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Kale, Jacob: Eine Christliche Leichpredigt/ Am tage der Begrebniß/ des weylandt Hochwirdigen/ Durchleuchtigen/ Hochgebornen Fürsten und Herrn/ Herrn Heinrichen Julij/ Postulierten Bischoff zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. : Welcher in der Königlichen alten Heuptstadt Prage Anno 1613. am 20. Julij ... entschlaffen. Goslar, 1613.

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schen: Gleichfals was Moses sagt im 2. Buch am 22. Cap.Exod. 22. Wo einer den anderen schüldigt vmb einigerley Vnrecht / es sey vmb Ochsen / oder Esel / oder Schaf / oder Kleyder / oder allerley das verloren ist / so sollen beyder Sache für die Götter kommen / welchen die Götter (die Richter) verdammen / der sols zweyfeltigObrigkeit sint ampts Götter. seinem Nechsten wider geben. Ob nun gleich kein Standt auff Erden ist / den Gott mit so hohen Namen nobilitirt vnd geehret / alß der Obrigkeit Standt / so müssen doch alle die darinne leben / den Standt haben / sterben vnd das zeitliche mit dem Rücken ausehen. Vnter den Edlensteinen zwar wird den Regenten der Carfunckel zugeeignet / anzuzeigen / wie desCarfunckel. Fewers natur ist / das es brennet vnd leuchtet: Also sol ein Regent im Straffen ernst / in Gnaden aber gütig vnnd linde sein. Vnter den Metallen gehöret der Obrigkeit das Gold / welchesGoldt. lind vnd schmeidig ist / anzudeuten / das sich nach der Sachen gelegenheit jhr Hertz zu Erbarmunge sol erweichen lassen. Vnter den Thiren wird den Regenten der Lew zugeeignet / wieLew. jhne dann vnserer gnediger Landes fürst vnd alle Braunschweigische Fürsten führen / von welchem man schreibet / das er der verschone / die sich für jhm demütigen. Vnter den Vogeln wird jhnen der Adeler gegeben / wie die Römische KeyserlicheAdeler. Majestat / die Keyserfreye Reichstadt Goßlar / vnd andere denselben führen / welcher weit in die ferne sihet / hoch empor schwebet vnd die Raubvogel verscheucht / damit die Täubelein / Lerchen / Fincken / Nachtigaln / vnd andere Sangkvogel von jhnen vnbeschediget bleiben möchten. Sie heissen Richter / dasKichter. sie vber Recht vnd Gerechtigkeit halten / das Gute förderen / dz Böse straffen sollen. Sie heissen seines Reiches Amptleute /Amptleute das jhnen gebühren wil vber Gottes Gebot zuhalten. Sie

schen: Gleichfals was Moses sagt im 2. Buch am 22. Cap.Exod. 22. Wo einer den anderen schüldigt vmb einigerley Vnrecht / es sey vmb Ochsen / oder Esel / oder Schaf / oder Kleyder / oder allerley das verloren ist / so sollen beyder Sache für die Götter kom̃en / welchen die Götter (die Richter) verdammen / der sols zweyfeltigObrigkeit sint ampts Götter. seinem Nechsten wider geben. Ob nun gleich kein Standt auff Erden ist / den Gott mit so hohen Namen nobilitirt vnd geehret / alß der Obrigkeit Standt / so müssen doch alle die darinne leben / den Standt haben / sterben vnd das zeitliche mit dem Rücken ausehen. Vnter den Edlensteinen zwar wird den Regenten der Carfunckel zugeeignet / anzuzeigen / wie desCarfunckel. Fewers natur ist / das es brennet vnd leuchtet: Also sol ein Regent im Straffen ernst / in Gnaden aber gütig vnnd linde sein. Vnter den Metallen gehöret der Obrigkeit das Gold / welchesGoldt. lind vnd schmeidig ist / anzudeuten / das sich nach der Sachen gelegenheit jhr Hertz zu Erbarmunge sol erweichen lassen. Vnter den Thiren wird den Regenten der Lew zugeeignet / wieLew. jhne dañ vnserer gnediger Landes fürst vnd alle Braunschweigische Fürsten führen / von welchem man schreibet / das er der verschone / die sich für jhm demütigen. Vnter den Vogeln wird jhnen der Adeler gegeben / wie die Römische KeyserlicheAdeler. Majestat / die Keyserfreye Reichstadt Goßlar / vnd andere denselben führen / welcher weit in die ferne sihet / hoch empor schwebet vnd die Raubvogel verscheucht / damit die Täubelein / Lerchen / Fincken / Nachtigaln / vnd andere Sangkvogel von jhnen vnbeschediget bleiben möchten. Sie heissen Richter / dasKichter. sie vber Recht vnd Gerechtigkeit halten / das Gute förderen / dz Böse straffen sollen. Sie heissen seines Reiches Amptleute /Amptleute das jhnen gebühren wil vber Gottes Gebot zuhalten. Sie

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Zitationshilfe: Kale, Jacob: Eine Christliche Leichpredigt/ Am tage der Begrebniß/ des weylandt Hochwirdigen/ Durchleuchtigen/ Hochgebornen Fürsten und Herrn/ Herrn Heinrichen Julij/ Postulierten Bischoff zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. : Welcher in der Königlichen alten Heuptstadt Prage Anno 1613. am 20. Julij ... entschlaffen. Goslar, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kale_leichpredigt_1613/37>, abgerufen am 23.11.2024.