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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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loren / du stiller jres haders. Da abermals meniglich verstehet / das der vnterscheid zwischen dem verlornen menschen / vnd zwischen der Erbsünde nicht könne ohne Gottes lesterliche verkerung ermelttes gebets der lieben Christenheit etc. verleugnet vnd hindan gesetzet werden.

14. Beweis

Zum vierzehenden / singet sie abermals: Die Gebot all vns gegeben sind / das du dein sünd O menschen kind / erkennen solt vnd lernen wol / wie man für Gott leben sol etc.

Dieser gesang reimet sich durch aus nicht mit des Gegentheils geticht. Denn wo zwischen der menschlichen natur / vnd zwischen der Erbsünde gar kein vnterscheid were / so müste die Christenheit singen / Die Gebot alle der Erbsünde gegeben sind / das die Erbsünde jre sünde erkenne / vnd die sünde lerne wol / wie man für Gott leben solle etc. Das wolte aber ein seltzamer vngeheurer Gottslesterlicher abscheulicher gesang sein. Also singt sie auch: Mensch wiltu leben seliglich / vnd bey Gott bleiben ewiglich / soltu halten die 10. Gebott / die vns gebeut vnser Herre Gott. Wenn aber die menschliche natur vnd Erbsünde durch aus ohn allen vnterscheid einerley weren etc. müste sie singen. Du Erbsünde wiltu leben seliglich vnnd bey Gott bleiben ewiglich / soltu halten die 10. gebot / die dir gab dein Herr vnd Gott. Daraus wolte nu eine feine richtigkeit in der lehre so aus dem gesetz die busse Predigt erfolgen.

15. Beweis

Zum fünfftzehenden / singet die Christenheit im Glauben. Wir gleuben all an einen Gott / da nu die menschliche natur vnd Erbsünde nicht vnterscheiden / sondern durch aus einerley weren / so müste sie singen / Alle Erbsünden gleuben an einen Gott / vnnd müste also der Erbsünde der glaube an Gott zugeschrieben vnnd gelehret werden / das die sünde gleubig were / vnd auff Gott jhr zuuorsicht vnnd ver-

loren / du stiller jres haders. Da abermals meniglich verstehet / das der vnterscheid zwischen dem verlornen menschen / vnd zwischen der Erbsünde nicht könne ohne Gottes lesterliche verkerung ermelttes gebets der lieben Christenheit etc. verleugnet vnd hindan gesetzet werden.

14. Beweis

Zum vierzehenden / singet sie abermals: Die Gebot all vns gegeben sind / das du dein sünd O menschen kind / erkennen solt vnd lernen wol / wie man für Gott leben sol etc.

Dieser gesang reimet sich durch aus nicht mit des Gegentheils geticht. Deñ wo zwischen der menschlichen natur / vnd zwischen der Erbsünde gar kein vnterscheid were / so müste die Christenheit singen / Die Gebot alle der Erbsünde gegeben sind / das die Erbsünde jre sünde erkenne / vnd die sünde lerne wol / wie man für Gott leben solle etc. Das wolte aber ein seltzamer vngeheurer Gottslesterlicher abscheulicher gesang sein. Also singt sie auch: Mensch wiltu leben seliglich / vnd bey Gott bleiben ewiglich / soltu halten die 10. Gebott / die vns gebeut vnser Herre Gott. Wenn aber die menschliche natur vnd Erbsünde durch aus ohn allen vnterscheid einerley weren etc. müste sie singen. Du Erbsünde wiltu leben seliglich vnnd bey Gott bleiben ewiglich / soltu halten die 10. gebot / die dir gab dein Herr vnd Gott. Daraus wolte nu eine feine richtigkeit in der lehre so aus dem gesetz die busse Predigt erfolgen.

15. Beweis

Zum fünfftzehenden / singet die Christenheit im Glauben. Wir gleuben all an einen Gott / da nu die menschliche natur vnd Erbsünde nicht vnterscheiden / sondern durch aus einerley weren / so müste sie singen / Alle Erbsünden gleuben an einen Gott / vnnd müste also der Erbsünde der glaube an Gott zugeschrieben vnnd gelehret werden / das die sünde gleubig were / vnd auff Gott jhr zuuorsicht vnnd ver-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/100>, abgerufen am 22.11.2024.