2) Gewöhnliche Destillirmethode. Je nach der Reich- haltigkeit des Erzes werden 125--1500 Gramm Erz mit der Hälfte oder dem gleichen Gewicht schwarzen Fluss innig gemengt, in eine dichte Thon- oder besser gusseiserne, aussen thonbe- schlagene Retorte mit abschraubbarem Hals gethan, mit schwarzem Fluss bedeckt, der Hals mittelst einer Federfahne gereinigt und die Retorte in eine mässige Rothgluth über einer geeigneten Feuerung (S. 66) versetzt, nachdem eine Vorlage in der S. 397 angegebenen Weise angebracht. Es müssen nicht blos Boden und Seitenwände, sondern auch der obere Theil der Retorte ge- nügend erwärmt werden.
Das weitere Verfahren ist ganz, wie S. 397 angegeben.
Bei gerathenen Proben stimmen Probe und Gegenprobe überein, und es befindet sich im Hals der Retorte kein unzer- setzter Zinnober, was auf die Anwendung einer richtigen, nicht zu hohen Temperatur deutet. Insofern man durch vorsichtiges Arbeiten mechanische Versuche vermieden und dichte Retorten angewandt hat, können die erhaltenen Resultate sehr wohl zur Werthbestimmung eines Erzes und zur Controle des Hüttenpro- zesses dienen.
Wegen unvollständigerer Zersetzung des Zinnobers durch Kalk (1/2--gleiches Gewicht) oder Eisenfeile (25--50 %) bei der erforderlichen starken Rothglühhitze bis angehenden Weissglüh- hitze (S. 397) fallen die Resultate bei diesen Zuschlägen leicht ungenauer aus.
Destilliren in Oefen.
3) Verfahren zu Idria. 1) Von jeder Erzpost werden 8 Proben genommen, jede zu 1 Probircentner (1/4 Pfd. Civil- gewicht) mit 2--3 Löffeln gepulvertem Kalk beschickt und in 8 eisernen Retorten eines Galeerenofens (Taf. VII. Fig. 143--145) erhitzt, nachdem die Vorlagen angefügt und die Zwischen- räume sorgfältig lutirt. Die dem Feuerungsraum und Fuchse näher gelegenen Röhren geben erfahrungsmässig ein geringeres Ausbringen, als die mittleren Röhren, weshalb man erstere gar nicht beschickt.
Sobald die leeren Röhren stark rothglühen, sieht man den Prozess als beendigt an. Das aus den nicht gekühlten Vor- lagen ausgegossene Quecksilber wird von jeder Probe gewogen
1) Ann. d. min. 1 livr. de 1854. S. 31. B. u. h. Ztg. 1854. S. 394.
XII. Quecksilber. Trockne Proben.
Destilliren in Retorten.
2) Gewöhnliche Destillirmethode. Je nach der Reich- haltigkeit des Erzes werden 125—1500 Gramm Erz mit der Hälfte oder dem gleichen Gewicht schwarzen Fluss innig gemengt, in eine dichte Thon- oder besser gusseiserne, aussen thonbe- schlagene Retorte mit abschraubbarem Hals gethan, mit schwarzem Fluss bedeckt, der Hals mittelst einer Federfahne gereinigt und die Retorte in eine mässige Rothgluth über einer geeigneten Feuerung (S. 66) versetzt, nachdem eine Vorlage in der S. 397 angegebenen Weise angebracht. Es müssen nicht blos Boden und Seitenwände, sondern auch der obere Theil der Retorte ge- nügend erwärmt werden.
Das weitere Verfahren ist ganz, wie S. 397 angegeben.
Bei gerathenen Proben stimmen Probe und Gegenprobe überein, und es befindet sich im Hals der Retorte kein unzer- setzter Zinnober, was auf die Anwendung einer richtigen, nicht zu hohen Temperatur deutet. Insofern man durch vorsichtiges Arbeiten mechanische Versuche vermieden und dichte Retorten angewandt hat, können die erhaltenen Resultate sehr wohl zur Werthbestimmung eines Erzes und zur Controle des Hüttenpro- zesses dienen.
Wegen unvollständigerer Zersetzung des Zinnobers durch Kalk (½—gleiches Gewicht) oder Eisenfeile (25—50 %) bei der erforderlichen starken Rothglühhitze bis angehenden Weissglüh- hitze (S. 397) fallen die Resultate bei diesen Zuschlägen leicht ungenauer aus.
Destilliren in Oefen.
3) Verfahren zu Idria. 1) Von jeder Erzpost werden 8 Proben genommen, jede zu 1 Probircentner (¼ Pfd. Civil- gewicht) mit 2—3 Löffeln gepulvertem Kalk beschickt und in 8 eisernen Retorten eines Galeerenofens (Taf. VII. Fig. 143—145) erhitzt, nachdem die Vorlagen angefügt und die Zwischen- räume sorgfältig lutirt. Die dem Feuerungsraum und Fuchse näher gelegenen Röhren geben erfahrungsmässig ein geringeres Ausbringen, als die mittleren Röhren, weshalb man erstere gar nicht beschickt.
Sobald die leeren Röhren stark rothglühen, sieht man den Prozess als beendigt an. Das aus den nicht gekühlten Vor- lagen ausgegossene Quecksilber wird von jeder Probe gewogen
1) Ann. d. min. 1 livr. de 1854. S. 31. B. u. h. Ztg. 1854. S. 394.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0438"n="400"/><fwplace="top"type="header">XII. <hirendition="#g">Quecksilber</hi>. Trockne Proben.</fw><lb/><noteplace="left">Destilliren in<lb/>
Retorten.</note><p>2) <hirendition="#g">Gewöhnliche Destillirmethode</hi>. Je nach der Reich-<lb/>
haltigkeit des Erzes werden 125—1500 Gramm Erz mit der<lb/>
Hälfte oder dem gleichen Gewicht schwarzen Fluss innig gemengt,<lb/>
in eine dichte Thon- oder besser gusseiserne, aussen thonbe-<lb/>
schlagene Retorte mit abschraubbarem Hals gethan, mit schwarzem<lb/>
Fluss bedeckt, der Hals mittelst einer Federfahne gereinigt und<lb/>
die Retorte in eine mässige Rothgluth über einer geeigneten<lb/>
Feuerung (S. 66) versetzt, nachdem eine Vorlage in der S. 397<lb/>
angegebenen Weise angebracht. Es müssen nicht blos Boden<lb/>
und Seitenwände, sondern auch der obere Theil der Retorte ge-<lb/>
nügend erwärmt werden.</p><lb/><p>Das weitere Verfahren ist ganz, wie S. 397 angegeben.</p><lb/><p>Bei gerathenen Proben stimmen Probe und Gegenprobe<lb/>
überein, und es befindet sich im Hals der Retorte kein unzer-<lb/>
setzter Zinnober, was auf die Anwendung einer richtigen, nicht<lb/>
zu hohen Temperatur deutet. Insofern man durch vorsichtiges<lb/>
Arbeiten mechanische Versuche vermieden und dichte Retorten<lb/>
angewandt hat, können die erhaltenen Resultate sehr wohl zur<lb/>
Werthbestimmung eines Erzes und zur Controle des Hüttenpro-<lb/>
zesses dienen.</p><lb/><p>Wegen unvollständigerer Zersetzung des Zinnobers durch<lb/>
Kalk (½—gleiches Gewicht) oder Eisenfeile (25—50 %) bei der<lb/>
erforderlichen starken Rothglühhitze bis angehenden Weissglüh-<lb/>
hitze (S. 397) fallen die Resultate bei diesen Zuschlägen leicht<lb/>
ungenauer aus.</p><lb/><noteplace="left">Destilliren in<lb/>
Oefen.</note><p>3) <hirendition="#g">Verfahren zu Idria</hi>. <noteplace="foot"n="1)">Ann. d. min. 1 livr. de 1854. S. 31. B. u. h. Ztg. 1854. S. 394.</note> Von jeder Erzpost werden<lb/>
8 Proben genommen, jede zu 1 Probircentner (¼ Pfd. Civil-<lb/>
gewicht) mit 2—3 Löffeln gepulvertem Kalk beschickt und in<lb/>
8 eisernen Retorten eines Galeerenofens (Taf. VII. Fig. 143—145)<lb/>
erhitzt, nachdem die Vorlagen angefügt und die Zwischen-<lb/>
räume sorgfältig lutirt. Die dem Feuerungsraum und Fuchse<lb/>
näher gelegenen Röhren geben erfahrungsmässig ein geringeres<lb/>
Ausbringen, als die mittleren Röhren, weshalb man erstere gar<lb/>
nicht beschickt.</p><lb/><p>Sobald die leeren Röhren stark rothglühen, sieht man den<lb/>
Prozess als beendigt an. Das aus den nicht gekühlten Vor-<lb/>
lagen ausgegossene Quecksilber wird von jeder Probe gewogen<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[400/0438]
XII. Quecksilber. Trockne Proben.
2) Gewöhnliche Destillirmethode. Je nach der Reich-
haltigkeit des Erzes werden 125—1500 Gramm Erz mit der
Hälfte oder dem gleichen Gewicht schwarzen Fluss innig gemengt,
in eine dichte Thon- oder besser gusseiserne, aussen thonbe-
schlagene Retorte mit abschraubbarem Hals gethan, mit schwarzem
Fluss bedeckt, der Hals mittelst einer Federfahne gereinigt und
die Retorte in eine mässige Rothgluth über einer geeigneten
Feuerung (S. 66) versetzt, nachdem eine Vorlage in der S. 397
angegebenen Weise angebracht. Es müssen nicht blos Boden
und Seitenwände, sondern auch der obere Theil der Retorte ge-
nügend erwärmt werden.
Das weitere Verfahren ist ganz, wie S. 397 angegeben.
Bei gerathenen Proben stimmen Probe und Gegenprobe
überein, und es befindet sich im Hals der Retorte kein unzer-
setzter Zinnober, was auf die Anwendung einer richtigen, nicht
zu hohen Temperatur deutet. Insofern man durch vorsichtiges
Arbeiten mechanische Versuche vermieden und dichte Retorten
angewandt hat, können die erhaltenen Resultate sehr wohl zur
Werthbestimmung eines Erzes und zur Controle des Hüttenpro-
zesses dienen.
Wegen unvollständigerer Zersetzung des Zinnobers durch
Kalk (½—gleiches Gewicht) oder Eisenfeile (25—50 %) bei der
erforderlichen starken Rothglühhitze bis angehenden Weissglüh-
hitze (S. 397) fallen die Resultate bei diesen Zuschlägen leicht
ungenauer aus.
3) Verfahren zu Idria. 1) Von jeder Erzpost werden
8 Proben genommen, jede zu 1 Probircentner (¼ Pfd. Civil-
gewicht) mit 2—3 Löffeln gepulvertem Kalk beschickt und in
8 eisernen Retorten eines Galeerenofens (Taf. VII. Fig. 143—145)
erhitzt, nachdem die Vorlagen angefügt und die Zwischen-
räume sorgfältig lutirt. Die dem Feuerungsraum und Fuchse
näher gelegenen Röhren geben erfahrungsmässig ein geringeres
Ausbringen, als die mittleren Röhren, weshalb man erstere gar
nicht beschickt.
Sobald die leeren Röhren stark rothglühen, sieht man den
Prozess als beendigt an. Das aus den nicht gekühlten Vor-
lagen ausgegossene Quecksilber wird von jeder Probe gewogen
1) Ann. d. min. 1 livr. de 1854. S. 31. B. u. h. Ztg. 1854. S. 394.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Kerl, Bruno: Metallurgische Probirkunst. Leipzig, 1866, S. 400. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kerl_metallurgische_1866/438>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.