum ersten gesucht: Also haben sie bey jhrer Regierungs zeiten das reine vnd vnverfelschete wort Gottes / neben reinem Gebrauch der Hochwirdigen Sacramenten vnd gantzem vnverfelschetem Gottesdienst / im gantzen Lande gehandthabt / wider alle corrupte- Hiram. 1. Reg. 5. Cyrus. Esdr. 1. David. 1. Par. 30. Darius Longimanus. Otto. Esa. 49.

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Zitationshilfe: Kale, Jacob: Eine Christliche Leichpredigt/ Am tage der Begrebniß/ des weylandt Hochwirdigen/ Durchleuchtigen/ Hochgebornen Fürsten und Herrn/ Herrn Heinrichen Julij/ Postulierten Bischoff zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. : Welcher in der Königlichen alten Heuptstadt Prage Anno 1613. am 20. Julij ... entschlaffen. Goslar, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kale_leichpredigt_1613/32>, abgerufen am 21.11.2024.