Kale, Jacob: Eine Christliche Leichpredigt/ Am tage der Begrebniß/ des weylandt Hochwirdigen/ Durchleuchtigen/ Hochgebornen Fürsten und Herrn/ Herrn Heinrichen Julij/ Postulierten Bischoff zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. : Welcher in der Königlichen alten Heuptstadt Prage Anno 1613. am 20. Julij ... entschlaffen. Goslar, 1613.puncten nachgelebet / vnd von den Vnterthanen nachleben lassen. S. F. G. haben zu Wulffenbüttel etliche Cappelknaben gehalten / vnd dieselbe nach Notturfft mit Speise vnd Tranck / Kleidung vnd anderen dingen versehen lassen / vnd darzu gehalten berühmbte Cappelmeister / mit allerley Instrumentisten / vnd eine solche Cantorey in der Hoffkirchen gehabt / das / wer sie gehöret / sich darob verwunderen müssen. Mit armen ins elendt vertriebenen Predigern / beyde von Papisten vnnd Calvinisten / haben S. F. G. ein grosses mitleyden gehabt / denselben Fürstliche Wolthat erzeiget / vnd dero viel vom Ehrwirdigen Fürstlichen B. Consistorio beförderen lassen. Mit anderen / so vom Türcken gefangen / geprügelt vnd gemartert gewest / haben S. F. G. gleichfals mitleiden getragen / vnd dero etzliche von Prage her an die Fürstliche Herren Räthe verschrieben / den man im Lande geben müssen / damit sie zur Rantzion kommen könten. Ich werde berichtet / das S. F. G. in eine reine Lutherische Kirche zu Prage / beyde Altar vnd Cantzel sol verehret haben. S. F. G. sein auch nicht allein jhrem Herren Vater / Hertzog Julio seliger Gedechtnis / gehorsam gewesen / sonderen auch jhrer seligen verstorbenen Fraw Mutter / in jhrem betrübten Widtwenstande / ja sie sein derselben jmmerzu tröstlich gewesen / vnd im Ehestande so wol / alß ausser demselben / alle Kindliche Ehrerbietunge vnd gebührenden gehorsam erzeiget / Drumb S. F. G. nach dem vierdten Gebot / reichlich von Gott gesegnet / das sie mehr an Landt vnd Leutenb kommen / alß jhr Herr Vater nachgelassen / mehr ererbet an allerley Bergwercken / Holtzunge / Saltz / Eysen / Glasewerck / vnd dergleichen / als jemals ein Braunschweigischer Herr mag gethan haben. Mit seinen Herren Brüderen vnd Geschwisteren / wie puncten nachgelebet / vnd von den Vnterthanen nachleben lassen. S. F. G. haben zu Wulffenbüttel etliche Cappelknaben gehalten / vnd dieselbe nach Notturfft mit Speise vnd Tranck / Kleidung vnd anderen dingen versehen lassen / vnd darzu gehaltẽ berühmbte Cappelmeister / mit allerley Instrumentisten / vnd eine solche Cantorey in der Hoffkirchen gehabt / das / wer sie gehöret / sich darob verwunderen müssen. Mit armen ins elendt vertriebenen Predigern / beyde von Papisten vnnd Calvinisten / haben S. F. G. ein grosses mitleyden gehabt / denselben Fürstliche Wolthat erzeiget / vnd dero viel vom Ehrwirdigen Fürstlichen B. Consistorio beförderen lassen. Mit anderen / so vom Türcken gefangen / geprügelt vnd gemartert gewest / haben S. F. G. gleichfals mitleiden getragen / vnd dero etzliche von Prage her an die Fürstliche Herren Räthe verschrieben / den man im Lande geben müssen / damit sie zur Rantzion kommen könten. Ich werde berichtet / das S. F. G. in eine reine Lutherische Kirche zu Prage / beyde Altar vnd Cantzel sol verehret haben. S. F. G. sein auch nicht allein jhrem Herren Vater / Hertzog Julio seliger Gedechtnis / gehorsam gewesen / sonderen auch jhrer seligen verstorbenen Fraw Mutter / in jhrem betrübten Widtwenstande / ja sie sein derselben jmmerzu tröstlich gewesen / vnd im Ehestande so wol / alß ausser demselben / alle Kindliche Ehrerbietunge vnd gebührenden gehorsam erzeiget / Drumb S. F. G. nach dem vierdten Gebot / reichlich von Gott gesegnet / das sie mehr an Landt vnd Leutenb kommen / alß jhr Herr Vater nachgelassen / mehr ererbet an allerley Bergwercken / Holtzunge / Saltz / Eysen / Glasewerck / vnd dergleichen / als jemals ein Braunschweigischer Herr mag gethan haben. Mit seinen Herren Brüderen vnd Geschwisteren / wie <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0034"/> puncten nachgelebet / vnd von den Vnterthanen nachleben lassen. S. F. G. haben zu Wulffenbüttel etliche Cappelknaben gehalten / vnd dieselbe nach Notturfft mit Speise vnd Tranck / Kleidung vnd anderen dingen versehen lassen / vnd darzu gehaltẽ berühmbte Cappelmeister / mit allerley Instrumentisten / vnd eine solche Cantorey in der Hoffkirchen gehabt / das / wer sie gehöret / sich darob verwunderen müssen. Mit armen ins elendt vertriebenen Predigern / beyde von Papisten vnnd Calvinisten / haben S. F. 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G. nach dem vierdten Gebot / reichlich von Gott gesegnet / das sie mehr an Landt vnd Leutenb kommen / alß jhr Herr Vater nachgelassen / mehr ererbet an allerley Bergwercken / Holtzunge / Saltz / Eysen / Glasewerck / vnd dergleichen / als jemals ein Braunschweigischer Herr mag gethan haben. Mit seinen Herren Brüderen vnd Geschwisteren / wie </p> </div> </body> </text> </TEI> [0034]
puncten nachgelebet / vnd von den Vnterthanen nachleben lassen. S. F. G. haben zu Wulffenbüttel etliche Cappelknaben gehalten / vnd dieselbe nach Notturfft mit Speise vnd Tranck / Kleidung vnd anderen dingen versehen lassen / vnd darzu gehaltẽ berühmbte Cappelmeister / mit allerley Instrumentisten / vnd eine solche Cantorey in der Hoffkirchen gehabt / das / wer sie gehöret / sich darob verwunderen müssen. Mit armen ins elendt vertriebenen Predigern / beyde von Papisten vnnd Calvinisten / haben S. F. G. ein grosses mitleyden gehabt / denselben Fürstliche Wolthat erzeiget / vnd dero viel vom Ehrwirdigen Fürstlichen B. Consistorio beförderen lassen. Mit anderen / so vom Türcken gefangen / geprügelt vnd gemartert gewest / haben S. F. G. gleichfals mitleiden getragen / vnd dero etzliche von Prage her an die Fürstliche Herren Räthe verschrieben / den man im Lande geben müssen / damit sie zur Rantzion kommen könten. Ich werde berichtet / das S. F. G. in eine reine Lutherische Kirche zu Prage / beyde Altar vnd Cantzel sol verehret haben. S. F. G. sein auch nicht allein jhrem Herren Vater / Hertzog Julio seliger Gedechtnis / gehorsam gewesen / sonderen auch jhrer seligen verstorbenen Fraw Mutter / in jhrem betrübten Widtwenstande / ja sie sein derselben jmmerzu tröstlich gewesen / vnd im Ehestande so wol / alß ausser demselben / alle Kindliche Ehrerbietunge vnd gebührenden gehorsam erzeiget / Drumb S. F. G. nach dem vierdten Gebot / reichlich von Gott gesegnet / das sie mehr an Landt vnd Leutenb kommen / alß jhr Herr Vater nachgelassen / mehr ererbet an allerley Bergwercken / Holtzunge / Saltz / Eysen / Glasewerck / vnd dergleichen / als jemals ein Braunschweigischer Herr mag gethan haben. Mit seinen Herren Brüderen vnd Geschwisteren / wie
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