Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584.

Bild:
<< vorherige Seite

trostreichen vrsach willen / ists keine Ketzerey / wenn wir mit der alten rechtgleubigen Kirchen sagen / vnd bekennen / das Christius seinem ampt nach (welchs er gutwillig mit sönderlicher reuerentz / vnd ehrerbietung gegen seinem ewigen Vater / als der Mitler / zu vnserm heil / vnd trost / auff sich genomen) kleiner sey / denn der / bey welchem er vmb vnser versönung bittet / ob er wol mit demselbigen einerley Natur / Maiestet / herrligkeit / vnd almacht in ewigkeit behelt. Sintemal auch ein Mensch bey seines gleichen für einen andern intercediren / oder bitten kan / ohne abbruch seines gleichmessigen gewalts / vnd ansehens.

Wie denn solchs Basilius Magnus mit einem feinen gleichnis erkleret: Demus enim (inquit) duos REGES pares esse, ac potestatem eandem habere: praefectum vero quendam, vel ducem ambos offendisse. Horumque alterum, prius admittentem offendentis supplicationem, petere a regni socio, vti cum illo redeat in gratiam. Num putabimus hoc imminuere dignitatem petentis? Nequaquam. Bißher Basilius.

Petri Lombardi Spruch / lib. 3. Distinct. 14. aus Ambrosio vber den Euangelisten Lucam / das die Person Christi / in quantum facta est hominis persona, in der zeit empfangen / was sie als die Person des Worts / von ewigkeit gehabt (welchen wir in vnser Apologia pag. 319. angezogen haben / die Regel damit zu erkleren / das der Son Mariae aus gnaden hab alles / was der Son GottesFol. Apol. Erf. 87. b. von Natur hat) wolten sie gern verwerffen / bringen aber nichts dawider auff / derwegen wirs auch dabey beruhen lassen.

trostreichen vrsach willen / ists keine Ketzerey / wenn wir mit der alten rechtgleubigen Kirchen sagen / vnd bekennen / das Christius seinem ampt nach (welchs er gutwillig mit sönderlicher reuerentz / vnd ehrerbietung gegen seinem ewigen Vater / als der Mitler / zu vnserm heil / vnd trost / auff sich genomen) kleiner sey / denn der / bey welchem er vmb vnser versönung bittet / ob er wol mit demselbigen einerley Natur / Maiestet / herrligkeit / vnd almacht in ewigkeit behelt. Sintemal auch ein Mensch bey seines gleichen für einen andern intercediren / oder bitten kan / ohne abbruch seines gleichmessigen gewalts / vnd ansehens.

Wie denn solchs Basilius Magnus mit einem feinen gleichnis erkleret: Demus enim (inquit) duos REGES pares esse, ac potestatem eandem habere: praefectum verò quendam, vel ducem ambos offendisse. Horumque alterum, prius admittentem offendentis supplicationem, petere à regni socio, vti cum illo redeat in gratiam. Num putabimus hoc imminuere dignitatem petentis? Nequaquam. Bißher Basilius.

Petri Lombardi Spruch / lib. 3. Distinct. 14. aus Ambrosio vber den Euangelisten Lucam / das die Person Christi / in quantum facta est hominis persona, in der zeit empfangen / was sie als die Person des Worts / von ewigkeit gehabt (welchen wir in vnser Apologia pag. 319. angezogen haben / die Regel damit zu erkleren / das der Son Mariae aus gnaden hab alles / was der Son GottesFol. Apol. Erf. 87. b. von Natur hat) wolten sie gern verwerffen / bringen aber nichts dawider auff / derwegen wirs auch dabey beruhen lassen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0261" n="257"/>
trostreichen vrsach willen / ists                      keine Ketzerey / wenn wir mit der alten rechtgleubigen Kirchen sagen / vnd                      bekennen / das Christius seinem ampt nach (welchs er gutwillig mit sönderlicher                      reuerentz / vnd ehrerbietung gegen seinem ewigen Vater / als der Mitler / zu                      vnserm heil / vnd trost / auff sich genomen) kleiner sey / denn der / bey                      welchem er vmb vnser versönung bittet / ob er wol mit demselbigen einerley Natur                      / Maiestet / herrligkeit / vnd almacht in ewigkeit behelt. Sintemal auch ein                      Mensch bey seines gleichen für einen andern intercediren / oder bitten kan /                      ohne abbruch seines gleichmessigen gewalts / vnd ansehens.</p>
        <p>Wie denn solchs Basilius Magnus mit einem feinen gleichnis erkleret: Demus enim                      (inquit) duos REGES pares esse, ac potestatem eandem habere: praefectum verò                      quendam, vel ducem ambos offendisse. Horumque alterum, prius admittentem                      offendentis supplicationem, petere à regni socio, vti cum illo redeat in                      gratiam. Num putabimus hoc imminuere dignitatem petentis? Nequaquam. Bißher                      Basilius.</p>
        <p>Petri Lombardi Spruch / lib. <hi rendition="#i">3.</hi> Distinct. <hi rendition="#i">14.</hi> aus Ambrosio vber den Euangelisten Lucam / das die                      Person Christi / in quantum facta est hominis persona, in der zeit empfangen /                      was sie als die Person des Worts / von ewigkeit gehabt (welchen wir in vnser                      Apologia pag. 319. angezogen haben / die Regel damit zu erkleren / das der Son                      Mariae aus gnaden hab alles / was der Son Gottes<note place="right">Fol.                          Apol. Erf. <hi rendition="#i">87.</hi> b.</note> von Natur hat) wolten sie                      gern verwerffen / bringen aber nichts dawider auff / derwegen wirs auch dabey                      beruhen lassen.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[257/0261] trostreichen vrsach willen / ists keine Ketzerey / wenn wir mit der alten rechtgleubigen Kirchen sagen / vnd bekennen / das Christius seinem ampt nach (welchs er gutwillig mit sönderlicher reuerentz / vnd ehrerbietung gegen seinem ewigen Vater / als der Mitler / zu vnserm heil / vnd trost / auff sich genomen) kleiner sey / denn der / bey welchem er vmb vnser versönung bittet / ob er wol mit demselbigen einerley Natur / Maiestet / herrligkeit / vnd almacht in ewigkeit behelt. Sintemal auch ein Mensch bey seines gleichen für einen andern intercediren / oder bitten kan / ohne abbruch seines gleichmessigen gewalts / vnd ansehens. Wie denn solchs Basilius Magnus mit einem feinen gleichnis erkleret: Demus enim (inquit) duos REGES pares esse, ac potestatem eandem habere: praefectum verò quendam, vel ducem ambos offendisse. Horumque alterum, prius admittentem offendentis supplicationem, petere à regni socio, vti cum illo redeat in gratiam. Num putabimus hoc imminuere dignitatem petentis? Nequaquam. Bißher Basilius. Petri Lombardi Spruch / lib. 3. Distinct. 14. aus Ambrosio vber den Euangelisten Lucam / das die Person Christi / in quantum facta est hominis persona, in der zeit empfangen / was sie als die Person des Worts / von ewigkeit gehabt (welchen wir in vnser Apologia pag. 319. angezogen haben / die Regel damit zu erkleren / das der Son Mariae aus gnaden hab alles / was der Son Gottes von Natur hat) wolten sie gern verwerffen / bringen aber nichts dawider auff / derwegen wirs auch dabey beruhen lassen. Fol. Apol. Erf. 87. b.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_argument_1584
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_argument_1584/261
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584, S. 257. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_argument_1584/261>, abgerufen am 22.11.2024.