60,7 % Nickel enthält. Zieht man das Gewicht des Ni4 As von dem bekannten Gewichte des Co4 As + Ni4 As ab, so erhält man das Co4 As, welches 61,5 % Kobalt enthält.
§. 108. Probe für kupferhaltige Substanzen. Man nimmt mitVerfahren. dem Probirgut die Operationen 1--7 §. 107 vor und erhält dann eine Speise, welche aus Ni4 As und Cu6 As besteht. Unter- wirft man diese einem Verschlacken mit Borax, so wird zwar zunächst auch nur Ni4 As in basisch arsensaures Nickeloxydul umgewandelt und dieses vom Borax mit brauner Farbe auf- gelöst, aber es bleibt das Cu6 As nur so lange eine constante Verbindung, als dasselbe wenigstens mit einer eben so grossen Menge von Arsennickel noch in Verbindung ist. Wird letzteres weiter verschlackt, so entlässt das Cu6 As einen Theil seines Arsens und die zurückbleibende Arsenkupferverbindung ist von variabler Zusammensetzung. Je nachdem der Kupfergehalt den Nickelgehalt übersteigt oder nicht, wendet man folgendes Ver- fahren an:
1) Proben mit den Nickelgehalt nicht überstei-Kupferärmere Substanzen. gendem Kupfergehalt. Man schmilzt auf einem Gaarscherben statt Borax kräftiger solvirend wirkendes Phosphorsalz ein und setzt, sobald ruhiger Fluss eingetreten, auf den weissglühenden, wie vorhin angegeben mit Kohlen umstellten Scherben das aus Ni4 As + Cu6 As bestehende Korn nebst der 6--Sfachen Menge Gold, beide in ein Skarnitzel gewickelt. Da, wie früher be- merkt (S. 219), die Grösse des Regulus nicht über eine gewisse Grenze gehen darf und durch den Goldzusatz dessen Gewicht beträchtlich vermehrt wird, so muss beim Abwägen des Probirgutes hierauf Rücksicht genommen und bei grösserem Kupfergehalt mit der Einwage wohl bis auf 6--5 Pfd. herabgegangen werden.
Man schmilzt bei geschlossener Muffelmündung möglichst rasch ein, öffnet letztere dann theilweise und lässt sich das Ni4 As als basisch arsensaures Nickeloxydul mit gelber Farbe im Phosphorsalz verschlacken, während welcher Zeit die Ober- fläche des Königs von grünen Schüppchen oder Häutchen des basisch arsensauren Nickeloxyduls trübe erscheint. Namentlich in der letzten Periode der langsamer als bei Kobalt gehenden Ver- schlackung des Nickels entweicht das ans Kupfer gebundene Arsen. Das Nickel ist abgeschieden und eine Legirung von Kupfer und Gold gebildet, wenn der plattwerdende König blank er- scheint, die sowohl dem schmelzenden Golde, als dem schmel- zenden Kupfer eigenthümliche meergrüne Farbe angenommen
§. 108. Plattner’s Pr. f. kupferhaltige Subst.
60,7 % Nickel enthält. Zieht man das Gewicht des Ni4 As von dem bekannten Gewichte des Co4 As + Ni4 As ab, so erhält man das Co4 As, welches 61,5 % Kobalt enthält.
§. 108. Probe für kupferhaltige Substanzen. Man nimmt mitVerfahren. dem Probirgut die Operationen 1—7 §. 107 vor und erhält dann eine Speise, welche aus Ni4 As und Cu6 As besteht. Unter- wirft man diese einem Verschlacken mit Borax, so wird zwar zunächst auch nur Ni4 As in basisch arsensaures Nickeloxydul umgewandelt und dieses vom Borax mit brauner Farbe auf- gelöst, aber es bleibt das Cu6 As nur so lange eine constante Verbindung, als dasselbe wenigstens mit einer eben so grossen Menge von Arsennickel noch in Verbindung ist. Wird letzteres weiter verschlackt, so entlässt das Cu6 As einen Theil seines Arsens und die zurückbleibende Arsenkupferverbindung ist von variabler Zusammensetzung. Je nachdem der Kupfergehalt den Nickelgehalt übersteigt oder nicht, wendet man folgendes Ver- fahren an:
1) Proben mit den Nickelgehalt nicht überstei-Kupferärmere Substanzen. gendem Kupfergehalt. Man schmilzt auf einem Gaarscherben statt Borax kräftiger solvirend wirkendes Phosphorsalz ein und setzt, sobald ruhiger Fluss eingetreten, auf den weissglühenden, wie vorhin angegeben mit Kohlen umstellten Scherben das aus Ni4 As + Cu6 As bestehende Korn nebst der 6—Sfachen Menge Gold, beide in ein Skarnitzel gewickelt. Da, wie früher be- merkt (S. 219), die Grösse des Regulus nicht über eine gewisse Grenze gehen darf und durch den Goldzusatz dessen Gewicht beträchtlich vermehrt wird, so muss beim Abwägen des Probirgutes hierauf Rücksicht genommen und bei grösserem Kupfergehalt mit der Einwage wohl bis auf 6—5 Pfd. herabgegangen werden.
Man schmilzt bei geschlossener Muffelmündung möglichst rasch ein, öffnet letztere dann theilweise und lässt sich das Ni4 As als basisch arsensaures Nickeloxydul mit gelber Farbe im Phosphorsalz verschlacken, während welcher Zeit die Ober- fläche des Königs von grünen Schüppchen oder Häutchen des basisch arsensauren Nickeloxyduls trübe erscheint. Namentlich in der letzten Periode der langsamer als bei Kobalt gehenden Ver- schlackung des Nickels entweicht das ans Kupfer gebundene Arsen. Das Nickel ist abgeschieden und eine Legirung von Kupfer und Gold gebildet, wenn der plattwerdende König blank er- scheint, die sowohl dem schmelzenden Golde, als dem schmel- zenden Kupfer eigenthümliche meergrüne Farbe angenommen
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§. 108. Plattner’s Pr. f. kupferhaltige Subst.
60,7 % Nickel enthält. Zieht man das Gewicht des Ni4 As von
dem bekannten Gewichte des Co4 As + Ni4 As ab, so erhält
man das Co4 As, welches 61,5 % Kobalt enthält.
§. 108. Probe für kupferhaltige Substanzen. Man nimmt mit
dem Probirgut die Operationen 1—7 §. 107 vor und erhält dann
eine Speise, welche aus Ni4 As und Cu6 As besteht. Unter-
wirft man diese einem Verschlacken mit Borax, so wird zwar
zunächst auch nur Ni4 As in basisch arsensaures Nickeloxydul
umgewandelt und dieses vom Borax mit brauner Farbe auf-
gelöst, aber es bleibt das Cu6 As nur so lange eine constante
Verbindung, als dasselbe wenigstens mit einer eben so grossen
Menge von Arsennickel noch in Verbindung ist. Wird letzteres
weiter verschlackt, so entlässt das Cu6 As einen Theil seines
Arsens und die zurückbleibende Arsenkupferverbindung ist von
variabler Zusammensetzung. Je nachdem der Kupfergehalt den
Nickelgehalt übersteigt oder nicht, wendet man folgendes Ver-
fahren an:
Verfahren.
1) Proben mit den Nickelgehalt nicht überstei-
gendem Kupfergehalt. Man schmilzt auf einem Gaarscherben
statt Borax kräftiger solvirend wirkendes Phosphorsalz ein und
setzt, sobald ruhiger Fluss eingetreten, auf den weissglühenden,
wie vorhin angegeben mit Kohlen umstellten Scherben das aus
Ni4 As + Cu6 As bestehende Korn nebst der 6—Sfachen Menge
Gold, beide in ein Skarnitzel gewickelt. Da, wie früher be-
merkt (S. 219), die Grösse des Regulus nicht über eine gewisse
Grenze gehen darf und durch den Goldzusatz dessen Gewicht
beträchtlich vermehrt wird, so muss beim Abwägen des Probirgutes
hierauf Rücksicht genommen und bei grösserem Kupfergehalt mit
der Einwage wohl bis auf 6—5 Pfd. herabgegangen werden.
Kupferärmere
Substanzen.
Man schmilzt bei geschlossener Muffelmündung möglichst
rasch ein, öffnet letztere dann theilweise und lässt sich das
Ni4 As als basisch arsensaures Nickeloxydul mit gelber Farbe
im Phosphorsalz verschlacken, während welcher Zeit die Ober-
fläche des Königs von grünen Schüppchen oder Häutchen des
basisch arsensauren Nickeloxyduls trübe erscheint. Namentlich
in der letzten Periode der langsamer als bei Kobalt gehenden Ver-
schlackung des Nickels entweicht das ans Kupfer gebundene Arsen.
Das Nickel ist abgeschieden und eine Legirung von Kupfer
und Gold gebildet, wenn der plattwerdende König blank er-
scheint, die sowohl dem schmelzenden Golde, als dem schmel-
zenden Kupfer eigenthümliche meergrüne Farbe angenommen
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Kerl, Bruno: Metallurgische Probirkunst. Leipzig, 1866, S. 229. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kerl_metallurgische_1866/267>, abgerufen am 30.11.2024.
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