Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584.gehoben zu werden. Sondern wir setzen jhnen die vnleugbare / trostreiche Regel Ambrosij entgegen / da er spricht: Eadem est corporis Christi Veritas (ergo etiam substantia, & definitio eadem) quae in NOBIS est. Personae enim assumentis infinitas non abolet, nec tollit finitatem naturae assumtae. So ist auch viel ein anders / de distinctis corporum gradibus (darauff sich etliche vergeblich beruffen) vnd de ipsa corporum veritate, seu definitione reden. Wie denn Hende / vnd Füsse eines menschlichen Leibs / so wol an Christo / als an vns / eigentlich aus dem artickel der Schöpffung / vnd demnach ex arbore substantiae (man nenne jn gleich Porphyrianam, oder Aristotelicam) nicht können / noch sollen ausgeschlossen werden. Denn Christi Leib (so wol als vnsere Leibe) ein vmbschriebene / erschaffene / vnd endliche creatur / vnd substantz ist / dauon die Regel gilt: Substantia non recipit MAGIS, aut MINVS. Vnd bleibt nichts desto weniger war / das Cyrillus sagt: Vnigeniti proprium corpus existens, omnia humana transcendit: videlicet, non quidem diueisitate essentiae (alias enim diuersae a nobis speciei esset) verum dignitate, quam ex triplici habet gratia; vnionis, habituali, & officij, seu capitis. Zum fünfften / stehet im Concordibuch fol. 302. klar / das der Leib Christi / wie er auff Erden gangen / nicht in Gott sey. Dieweil er aber in der Person des ewigen Worts wesentlich ist / vnd aber / wie er auff Erden wesentlich gangen / nicht sol in Gott / oder in der Person des Worts gewesen sein: So mus ja auff Erden nichts anders / denn ein Manicheischer Leib für vns auffgeopffert sein. gehoben zu werden. Sondern wir setzen jhnen die vnleugbare / trostreiche Regel Ambrosij entgegen / da er spricht: Eadem est corporis Christi Veritas (ergo etiam substantia, & definitio eadem) quae in NOBIS est. Personae enim assumentis infinitas non abolet, nec tollit finitatem naturae assumtae. So ist auch viel ein anders / de distinctis corporum gradibus (darauff sich etliche vergeblich beruffen) vnd de ipsa corporum veritate, seu definitione reden. Wie denn Hende / vnd Füsse eines menschlichen Leibs / so wol an Christo / als an vns / eigentlich aus dem artickel der Schöpffung / vñ demnach ex arbore substantiae (man nenne jn gleich Porphyrianam, oder Aristotelicam) nicht können / noch sollen ausgeschlossen werden. Denn Christi Leib (so wol als vnsere Leibe) ein vmbschriebene / erschaffene / vnd endliche creatur / vnd substantz ist / dauon die Regel gilt: Substantia non recipit MAGIS, aut MINVS. Vnd bleibt nichts desto weniger war / das Cyrillus sagt: Vnigeniti proprium corpus existens, omnia humana transcendit: videlicet, non quidem diueisitate essentiae (aliàs enim diuersae à nobis speciei esset) verùm dignitate, quam ex triplici habet gratia; vnionis, habituali, & officij, seu capitis. Zum fünfften / stehet im Concordibuch fol. 302. klar / das der Leib Christi / wie er auff Erden gangen / nicht in Gott sey. Dieweil er aber in der Person des ewigen Worts wesentlich ist / vnd aber / wie er auff Erden wesentlich gangen / nicht sol in Gott / oder in der Person des Worts gewesen sein: So mus ja auff Erden nichts anders / denn ein Manicheischer Leib für vns auffgeopffert sein. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0183" n="179"/> gehoben zu werden. Sondern wir setzen jhnen die vnleugbare / trostreiche Regel Ambrosij entgegen / da er spricht: Eadem est corporis Christi Veritas (ergo etiam substantia, & definitio eadem) quae in NOBIS est. Personae enim assumentis infinitas non abolet, nec tollit finitatem naturae assumtae. So ist auch viel ein anders / de distinctis corporum gradibus (darauff sich etliche vergeblich beruffen) vnd de ipsa corporum veritate, seu definitione reden. Wie denn Hende / vnd Füsse eines menschlichen Leibs / so wol an Christo / als an vns / eigentlich aus dem artickel der Schöpffung / vñ demnach ex arbore substantiae (man nenne jn gleich Porphyrianam, oder Aristotelicam) nicht können / noch sollen ausgeschlossen werden. Denn Christi Leib (so wol als vnsere Leibe) ein vmbschriebene / erschaffene / vnd endliche creatur / vnd substantz ist / dauon die Regel gilt: Substantia non recipit MAGIS, aut MINVS. Vnd bleibt nichts desto weniger war / das Cyrillus sagt: Vnigeniti proprium corpus existens, omnia humana transcendit: videlicet, non quidem diueisitate essentiae (aliàs enim diuersae à nobis speciei esset) verùm dignitate, quam ex triplici habet gratia; vnionis, habituali, & officij, seu capitis.</p> <p>Zum fünfften / stehet im Concordibuch fol. 302. klar / das der Leib Christi / wie er auff Erden gangen / nicht in Gott sey. Dieweil er aber in der Person des ewigen Worts wesentlich ist / vnd aber / wie er auff Erden wesentlich gangen / nicht sol in Gott / oder in der Person des Worts gewesen sein: So mus ja auff Erden nichts anders / denn ein Manicheischer Leib für vns auffgeopffert sein.</p> </div> </body> </text> </TEI> [179/0183]
gehoben zu werden. Sondern wir setzen jhnen die vnleugbare / trostreiche Regel Ambrosij entgegen / da er spricht: Eadem est corporis Christi Veritas (ergo etiam substantia, & definitio eadem) quae in NOBIS est. Personae enim assumentis infinitas non abolet, nec tollit finitatem naturae assumtae. So ist auch viel ein anders / de distinctis corporum gradibus (darauff sich etliche vergeblich beruffen) vnd de ipsa corporum veritate, seu definitione reden. Wie denn Hende / vnd Füsse eines menschlichen Leibs / so wol an Christo / als an vns / eigentlich aus dem artickel der Schöpffung / vñ demnach ex arbore substantiae (man nenne jn gleich Porphyrianam, oder Aristotelicam) nicht können / noch sollen ausgeschlossen werden. Denn Christi Leib (so wol als vnsere Leibe) ein vmbschriebene / erschaffene / vnd endliche creatur / vnd substantz ist / dauon die Regel gilt: Substantia non recipit MAGIS, aut MINVS. Vnd bleibt nichts desto weniger war / das Cyrillus sagt: Vnigeniti proprium corpus existens, omnia humana transcendit: videlicet, non quidem diueisitate essentiae (aliàs enim diuersae à nobis speciei esset) verùm dignitate, quam ex triplici habet gratia; vnionis, habituali, & officij, seu capitis.
Zum fünfften / stehet im Concordibuch fol. 302. klar / das der Leib Christi / wie er auff Erden gangen / nicht in Gott sey. Dieweil er aber in der Person des ewigen Worts wesentlich ist / vnd aber / wie er auff Erden wesentlich gangen / nicht sol in Gott / oder in der Person des Worts gewesen sein: So mus ja auff Erden nichts anders / denn ein Manicheischer Leib für vns auffgeopffert sein.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |