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Kepler, Johannes: Tertius interveniens. Franckfurt am Mäyn, 1610.

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CXXV.

Holtz zu fällen nach der Liechter Schein ist billich zugelassen/ dann diese Regel den Bauwern so bekannt/ daß die Astrologi sie von jhnen entlehnt haben/ so wol als sie von den Medicis etliches entlehnen/ vnd also alle Professiones einander die Hände bieten: Welches der Astrologia mit nichten verkleinerlich/ daß sie soll von den Bauwern lernen/ so wenig es den Medicis verkleinerlich/ daß sie sollen von den vngestudirten Empiricis vnd alten Weiblin/ die virtutes der Kräutter gelernet. Vnnd ist darvmb weder der Bauwer ein Astrologus, noch das alte Weib ein Medica, sie sey dann ein Pharmaceutria.

Schließlich/ daß der Bauwer säen soll/ wie vnd wann er kan/ vnd nicht zuviel auff den Windt oder gute Säezeichen achtung geben/ oder die Zeit verlieren soll/ das ist eine gute Regel/ vnd so nohtwendig als dergleichen einem Medico vonnöhten. Dann auch das säen selbst/ das ist/ den Saamen in einen druckenen Acker werffen/ also beschaffen ist/ daß es scheint nichts daran gelegen seyn/ was für ein Constellation sey/ wann der Saam eynfalle/ sondern vielmehr/ was für Gewitter sey/ wann er nun der Feuchtigkeit empfindet/ vnnd beginnet herfür zu stechen.

Vnd sey hiermit D. Feselii Schreibens dritter Theil abgefertigt.


Das IV. Argument.
CXXVI.

Wann D. Feselii Widerparth also argumentiret/ eins Menschen verborgenes Gemüht wirdt erkennet auß seinem Angesicht/ eines Krauts Eygenschafft vnd Nutzen/ auß seiner eusserlichen sichtbaren Farb vnd Gestalt/ &c. Warvmb sollte nicht auch eines Planeten Eygenschafft auß seiner Farb vnd Klarheit zu erkennen seyn: vnd also die Stern an Kräfften vnnd Eygenschafften wie an Farben vnterschieden seyn.

Hierauff antwortet Feselius erstlich/ diese Imagination de signaturis

Sijr
CXXV.

Holtz zu fällen nach der Liechter Schein ist billich zugelassen/ dann diese Regel den Bauwern so bekannt/ daß die Astrologi sie von jhnen entlehnt haben/ so wol als sie von den Medicis etliches entlehnen/ vnd also alle Professiones einander die Hände bieten: Welches der Astrologia mit nichten verkleinerlich/ daß sie soll von den Bauwern lernen/ so wenig es den Medicis verkleinerlich/ daß sie sollen von den vngestudirten Empiricis vnd alten Weiblin/ die virtutes der Kräutter gelernet. Vnnd ist darvmb weder der Bauwer ein Astrologus, noch das alte Weib ein Medica, sie sey dann ein Pharmaceutria.

Schließlich/ daß der Bauwer säen soll/ wie vnd wann er kan/ vnd nicht zuviel auff den Windt oder gute Säezeichen achtung geben/ oder die Zeit verlieren soll/ das ist eine gute Regel/ vnd so nohtwendig als dergleichen einem Medico vonnöhten. Dann auch das säen selbst/ das ist/ den Saamen in einen druckenen Acker werffen/ also beschaffen ist/ daß es scheint nichts daran gelegen seyn/ was für ein Constellation sey/ wann der Saam eynfalle/ sondern vielmehr/ was für Gewitter sey/ wann er nun der Feuchtigkeit empfindet/ vnnd beginnet herfür zu stechen.

Vnd sey hiermit D. Feselii Schreibens dritter Theil abgefertigt.


Das IV. Argument.
CXXVI.

Wann D. Feselii Widerparth also argumentiret/ eins Menschen verborgenes Gemüht wirdt erkennet auß seinem Angesicht/ eines Krauts Eygenschafft vnd Nutzen/ auß seiner eusserlichen sichtbaren Farb vnd Gestalt/ &c. Warvmb sollte nicht auch eines Planeten Eygenschafft auß seiner Farb vnd Klarheit zu erkennen seyn: vnd also die Stern an Kräfften vnnd Eygenschafften wie an Farben vnterschieden seyn.

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[[Sijr]/0158] CXXV. Holtz zu fällen nach der Liechter Schein ist billich zugelassen/ dann diese Regel den Bauwern so bekannt/ daß die Astrologi sie von jhnen entlehnt haben/ so wol als sie von den Medicis etliches entlehnen/ vnd also alle Professiones einander die Hände bieten: Welches der Astrologia mit nichten verkleinerlich/ daß sie soll von den Bauwern lernen/ so wenig es den Medicis verkleinerlich/ daß sie sollen von den vngestudirten Empiricis vnd alten Weiblin/ die virtutes der Kräutter gelernet. Vnnd ist darvmb weder der Bauwer ein Astrologus, noch das alte Weib ein Medica, sie sey dann ein Pharmaceutria. Schließlich/ daß der Bauwer säen soll/ wie vnd wann er kan/ vnd nicht zuviel auff den Windt oder gute Säezeichen achtung geben/ oder die Zeit verlieren soll/ das ist eine gute Regel/ vnd so nohtwendig als dergleichen einem Medico vonnöhten. Dann auch das säen selbst/ das ist/ den Saamen in einen druckenen Acker werffen/ also beschaffen ist/ daß es scheint nichts daran gelegen seyn/ was für ein Constellation sey/ wann der Saam eynfalle/ sondern vielmehr/ was für Gewitter sey/ wann er nun der Feuchtigkeit empfindet/ vnnd beginnet herfür zu stechen. Vnd sey hiermit D. Feselii Schreibens dritter Theil abgefertigt. Das IV. Argument. CXXVI. Wann D. Feselii Widerparth also argumentiret/ eins Menschen verborgenes Gemüht wirdt erkennet auß seinem Angesicht/ eines Krauts Eygenschafft vnd Nutzen/ auß seiner eusserlichen sichtbaren Farb vnd Gestalt/ &c. Warvmb sollte nicht auch eines Planeten Eygenschafft auß seiner Farb vnd Klarheit zu erkennen seyn: vnd also die Stern an Kräfften vnnd Eygenschafften wie an Farben vnterschieden seyn. Hierauff antwortet Feselius erstlich/ diese Imagination de signaturis Sijr

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Thomas Gloning: Bereitstellung der Texttranskription. (2013-11-19T13:21:53Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Oliver Trübestein: Bereitstellung der Texttranskription. (2013-11-19T13:21:53Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Nicolas Roudet: Bereitstellung der Texttranskription. (2013-11-19T13:21:53Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Hannah Sophia Glaum: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-11-19T13:21:53Z)
Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel: Bereitstellung der Bilddigitalisate (Signatur Nx 22 (1)) (2013-12-10T14:15:34Z)

Weitere Informationen:

Die Transkription erfolgte nach den unter http://www.deutschestextarchiv.de/doku/basisformat formulierten Richtlinien.

Verfahren der Texterfassung: manuell (einfach erfasst).

Als Leitdruck wurde ein gescannter Ausschnitt aus Johannes Kepler: Gesammelte Werke. Band IV herangezogen. Die beim Leitdruck genannte Bibliothek ist nur eine von vielen, die dieses Buch besitzt.

  • langes s (ſ): als s transkribiert
  • rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert
  • Silbentrennung: aufgelöst
  • Vollständigkeit: teilweise erfasst



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Zitationshilfe: Kepler, Johannes: Tertius interveniens. Franckfurt am Mäyn, 1610, S. [Sijr]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/keppler_tertius_1610/158>, abgerufen am 23.11.2024.