Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584.trostreichen vrsach willen / ists keine Ketzerey / wenn wir mit der alten rechtgleubigen Kirchen sagen / vnd bekennen / das Christius seinem ampt nach (welchs er gutwillig mit sönderlicher reuerentz / vnd ehrerbietung gegen seinem ewigen Vater / als der Mitler / zu vnserm heil / vnd trost / auff sich genomen) kleiner sey / denn der / bey welchem er vmb vnser versönung bittet / ob er wol mit demselbigen einerley Natur / Maiestet / herrligkeit / vnd almacht in ewigkeit behelt. Sintemal auch ein Mensch bey seines gleichen für einen andern intercediren / oder bitten kan / ohne abbruch seines gleichmessigen gewalts / vnd ansehens. Wie denn solchs Basilius Magnus mit einem feinen gleichnis erkleret: Demus enim (inquit) duos REGES pares esse, ac potestatem eandem habere: praefectum vero quendam, vel ducem ambos offendisse. Horumque alterum, prius admittentem offendentis supplicationem, petere a regni socio, vti cum illo redeat in gratiam. Num putabimus hoc imminuere dignitatem petentis? Nequaquam. Bißher Basilius. Petri Lombardi Spruch / lib. 3. Distinct. 14. aus Ambrosio vber den Euangelisten Lucam / das die Person Christi / in quantum facta est hominis persona, in der zeit empfangen / was sie als die Person des Worts / von ewigkeit gehabt (welchen wir in vnser Apologia pag. 319. angezogen haben / die Regel damit zu erkleren / das der Son Mariae aus gnaden hab alles / was der Son GottesFol. Apol. Erf. 87. b. von Natur hat) wolten sie gern verwerffen / bringen aber nichts dawider auff / derwegen wirs auch dabey beruhen lassen. trostreichen vrsach willen / ists keine Ketzerey / wenn wir mit der alten rechtgleubigen Kirchen sagen / vnd bekennen / das Christius seinem ampt nach (welchs er gutwillig mit sönderlicher reuerentz / vnd ehrerbietung gegen seinem ewigen Vater / als der Mitler / zu vnserm heil / vnd trost / auff sich genomen) kleiner sey / denn der / bey welchem er vmb vnser versönung bittet / ob er wol mit demselbigen einerley Natur / Maiestet / herrligkeit / vnd almacht in ewigkeit behelt. Sintemal auch ein Mensch bey seines gleichen für einen andern intercediren / oder bitten kan / ohne abbruch seines gleichmessigen gewalts / vnd ansehens. Wie denn solchs Basilius Magnus mit einem feinen gleichnis erkleret: Demus enim (inquit) duos REGES pares esse, ac potestatem eandem habere: praefectum verò quendam, vel ducem ambos offendisse. Horumque alterum, prius admittentem offendentis supplicationem, petere à regni socio, vti cum illo redeat in gratiam. Num putabimus hoc imminuere dignitatem petentis? Nequaquam. Bißher Basilius. Petri Lombardi Spruch / lib. 3. Distinct. 14. aus Ambrosio vber den Euangelisten Lucam / das die Person Christi / in quantum facta est hominis persona, in der zeit empfangen / was sie als die Person des Worts / von ewigkeit gehabt (welchen wir in vnser Apologia pag. 319. angezogen haben / die Regel damit zu erkleren / das der Son Mariae aus gnaden hab alles / was der Son GottesFol. Apol. Erf. 87. b. von Natur hat) wolten sie gern verwerffen / bringen aber nichts dawider auff / derwegen wirs auch dabey beruhen lassen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0261" n="257"/> trostreichen vrsach willen / ists keine Ketzerey / wenn wir mit der alten rechtgleubigen Kirchen sagen / vnd bekennen / das Christius seinem ampt nach (welchs er gutwillig mit sönderlicher reuerentz / vnd ehrerbietung gegen seinem ewigen Vater / als der Mitler / zu vnserm heil / vnd trost / auff sich genomen) kleiner sey / denn der / bey welchem er vmb vnser versönung bittet / ob er wol mit demselbigen einerley Natur / Maiestet / herrligkeit / vnd almacht in ewigkeit behelt. Sintemal auch ein Mensch bey seines gleichen für einen andern intercediren / oder bitten kan / ohne abbruch seines gleichmessigen gewalts / vnd ansehens.</p> <p>Wie denn solchs Basilius Magnus mit einem feinen gleichnis erkleret: Demus enim (inquit) duos REGES pares esse, ac potestatem eandem habere: praefectum verò quendam, vel ducem ambos offendisse. Horumque alterum, prius admittentem offendentis supplicationem, petere à regni socio, vti cum illo redeat in gratiam. Num putabimus hoc imminuere dignitatem petentis? Nequaquam. Bißher Basilius.</p> <p>Petri Lombardi Spruch / lib. <hi rendition="#i">3.</hi> Distinct. <hi rendition="#i">14.</hi> aus Ambrosio vber den Euangelisten Lucam / das die Person Christi / in quantum facta est hominis persona, in der zeit empfangen / was sie als die Person des Worts / von ewigkeit gehabt (welchen wir in vnser Apologia pag. 319. angezogen haben / die Regel damit zu erkleren / das der Son Mariae aus gnaden hab alles / was der Son Gottes<note place="right">Fol. Apol. Erf. <hi rendition="#i">87.</hi> b.</note> von Natur hat) wolten sie gern verwerffen / bringen aber nichts dawider auff / derwegen wirs auch dabey beruhen lassen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [257/0261]
trostreichen vrsach willen / ists keine Ketzerey / wenn wir mit der alten rechtgleubigen Kirchen sagen / vnd bekennen / das Christius seinem ampt nach (welchs er gutwillig mit sönderlicher reuerentz / vnd ehrerbietung gegen seinem ewigen Vater / als der Mitler / zu vnserm heil / vnd trost / auff sich genomen) kleiner sey / denn der / bey welchem er vmb vnser versönung bittet / ob er wol mit demselbigen einerley Natur / Maiestet / herrligkeit / vnd almacht in ewigkeit behelt. Sintemal auch ein Mensch bey seines gleichen für einen andern intercediren / oder bitten kan / ohne abbruch seines gleichmessigen gewalts / vnd ansehens.
Wie denn solchs Basilius Magnus mit einem feinen gleichnis erkleret: Demus enim (inquit) duos REGES pares esse, ac potestatem eandem habere: praefectum verò quendam, vel ducem ambos offendisse. Horumque alterum, prius admittentem offendentis supplicationem, petere à regni socio, vti cum illo redeat in gratiam. Num putabimus hoc imminuere dignitatem petentis? Nequaquam. Bißher Basilius.
Petri Lombardi Spruch / lib. 3. Distinct. 14. aus Ambrosio vber den Euangelisten Lucam / das die Person Christi / in quantum facta est hominis persona, in der zeit empfangen / was sie als die Person des Worts / von ewigkeit gehabt (welchen wir in vnser Apologia pag. 319. angezogen haben / die Regel damit zu erkleren / das der Son Mariae aus gnaden hab alles / was der Son Gottes von Natur hat) wolten sie gern verwerffen / bringen aber nichts dawider auff / derwegen wirs auch dabey beruhen lassen.
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584, S. 257. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_argument_1584/261>, abgerufen am 26.06.2024. |