Kerner, Justinus: Geschichten Besessener neuerer Zeit. Karlsruhe, 1834.und gerichtlich verhörten Personen aus allen Zeitaltern, so Das Mittelalter war in Hinsicht von Besitzung und Zau- Der Zauber verletzt zwar auch unmittelbar die göttliche Zur Reife einer Sache müssen immer zwey Momente zu- und gerichtlich verhörten Perſonen aus allen Zeitaltern, ſo Das Mittelalter war in Hinſicht von Beſitzung und Zau- Der Zauber verletzt zwar auch unmittelbar die göttliche Zur Reife einer Sache müſſen immer zwey Momente zu- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0176" n="162"/> und gerichtlich verhörten Perſonen aus allen Zeitaltern, ſo<lb/> weit die Geſchichte ſich mit dieſem Gegenſtand befaßt, iſt<lb/> nicht erklärbar ohne die Conformität der Thatſachen, ob-<lb/> gleich Vieles davon in den Nebel des Aberglaubens, der<lb/> Vorurtheile und der Schwärmereien eingehüllt ſeyn mag.</p><lb/> <p>Das Mittelalter war in Hinſicht von Beſitzung und Zau-<lb/> ber reich an Thatſachen, aber ſie wurden nicht verſtanden<lb/> und geprüft, und darum wurde der furchtbarſte Misbrauch<lb/> damit getrieben. Die Brutalität der Inquiſitionsgerichte<lb/> und der Torturen ſchien vielmehr, ſtatt den Teufel auszu-<lb/> treiben, ihn nachzuahmen, ſo daß es unentſchieden blieb,<lb/> auf welcher Seite der ſtärkere Bund mit dem Teufel war.<lb/> Durch die Tortur wird das Recht mitten entzwey geriſſen,<lb/> und der Delinquent kommt über ſeinen Richter zu ſtehen;<lb/> denn dieſer begeht ein Verbrechen gegen die Menſchlichkeit<lb/> überhaupt, jener verletzt nur einzelne Glieder der Geſell-<lb/> ſchaft.</p><lb/> <p>Der Zauber verletzt zwar auch unmittelbar die göttliche<lb/> Ordnung, aber eben hier hat der menſchliche Richter Vie-<lb/> les dem göttlichen zu überlaſſen, und auf keine Weiſe mit<lb/> gewaltſamen Mitteln, die Gott eben ſo wenig angenehm<lb/> ſind, zu verfahren. Indirecte hat daher Chriſtian Thoma-<lb/> ſius, welcher zu Anfang des vorigen Jahrhunderts, übri-<lb/> gens mit wenig beſagenden Gründen, die Meinung ver-<lb/> theidigte, „<hi rendition="#g">es gebe keinen Bund mit dem Teufel</hi>,“<lb/> das Verdienſt, dem Unfug geſteuert zu haben, und es war<lb/> faſt beſſer, dem Zauber freyes Feld einzuräumen, als die<lb/> Gefahr zu haben, daß auch unſchuldige Perſonen im förm-<lb/> lichen Rechtsweg verurtheilt werden konnten.</p><lb/> <p>Zur Reife einer Sache müſſen immer zwey Momente zu-<lb/> ſammentreffen: 1) die Weckung des Intereſſes durch eine<lb/> gediegene, im Gefolge wichtiger Erſcheinungen auftretende<lb/> Thatſache, und 2) das Urtheil, welches ſie zu prüfen ver-<lb/> ſteht, und ihr in der großen Sphäre des Wiſſens und<lb/> Glaubens ihr Gebiet anweist.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [162/0176]
und gerichtlich verhörten Perſonen aus allen Zeitaltern, ſo
weit die Geſchichte ſich mit dieſem Gegenſtand befaßt, iſt
nicht erklärbar ohne die Conformität der Thatſachen, ob-
gleich Vieles davon in den Nebel des Aberglaubens, der
Vorurtheile und der Schwärmereien eingehüllt ſeyn mag.
Das Mittelalter war in Hinſicht von Beſitzung und Zau-
ber reich an Thatſachen, aber ſie wurden nicht verſtanden
und geprüft, und darum wurde der furchtbarſte Misbrauch
damit getrieben. Die Brutalität der Inquiſitionsgerichte
und der Torturen ſchien vielmehr, ſtatt den Teufel auszu-
treiben, ihn nachzuahmen, ſo daß es unentſchieden blieb,
auf welcher Seite der ſtärkere Bund mit dem Teufel war.
Durch die Tortur wird das Recht mitten entzwey geriſſen,
und der Delinquent kommt über ſeinen Richter zu ſtehen;
denn dieſer begeht ein Verbrechen gegen die Menſchlichkeit
überhaupt, jener verletzt nur einzelne Glieder der Geſell-
ſchaft.
Der Zauber verletzt zwar auch unmittelbar die göttliche
Ordnung, aber eben hier hat der menſchliche Richter Vie-
les dem göttlichen zu überlaſſen, und auf keine Weiſe mit
gewaltſamen Mitteln, die Gott eben ſo wenig angenehm
ſind, zu verfahren. Indirecte hat daher Chriſtian Thoma-
ſius, welcher zu Anfang des vorigen Jahrhunderts, übri-
gens mit wenig beſagenden Gründen, die Meinung ver-
theidigte, „es gebe keinen Bund mit dem Teufel,“
das Verdienſt, dem Unfug geſteuert zu haben, und es war
faſt beſſer, dem Zauber freyes Feld einzuräumen, als die
Gefahr zu haben, daß auch unſchuldige Perſonen im förm-
lichen Rechtsweg verurtheilt werden konnten.
Zur Reife einer Sache müſſen immer zwey Momente zu-
ſammentreffen: 1) die Weckung des Intereſſes durch eine
gediegene, im Gefolge wichtiger Erſcheinungen auftretende
Thatſache, und 2) das Urtheil, welches ſie zu prüfen ver-
ſteht, und ihr in der großen Sphäre des Wiſſens und
Glaubens ihr Gebiet anweist.
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