nexus finalis) zum Grunde legen, wenigstens beobachten und an Gegenständen, wiewohl nicht anders als durch Reflexion, bemerken.
§. 11. Das Geschmacksurtheil hat nichts als die Form der Zweckmäßigkeit eines Gegen- standes (oder Vorstellungsart desselben) zum Grunde.
Aller Zweck, wenn er als Grund des Wohlgefal- lens angesehen wird, führt immer ein Jnteresse, als Bestimmungsgrund des Urtheils über den Gegenstand der Lust, bey sich. Also kann dem Geschmacksurtheil kein subjectiver Zweck zum Grunde liegen. Aber auch keine Vorstellung eines objectiven Zwecks, d. i. der Mög- lichkeit des Gegenstandes selbst nach Principien der Zweck- verbindung, mithin kein Begrif des Guten kann das Ge- schmacksurtheil bestimmen; weil es ein ästhetisches und kein Erkenntnisurtheil ist, welches also keinen Begrif von der Beschaffenheit und innern oder äußern Möglich- keit des Gegenstandes, durch diese oder jene Ursache, sondern blos das Verhältnis der Vorstellungskräfte zu einander, sofern sie durch eine Vorstellung bestimmt wer- den, betrift.
Nun ist dieses Verhältnis in der Bestimmung eines Gegenstandes, als eines Schönen, mit dem Gefühle ei- ner Lust verbunden, die durchs Geschmacksurtheil zu-
I. Th. Critik der aͤſthetiſchen Urtheilskraft.
nexus finalis) zum Grunde legen, wenigſtens beobachten und an Gegenſtaͤnden, wiewohl nicht anders als durch Reflexion, bemerken.
§. 11. Das Geſchmacksurtheil hat nichts als die Form der Zweckmaͤßigkeit eines Gegen- ſtandes (oder Vorſtellungsart deſſelben) zum Grunde.
Aller Zweck, wenn er als Grund des Wohlgefal- lens angeſehen wird, fuͤhrt immer ein Jntereſſe, als Beſtimmungsgrund des Urtheils uͤber den Gegenſtand der Luſt, bey ſich. Alſo kann dem Geſchmacksurtheil kein ſubjectiver Zweck zum Grunde liegen. Aber auch keine Vorſtellung eines objectiven Zwecks, d. i. der Moͤg- lichkeit des Gegenſtandes ſelbſt nach Principien der Zweck- verbindung, mithin kein Begrif des Guten kann das Ge- ſchmacksurtheil beſtimmen; weil es ein aͤſthetiſches und kein Erkenntnisurtheil iſt, welches alſo keinen Begrif von der Beſchaffenheit und innern oder aͤußern Moͤglich- keit des Gegenſtandes, durch dieſe oder jene Urſache, ſondern blos das Verhaͤltnis der Vorſtellungskraͤfte zu einander, ſofern ſie durch eine Vorſtellung beſtimmt wer- den, betrift.
Nun iſt dieſes Verhaͤltnis in der Beſtimmung eines Gegenſtandes, als eines Schoͤnen, mit dem Gefuͤhle ei- ner Luſt verbunden, die durchs Geſchmacksurtheil zu-
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I. Th. Critik der aͤſthetiſchen Urtheilskraft.
nexus finalis) zum Grunde legen, wenigſtens beobachten
und an Gegenſtaͤnden, wiewohl nicht anders als durch
Reflexion, bemerken.
§. 11.
Das Geſchmacksurtheil hat nichts als die
Form der Zweckmaͤßigkeit eines Gegen-
ſtandes (oder Vorſtellungsart deſſelben)
zum Grunde.
Aller Zweck, wenn er als Grund des Wohlgefal-
lens angeſehen wird, fuͤhrt immer ein Jntereſſe, als
Beſtimmungsgrund des Urtheils uͤber den Gegenſtand
der Luſt, bey ſich. Alſo kann dem Geſchmacksurtheil
kein ſubjectiver Zweck zum Grunde liegen. Aber auch
keine Vorſtellung eines objectiven Zwecks, d. i. der Moͤg-
lichkeit des Gegenſtandes ſelbſt nach Principien der Zweck-
verbindung, mithin kein Begrif des Guten kann das Ge-
ſchmacksurtheil beſtimmen; weil es ein aͤſthetiſches und
kein Erkenntnisurtheil iſt, welches alſo keinen Begrif
von der Beſchaffenheit und innern oder aͤußern Moͤglich-
keit des Gegenſtandes, durch dieſe oder jene Urſache,
ſondern blos das Verhaͤltnis der Vorſtellungskraͤfte zu
einander, ſofern ſie durch eine Vorſtellung beſtimmt wer-
den, betrift.
Nun iſt dieſes Verhaͤltnis in der Beſtimmung eines
Gegenſtandes, als eines Schoͤnen, mit dem Gefuͤhle ei-
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Kant, Immanuel: Critik der Urtheilskraft. Berlin u. a., 1790, S. 34. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kant_urtheilskraft_1790/98>, abgerufen am 04.12.2024.
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