Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.oder kein selbstendiges wesen oder substantz sey: sondern eine angeborne zufellige verderbung / welche nicht von aussen zu vnser natur komen / sondern da Adam von Gott abgewichen / vnnd hiedurch seine gantze natur verunreiniget vnnd verendert / in dem verderbten samen sey / daraus wir in Mutterleibe als Adams Kinder empfangen vnd geboren werden. Zum andern / das es viel ein anders sey / mit den Manicheern halten / das die sünde als ein selbstendiges wesen von des menschen natur dem sie vermischet gescheiden werde / vnnd mit Augustino vnd Luthero nach der Schrifft lehren / das die Erbsünde als ein malun separabile / das ist / als ein zufelliges vbel von vnser natur durch den Heiligen Geist gescheiden werde / wie solchs droben aus Luthero gründlich deducirt. Können sie nun Augustinum vnnd Lutherum dißfals zu keinen Manicheern machen / das sie gehalten / es sey ein vnterscheid zwischen der verderbten natur vnd Erbsünde / vnd die sünde sey malum separabile / das ist / ein solcher schade der von der natur könne gescheiden werden / so sollen sie vns auch nimmermehr zu keinen Manicheern machen. Summa wir bleiben bey den folgenden worten Augustini / Sermon. 45. de tempore: peccatum non est alia natura, vt insaniunt Manichaei, languor noster est, vitium nostrum est, non separatum alibi erit, sed sanatum nusquam erit, Das ist / die Erbsünde ist nicht eine andere frembde natur / wie die Manicheer geschwermet / sondern ist vnser natur kranckheit / oder vnser natur gebrechen / vnd wird nicht etwa sein / wenn er von vnser natur gescheiden wird / sondern wird als denn nirgent mehr oder gar nicht sein. Vnnd in seinem Enchiridio Cap. 11. lehret er dieses auch / das die oder kein selbstendiges wesen oder substantz sey: sondern eine angeborne zufellige verderbung / welche nicht von aussen zu vnser natur komen / sondern da Adam von Gott abgewichen / vnnd hiedurch seine gantze natur verunreiniget vnnd verendert / in dem verderbten samen sey / daraus wir in Mutterleibe als Adams Kinder empfangen vnd geboren werden. Zum andern / das es viel ein anders sey / mit den Manicheern halten / das die sünde als ein selbstendiges wesen von des menschen natur dem sie vermischet gescheiden werde / vnnd mit Augustino vnd Luthero nach der Schrifft lehrẽ / das die Erbsünde als ein malũ separabile / das ist / als ein zufelliges vbel von vnser natur durch den Heiligen Geist gescheiden werde / wie solchs droben aus Luthero gründlich deducirt. Können sie nun Augustinum vnnd Lutherum dißfals zu keinen Manicheern machen / das sie gehalten / es sey ein vnterscheid zwischen der verderbten natur vnd Erbsünde / vñ die sünde sey malum separabile / das ist / ein solcher schade der von der natur könne gescheiden werdẽ / so sollen sie vns auch nim̃ermehr zu keinen Manicheern machen. Summa wir bleiben bey den folgenden worten Augustini / Sermon. 45. de tempore: peccatum non est alia natura, vt insaniunt Manichaei, languor noster est, vitium nostrum est, non separatum alibi erit, sed sanatum nusquam erit, Das ist / die Erbsünde ist nicht eine andere frembde natur / wie die Manicheer geschwermet / sondern ist vnser natur kranckheit / oder vnser natur gebrechen / vnd wird nicht etwa sein / wenn er von vnser natur gescheiden wird / sondern wird als denn nirgent mehr oder gar nicht sein. Vnnd in seinem Enchiridio Cap. 11. lehret er dieses auch / das die <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0164"/> oder kein selbstendiges wesen oder substantz sey: sondern eine angeborne zufellige verderbung / welche nicht von aussen zu vnser natur komen / sondern da Adam von Gott abgewichen / vnnd hiedurch seine gantze natur verunreiniget vnnd verendert / in dem verderbten samen sey / daraus wir in Mutterleibe als Adams Kinder empfangen vnd geboren werden.</p> <p>Zum andern / das es viel ein anders sey / mit den Manicheern halten / das die sünde als ein selbstendiges wesen von des menschen natur dem sie vermischet gescheiden werde / vnnd mit Augustino vnd Luthero nach der Schrifft lehrẽ / das die Erbsünde als ein malũ separabile / das ist / als ein zufelliges vbel von vnser natur durch den Heiligen Geist gescheiden werde / wie solchs droben aus Luthero gründlich deducirt.</p> <p>Können sie nun Augustinum vnnd Lutherum dißfals zu keinen Manicheern machen / das sie gehalten / es sey ein vnterscheid zwischen der verderbten natur vnd Erbsünde / vñ die sünde sey malum separabile / das ist / ein solcher schade der von der natur könne gescheiden werdẽ / so sollen sie vns auch nim̃ermehr zu keinen Manicheern machen. Summa wir bleiben bey den folgenden worten Augustini / Sermon. 45. de tempore: peccatum non est alia natura, vt insaniunt Manichaei, languor noster est, vitium nostrum est, non separatum alibi erit, sed sanatum nusquam erit, Das ist / die Erbsünde ist nicht eine andere frembde natur / wie die Manicheer geschwermet / sondern ist vnser natur kranckheit / oder vnser natur gebrechen / vnd wird nicht etwa sein / wenn er von vnser natur gescheiden wird / sondern wird als denn nirgent mehr oder gar nicht sein. Vnnd in seinem Enchiridio Cap. 11. lehret er dieses auch / das die </p> </div> </body> </text> </TEI> [0164]
oder kein selbstendiges wesen oder substantz sey: sondern eine angeborne zufellige verderbung / welche nicht von aussen zu vnser natur komen / sondern da Adam von Gott abgewichen / vnnd hiedurch seine gantze natur verunreiniget vnnd verendert / in dem verderbten samen sey / daraus wir in Mutterleibe als Adams Kinder empfangen vnd geboren werden.
Zum andern / das es viel ein anders sey / mit den Manicheern halten / das die sünde als ein selbstendiges wesen von des menschen natur dem sie vermischet gescheiden werde / vnnd mit Augustino vnd Luthero nach der Schrifft lehrẽ / das die Erbsünde als ein malũ separabile / das ist / als ein zufelliges vbel von vnser natur durch den Heiligen Geist gescheiden werde / wie solchs droben aus Luthero gründlich deducirt.
Können sie nun Augustinum vnnd Lutherum dißfals zu keinen Manicheern machen / das sie gehalten / es sey ein vnterscheid zwischen der verderbten natur vnd Erbsünde / vñ die sünde sey malum separabile / das ist / ein solcher schade der von der natur könne gescheiden werdẽ / so sollen sie vns auch nim̃ermehr zu keinen Manicheern machen. Summa wir bleiben bey den folgenden worten Augustini / Sermon. 45. de tempore: peccatum non est alia natura, vt insaniunt Manichaei, languor noster est, vitium nostrum est, non separatum alibi erit, sed sanatum nusquam erit, Das ist / die Erbsünde ist nicht eine andere frembde natur / wie die Manicheer geschwermet / sondern ist vnser natur kranckheit / oder vnser natur gebrechen / vnd wird nicht etwa sein / wenn er von vnser natur gescheiden wird / sondern wird als denn nirgent mehr oder gar nicht sein. Vnnd in seinem Enchiridio Cap. 11. lehret er dieses auch / das die
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |