Kerl, Bruno: Metallurgische Probirkunst. Leipzig, 1866.Anhang. [Tabelle] II. In besonderen Fällen, wo die Ausfertigung eines ge- III. Für Untersuchungen, die vorstehend nicht speciell auf- 3. Taxtarif für die Arbeiten im Laboratorium der k. k. geologischen Reichsanstalt. (Nach der Oester. Ztschr. 1866. S. 88). [Tabelle]
Anhang. [Tabelle] II. In besonderen Fällen, wo die Ausfertigung eines ge- III. Für Untersuchungen, die vorstehend nicht speciell auf- 3. Taxtarif für die Arbeiten im Laboratorium der k. k. geologischen Reichsanstalt. (Nach der Oester. Ztschr. 1866. S. 88). [Tabelle]
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0540" n="502"/> <fw place="top" type="header">Anhang.</fw><lb/> <table> <row> <cell/> </row> </table> <p>II. In besonderen Fällen, wo die Ausfertigung eines ge-<lb/> meinsamen Attestes der beeideten Handels-Chemiker veranlasst<lb/> wurde, sind die im vorstehenden Verzeichnisse bestimmten Ge-<lb/> bühren im doppelten Betrage zu entrichten.</p><lb/> <p>III. Für Untersuchungen, die vorstehend nicht speciell auf-<lb/> geführt sind, werden die Gebühren nach Verhältniss vorstehen-<lb/> der Ansätze und nach beiderseitigem Uebereinkommen zwischen<lb/> der Partei und dem Chemiker, in Fällen gerichtlichen Ein-<lb/> schreitens aber durch das Gericht bestimmt.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head> <hi rendition="#b">3. Taxtarif für die Arbeiten im Laboratorium der k. k. geologischen<lb/> Reichsanstalt.</hi> </head><lb/> <p> <hi rendition="#c">(Nach der Oester. Ztschr. 1866. S. 88).</hi> </p><lb/> <table> <row> <cell/> </row> </table> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [502/0540]
Anhang.
II. In besonderen Fällen, wo die Ausfertigung eines ge-
meinsamen Attestes der beeideten Handels-Chemiker veranlasst
wurde, sind die im vorstehenden Verzeichnisse bestimmten Ge-
bühren im doppelten Betrage zu entrichten.
III. Für Untersuchungen, die vorstehend nicht speciell auf-
geführt sind, werden die Gebühren nach Verhältniss vorstehen-
der Ansätze und nach beiderseitigem Uebereinkommen zwischen
der Partei und dem Chemiker, in Fällen gerichtlichen Ein-
schreitens aber durch das Gericht bestimmt.
3. Taxtarif für die Arbeiten im Laboratorium der k. k. geologischen
Reichsanstalt.
(Nach der Oester. Ztschr. 1866. S. 88).
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |