Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.ja ein Schöpffer vnser natur sey. Für welcher Gottslesterung ein Christlich hertz billich erzittern mus. Bisher von den scheingrunden / mit welchem sich Gegentheil vnterstehet / vns (aber Gott lob vergeblich) zu Manicheern zu machen. Ob wir nu vnsers theils wol vrsach mit hefftigen worten sie hin wieder vnd viel billicher des Manicheismi zu beschüldigen / doch wil ich hindan gesetzt aller hefftigen wort / nur ex ipsis fundamentis oder grund der warheit mit jhnen handeln / vnd sie des Manicheismi greifflich vnd gründlich vberweisen. Gründlicher beweis / das vnser Gegentheil warhafftige Manlcheer sein.Denn fürs Erste / ob sie wol nicht gerne hören / wenn man jhnen schuld gibt / das sie mit den alten Manicheern den Sathan zum Schöpffer machen / so ist es doch an vnd für sich selbsten so hell vnd klar / das es ein jeder vorstendiger aus kurtz vor eingefürtem grund gleich augenscheinlich sehen kan. Denn ist die Erbsünde ohne vnterscheid vnser natur selbst / so ists gewis vnnd vnleugbar / das sie Gott nicht geschaffen / denn Gott schaffet die sünde nicht. Hat er sie nu nicht geschaffen / vnnd ist vnmüglich das sie ohne einen Schöpffer sein kan / so mus vnwiedersprechlich folgen / das sie vom Sathan erschaffen sey / von welchem die sünde anfenglich herrüret. In summa / diese Regel betreugt nicht / das Gott die sünde nicht schaffet. Nu streitet vnser Gegentheil / das vnser verderbte natur selbst ohne allen vnterscheid die sünde sey. Derwegen folgt vnwiedersprechlich aus jhrem geticht / das Gott vnser verderbte natur nicht erschaffen. Also treugt auch diese Regel nicht / das alles (ausser- ja ein Schöpffer vnser natur sey. Für welcher Gottslesterung ein Christlich hertz billich erzittern mus. Bisher von den scheingrunden / mit welchem sich Gegentheil vnterstehet / vns (aber Gott lob vergeblich) zu Manicheern zu machen. Ob wir nu vnsers theils wol vrsach mit hefftigen worten sie hin wieder vnd viel billicher des Manicheismi zu beschüldigen / doch wil ich hindan gesetzt aller hefftigen wort / nur ex ipsis fundamentis oder grund der warheit mit jhnen handeln / vnd sie des Manicheismi greifflich vnd gründlich vberweisen. Gründlicher beweis / das vnser Gegentheil warhafftige Manlcheer sein.Denn fürs Erste / ob sie wol nicht gerne hören / wenn man jhnen schuld gibt / das sie mit den alten Manicheern den Sathan zum Schöpffer machen / so ist es doch an vnd für sich selbsten so hell vnd klar / das es ein jeder vorstendiger aus kurtz vor eingefürtem grund gleich augenscheinlich sehen kan. Denn ist die Erbsünde ohne vnterscheid vnser natur selbst / so ists gewis vnnd vnleugbar / das sie Gott nicht geschaffen / denn Gott schaffet die sünde nicht. Hat er sie nu nicht geschaffen / vnnd ist vnmüglich das sie ohne einen Schöpffer sein kan / so mus vnwiedersprechlich folgen / das sie vom Sathan erschaffen sey / von welchem die sünde anfenglich herrüret. In summa / diese Regel betreugt nicht / das Gott die sünde nicht schaffet. Nu streitet vnser Gegentheil / das vnser verderbte natur selbst ohne allen vnterscheid die sünde sey. Derwegen folgt vnwiedersprechlich aus jhrem geticht / das Gott vnser verderbte natur nicht erschaffen. Also treugt auch diese Regel nicht / das alles (ausser- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0170"/> ja ein Schöpffer vnser natur sey. Für welcher Gottslesterung ein Christlich hertz billich erzittern mus. 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ja ein Schöpffer vnser natur sey. Für welcher Gottslesterung ein Christlich hertz billich erzittern mus. Bisher von den scheingrunden / mit welchem sich Gegentheil vnterstehet / vns (aber Gott lob vergeblich) zu Manicheern zu machen.
Ob wir nu vnsers theils wol vrsach mit hefftigen worten sie hin wieder vnd viel billicher des Manicheismi zu beschüldigen / doch wil ich hindan gesetzt aller hefftigen wort / nur ex ipsis fundamentis oder grund der warheit mit jhnen handeln / vnd sie des Manicheismi greifflich vnd gründlich vberweisen.
Denn fürs Erste / ob sie wol nicht gerne hören / wenn man jhnen schuld gibt / das sie mit den alten Manicheern den Sathan zum Schöpffer machen / so ist es doch an vnd für sich selbsten so hell vnd klar / das es ein jeder vorstendiger aus kurtz vor eingefürtem grund gleich augenscheinlich sehen kan.
Denn ist die Erbsünde ohne vnterscheid vnser natur selbst / so ists gewis vnnd vnleugbar / das sie Gott nicht geschaffen / denn Gott schaffet die sünde nicht. Hat er sie nu nicht geschaffen / vnnd ist vnmüglich das sie ohne einen Schöpffer sein kan / so mus vnwiedersprechlich folgen / das sie vom Sathan erschaffen sey / von welchem die sünde anfenglich herrüret.
In summa / diese Regel betreugt nicht / das Gott die sünde nicht schaffet.
Nu streitet vnser Gegentheil / das vnser verderbte natur selbst ohne allen vnterscheid die sünde sey. Derwegen folgt vnwiedersprechlich aus jhrem geticht / das Gott vnser verderbte natur nicht erschaffen.
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/170>, abgerufen am 18.07.2024. |