Kirchner, Timotheus: Bekentnis Von der Rechtfertigung für Gott und Von guten Wercken. Jena, 1569.die notwendigkeit der gegenwart seiner guten Wercke / vnd das sie alldar in diesem Gerichte / coniuncta fidei, dem Glauben zugethan / vnd mit vnd bey jme sein sollen. S. Paulus sagt. Rom. 4. Derhalben mus die Gerechtigkeit durch den Glauben komen / Auff das sie sey aus gnaden / vnd die Verheissung fest bleibe allem Samen. Die wörtlein aus Gnaden / vnd one Werck / gelten in dieser sachen S. Paulo gantz vnd gar einerley / vnd ist gewis vnd war / wo die Rechtfertigung eines armen Sünders für Gott / nicht auff eine andere weise geschicht / denn / vt adsint nostra bona opera neceßitate praesentiae, das ist / das vnsere gute Werck darbey sein müssen von wegen notwendiger gegenwart / & sint couiuncta fidei, das ist / vnd sind dem Glauben zugethan / vnd mit demselben verknüpffet / so kan kein Mensch auff Erden seiner Seligkeit gewis sein. Denn wo man vnsere gute Wercke / in den Artickel der Rechtfertigung wil mit einschieben / grober oder subtiler weise / wie oder welcher gestalt auch das geschehen mag / so hat das Gewissen einen stachel / Ach HERR Gott / die Werck hab ich nicht. Derwegen werde ich nicht selig. die notwendigkeit der gegenwart seiner guten Wercke / vnd das sie alldar in diesem Gerichte / coniuncta fidei, dem Glauben zugethan / vnd mit vnd bey jme sein sollen. S. Paulus sagt. Rom. 4. Derhalben mus die Gerechtigkeit durch den Glauben komen / Auff das sie sey aus gnaden / vñ die Verheissung fest bleibe allem Samen. Die wörtlein aus Gnaden / vnd one Werck / gelten in dieser sachen S. Paulo gantz vnd gar einerley / vnd ist gewis vnd war / wo die Rechtfertigung eines armen Sünders für Gott / nicht auff eine andere weise geschicht / denn / vt adsint nostra bona opera neceßitate praesentiae, das ist / das vnsere gute Werck darbey sein müssen von wegen notwendiger gegenwart / & sint couiuncta fidei, das ist / vnd sind dem Glauben zugethan / vñ mit demselben verknüpffet / so kan kein Mensch auff Erden seiner Seligkeit gewis sein. Denn wo man vnsere gute Wercke / in den Artickel der Rechtfertigung wil mit einschieben / grober oder subtiler weise / wie oder welcher gestalt auch das geschehen mag / so hat das Gewissen einẽ stachel / Ach HERR Gott / die Werck hab ich nicht. Derwegen werde ich nicht selig. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0031"/> die notwendigkeit der gegenwart seiner guten Wercke / vnd das sie alldar in diesem Gerichte / <hi rendition="#i">coniuncta fidei,</hi> dem Glauben zugethan / vnd mit vnd bey jme sein sollen.</p> <p>S. Paulus sagt. Rom. 4. Derhalben mus die Gerechtigkeit durch den Glauben komen / Auff das sie sey aus gnaden / vñ die Verheissung fest bleibe allem Samen. Die wörtlein aus Gnaden / vnd one Werck / gelten in dieser sachen S. Paulo gantz vnd gar einerley / vnd ist gewis vnd war / wo die Rechtfertigung eines armen Sünders für Gott / nicht auff eine andere weise geschicht / denn / <hi rendition="#i">vt adsint nostra bona opera neceßitate praesentiae,</hi> das ist / das vnsere gute Werck darbey sein müssen von wegen notwendiger gegenwart / <hi rendition="#i">& sint couiuncta fidei,</hi> das ist / vnd sind dem Glauben zugethan / vñ mit demselben verknüpffet / so kan kein Mensch auff Erden seiner Seligkeit gewis sein. Denn wo man vnsere gute Wercke / in den Artickel der Rechtfertigung wil mit einschieben / grober oder subtiler weise / wie oder welcher gestalt auch das geschehen mag / so hat das Gewissen einẽ stachel / Ach HERR Gott / die Werck hab ich nicht. Derwegen werde ich nicht selig.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0031]
die notwendigkeit der gegenwart seiner guten Wercke / vnd das sie alldar in diesem Gerichte / coniuncta fidei, dem Glauben zugethan / vnd mit vnd bey jme sein sollen.
S. Paulus sagt. Rom. 4. Derhalben mus die Gerechtigkeit durch den Glauben komen / Auff das sie sey aus gnaden / vñ die Verheissung fest bleibe allem Samen. Die wörtlein aus Gnaden / vnd one Werck / gelten in dieser sachen S. Paulo gantz vnd gar einerley / vnd ist gewis vnd war / wo die Rechtfertigung eines armen Sünders für Gott / nicht auff eine andere weise geschicht / denn / vt adsint nostra bona opera neceßitate praesentiae, das ist / das vnsere gute Werck darbey sein müssen von wegen notwendiger gegenwart / & sint couiuncta fidei, das ist / vnd sind dem Glauben zugethan / vñ mit demselben verknüpffet / so kan kein Mensch auff Erden seiner Seligkeit gewis sein. Denn wo man vnsere gute Wercke / in den Artickel der Rechtfertigung wil mit einschieben / grober oder subtiler weise / wie oder welcher gestalt auch das geschehen mag / so hat das Gewissen einẽ stachel / Ach HERR Gott / die Werck hab ich nicht. Derwegen werde ich nicht selig.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |