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Kale, Jacob: Eine Christliche Leichpredigt/ Am tage der Begrebniß/ des weylandt Hochwirdigen/ Durchleuchtigen/ Hochgebornen Fürsten und Herrn/ Herrn Heinrichen Julij/ Postulierten Bischoff zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. : Welcher in der Königlichen alten Heuptstadt Prage Anno 1613. am 20. Julij ... entschlaffen. Goslar, 1613.

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Josephus Annq. lib. 7 Cap. 8.leidt vnd trawren aus pflicht nachfolgen solle / wie Josephus / der Jüdische Geschicht schreiber / Antiq. lib. 17. Cap. 8. seine Wort erzehlet hat / vnd wird hierauff von jhme gemeldet / was mördliches beginnen vnd vnrat er erfunden vnd bey sich erdacht habe / das / wenn er nun sterben würde / man im gantzen Lande / in all den fürnembsten Geschlechtern vnd Heusern etliche der vornehmesten vmbbringen solte / darmit im gantzen Lande ein trawren entstünde / vnd die zeit seines todes ohne leid im Lande nicht abginge. Das ist wol ein Mordtlied / ja ein Teuffelischer gebrauch / der wider das fünffte Gebot leufft / Aber des königes halben kein Sterbelied gewesen / vnd sind nicht die Tyrannen / welche wenn sie cum gemitu & fremitu, non in pace, sed pice, das ist / mit ach vnd wehe aus diesem leben geschieden / jre trewe Diener vnd Vnterthanen neben sich zu tödten befohlen / sondern jhre Diener / so sie jämmerlich ermorden lassen / beweinet worden. Ein solch erzwungenes trawren hat vnser frommer Landesfürst nirgend bedurfft gehabt / es findet sich sonsten ohne das weinen vnd weheklagen mit hauffen / vnd leider schier zuviel / doch ist es alles ein gutes Zeichen. Solvamus bono principi stipendiarias lachrymas, sagt der heilige Bischoff D. Ambrosius.Ambrosius / vber Keysers Valentiniani tod / es sind die rechten Lehnthrenen / die wir dem frommen seligen Fürsten nach schicken / vnd hiermit bey S. F. G. alß getrewe vnterthanen / vns ablösen sollen. Daher dann auch ein rechtes Trostzeichen hiermit allen betrübten Hertzen gegeben vnd für Augen gestellet wird. Vnd so viel von diesem.

Darnach zu schepffunge mehres Trostes / in seinem vnnd des Landes Obligen / greiffet David noch zu einem anderen Stücke / vnd stelt an eine Collation, oder vergleichung des scha-

Josephus Annq. lib. 7 Cap. 8.leidt vnd trawren aus pflicht nachfolgen solle / wie Josephus / der Jüdische Geschicht schreiber / Antiq. lib. 17. Cap. 8. seine Wort erzehlet hat / vnd wird hierauff von jhme gemeldet / was mördliches beginnen vñ vnrat er erfunden vnd bey sich erdacht habe / das / wenn er nun sterben würde / man im gantzen Lande / in all den fürnembsten Geschlechtern vnd Heusern etliche der vornehmesten vmbbringen solte / darmit im gantzen Lande ein trawren entstünde / vnd die zeit seines todes ohne leid im Lande nicht abginge. Das ist wol ein Mordtlied / ja ein Teuffelischer gebrauch / der wider das fünffte Gebot leufft / Aber des königes halben kein Sterbelied gewesen / vnd sind nicht die Tyrannen / welche weñ sie cum gemitu & fremitu, non in pace, sed pice, das ist / mit ach vnd wehe aus diesem leben geschieden / jre trewe Diener vnd Vnterthanen neben sich zu tödten befohlen / sondern jhre Diener / so sie jämmerlich ermorden lassen / beweinet worden. Ein solch erzwungenes trawren hat vnser from̃er Landesfürst nirgend bedurfft gehabt / es findet sich sonsten ohne das weinen vnd weheklagen mit hauffen / vnd leider schier zuviel / doch ist es alles ein gutes Zeichen. Solvamus bono principi stipendiarias lachrymas, sagt der heilige Bischoff D. Ambrosius.Ambrosius / vber Keysers Valentiniani tod / es sind die rechten Lehnthrenen / die wir dem frommen seligen Fürsten nach schicken / vñ hiermit bey S. F. G. alß getrewe vnterthanen / vns ablösen sollen. Daher dann auch ein rechtes Trostzeichen hiermit allen betrübten Hertzen gegeben vnd für Augen gestellet wird. Vnd so viel von diesem.

Darnach zu schepffunge mehres Trostes / in seinem vnnd des Landes Obligen / greiffet David noch zu einem anderen Stücke / vnd stelt an eine Collation, oder vergleichung des scha-

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Zitationshilfe: Kale, Jacob: Eine Christliche Leichpredigt/ Am tage der Begrebniß/ des weylandt Hochwirdigen/ Durchleuchtigen/ Hochgebornen Fürsten und Herrn/ Herrn Heinrichen Julij/ Postulierten Bischoff zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. : Welcher in der Königlichen alten Heuptstadt Prage Anno 1613. am 20. Julij ... entschlaffen. Goslar, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kale_leichpredigt_1613/60>, abgerufen am 16.07.2024.