Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584.

Bild:
<< vorherige Seite

symbolis / sondern auch in der Augspurgischen Confession / Apologia / Schmalkaldischen Artickeln / vnd Cathechismis Lutheri nicht zu finden.

So mus ja / jrem eigen bekentnis nach / vnwidersprechlich folgen / das es von Menschen erdichte / vnd demnach verwerffliche Phrases sind.

Haben derwegen die Autores der Prefation im Concordibuch der Hochlöblichen heupter Namen misbraucht / da sie berichtet / Es werde hiemit in bestettigung der Formul Concordie von obgedachter norma fidei orthodoxae weder in rebus, noch phrasibus abgeschritten.

Hierauff gebürt den Herrn verfassern der Erfurdischen Apologien richtig zu antworten. Denn so lang sie diese newe Phrases aus obgedachten approbirten schrifften nicht augenscheinlich / vnd nach dem Buchstaben selbst erweisen / so bestehet bis erste Argument / vnd schleust wider sie / das sie in praefatione zu mild berichtet haben.

Ob sie auch gleich vorwenden / jre Phrases seyen implicite in obgedachter hypotyposi (welchs wir jnen viel weniger gestehen) so ists doch nichts geantwortet / sondern dasselbige müste vnter die sententz / res, oder meinung der Lehr gezogen werden.

Sie haben aber fürgeben / das sie nicht allein mit der meinung / sondern auch mit den worten selbst von der heiligen Schrifft / Heuptsympolis / Augspurgischen Confession / Apologia / Schmalkaldischen Artickeln / vnd Catechismis Lutheri im geringsten nicht abweichen.

Dieweil sie denn hiemit die Hochlöbliche Heupter persuadirt / vnd wider andere vnschuldige haben zur vngnad bewogen (wie denn jre Chur / vnd Fürstliche gnaden wir

symbolis / sondern auch in der Augspurgischen Confession / Apologia / Schmalkaldischen Artickeln / vnd Cathechismis Lutheri nicht zu finden.

So mus ja / jrem eigen bekentnis nach / vnwidersprechlich folgen / das es von Menschen erdichte / vnd demnach verwerffliche Phrases sind.

Haben derwegen die Autores der Prefation im Concordibuch der Hochlöblichen heupter Namen misbraucht / da sie berichtet / Es werde hiemit in bestettigung der Formul Concordie von obgedachter norma fidei orthodoxae weder in rebus, noch phrasibus abgeschritten.

Hierauff gebürt den Herrn verfassern der Erfurdischen Apologien richtig zu antworten. Denn so lang sie diese newe Phrases aus obgedachten approbirten schrifften nicht augenscheinlich / vnd nach dem Buchstaben selbst erweisen / so bestehet bis erste Argument / vnd schleust wider sie / das sie in praefatione zu mild berichtet haben.

Ob sie auch gleich vorwenden / jre Phrases seyen implicitè in obgedachter hypotyposi (welchs wir jnen viel weniger gestehen) so ists doch nichts geantwortet / sondern dasselbige müste vnter die sententz / res, oder meinung der Lehr gezogen werden.

Sie haben aber fürgeben / das sie nicht allein mit der meinung / sondern auch mit den worten selbst von der heiligen Schrifft / Heuptsympolis / Augspurgischen Confession / Apologia / Schmalkaldischen Artickeln / vnd Catechismis Lutheri im geringsten nicht abweichen.

Dieweil sie denn hiemit die Hochlöbliche Heupter persuadirt / vnd wider andere vnschuldige haben zur vngnad bewogen (wie denn jre Chur / vnd Fürstliche gnaden wir

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0044" n="40"/>
symbolis / sondern auch in der Augspurgischen Confession / Apologia /                      Schmalkaldischen Artickeln / vnd Cathechismis Lutheri nicht zu finden.</p>
        <p>So mus ja / jrem eigen bekentnis nach / vnwidersprechlich folgen / das es von                      Menschen erdichte / vnd demnach verwerffliche Phrases sind.</p>
        <p>Haben derwegen die Autores der Prefation im Concordibuch der Hochlöblichen                      heupter Namen misbraucht / da sie berichtet / Es werde hiemit in bestettigung                      der Formul Concordie von obgedachter norma fidei orthodoxae weder in rebus, noch                      phrasibus abgeschritten.</p>
        <p>Hierauff gebürt den Herrn verfassern der Erfurdischen Apologien richtig zu                      antworten. Denn so lang sie diese newe Phrases aus obgedachten approbirten                      schrifften nicht augenscheinlich / vnd nach dem Buchstaben selbst erweisen / so                      bestehet bis erste Argument / vnd schleust wider sie / das sie in praefatione zu                      mild berichtet haben.</p>
        <p>Ob sie auch gleich vorwenden / jre Phrases seyen implicitè in obgedachter                      hypotyposi (welchs wir jnen viel weniger gestehen) so ists doch nichts                      geantwortet / sondern dasselbige müste vnter die sententz / res, oder meinung                      der Lehr gezogen werden.</p>
        <p>Sie haben aber fürgeben / das sie nicht allein mit der meinung / sondern auch mit                      den worten selbst von der heiligen Schrifft / Heuptsympolis / Augspurgischen                      Confession / Apologia / Schmalkaldischen Artickeln / vnd Catechismis Lutheri im                      geringsten nicht abweichen.</p>
        <p>Dieweil sie denn hiemit die Hochlöbliche Heupter persuadirt / vnd wider andere                      vnschuldige haben zur vngnad bewogen (wie denn jre Chur / vnd Fürstliche gnaden                      wir
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[40/0044] symbolis / sondern auch in der Augspurgischen Confession / Apologia / Schmalkaldischen Artickeln / vnd Cathechismis Lutheri nicht zu finden. So mus ja / jrem eigen bekentnis nach / vnwidersprechlich folgen / das es von Menschen erdichte / vnd demnach verwerffliche Phrases sind. Haben derwegen die Autores der Prefation im Concordibuch der Hochlöblichen heupter Namen misbraucht / da sie berichtet / Es werde hiemit in bestettigung der Formul Concordie von obgedachter norma fidei orthodoxae weder in rebus, noch phrasibus abgeschritten. Hierauff gebürt den Herrn verfassern der Erfurdischen Apologien richtig zu antworten. Denn so lang sie diese newe Phrases aus obgedachten approbirten schrifften nicht augenscheinlich / vnd nach dem Buchstaben selbst erweisen / so bestehet bis erste Argument / vnd schleust wider sie / das sie in praefatione zu mild berichtet haben. Ob sie auch gleich vorwenden / jre Phrases seyen implicitè in obgedachter hypotyposi (welchs wir jnen viel weniger gestehen) so ists doch nichts geantwortet / sondern dasselbige müste vnter die sententz / res, oder meinung der Lehr gezogen werden. Sie haben aber fürgeben / das sie nicht allein mit der meinung / sondern auch mit den worten selbst von der heiligen Schrifft / Heuptsympolis / Augspurgischen Confession / Apologia / Schmalkaldischen Artickeln / vnd Catechismis Lutheri im geringsten nicht abweichen. Dieweil sie denn hiemit die Hochlöbliche Heupter persuadirt / vnd wider andere vnschuldige haben zur vngnad bewogen (wie denn jre Chur / vnd Fürstliche gnaden wir

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_argument_1584
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_argument_1584/44
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584, S. 40. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_argument_1584/44>, abgerufen am 03.12.2024.