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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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ja ein Schöpffer vnser natur sey. Für welcher Gottslesterung ein Christlich hertz billich erzittern mus. Bisher von den scheingrunden / mit welchem sich Gegentheil vnterstehet / vns (aber Gott lob vergeblich) zu Manicheern zu machen.

Ob wir nu vnsers theils wol vrsach mit hefftigen worten sie hin wieder vnd viel billicher des Manicheismi zu beschüldigen / doch wil ich hindan gesetzt aller hefftigen wort / nur ex ipsis fundamentis oder grund der warheit mit jhnen handeln / vnd sie des Manicheismi greifflich vnd gründlich vberweisen.

Gründlicher beweis / das vnser Gegentheil warhafftige Manlcheer sein.

Denn fürs Erste / ob sie wol nicht gerne hören / wenn man jhnen schuld gibt / das sie mit den alten Manicheern den Sathan zum Schöpffer machen / so ist es doch an vnd für sich selbsten so hell vnd klar / das es ein jeder vorstendiger aus kurtz vor eingefürtem grund gleich augenscheinlich sehen kan.

Denn ist die Erbsünde ohne vnterscheid vnser natur selbst / so ists gewis vnnd vnleugbar / das sie Gott nicht geschaffen / denn Gott schaffet die sünde nicht. Hat er sie nu nicht geschaffen / vnnd ist vnmüglich das sie ohne einen Schöpffer sein kan / so mus vnwiedersprechlich folgen / das sie vom Sathan erschaffen sey / von welchem die sünde anfenglich herrüret.

In summa / diese Regel betreugt nicht / das Gott die sünde nicht schaffet.

Nu streitet vnser Gegentheil / das vnser verderbte natur selbst ohne allen vnterscheid die sünde sey. Derwegen folgt vnwiedersprechlich aus jhrem geticht / das Gott vnser verderbte natur nicht erschaffen.

Also treugt auch diese Regel nicht / das alles (ausser-

ja ein Schöpffer vnser natur sey. Für welcher Gottslesterung ein Christlich hertz billich erzittern mus. Bisher von den scheingrunden / mit welchem sich Gegentheil vnterstehet / vns (aber Gott lob vergeblich) zu Manicheern zu machen.

Ob wir nu vnsers theils wol vrsach mit hefftigen worten sie hin wieder vnd viel billicher des Manicheismi zu beschüldigen / doch wil ich hindan gesetzt aller hefftigen wort / nur ex ipsis fundamentis oder grund der warheit mit jhnen handeln / vnd sie des Manicheismi greifflich vnd gründlich vberweisen.

Gründlicher beweis / das vnser Gegentheil warhafftige Manlcheer sein.

Denn fürs Erste / ob sie wol nicht gerne hören / wenn man jhnen schuld gibt / das sie mit den alten Manicheern den Sathan zum Schöpffer machen / so ist es doch an vnd für sich selbsten so hell vnd klar / das es ein jeder vorstendiger aus kurtz vor eingefürtem grund gleich augenscheinlich sehen kan.

Denn ist die Erbsünde ohne vnterscheid vnser natur selbst / so ists gewis vnnd vnleugbar / das sie Gott nicht geschaffen / denn Gott schaffet die sünde nicht. Hat er sie nu nicht geschaffen / vnnd ist vnmüglich das sie ohne einen Schöpffer sein kan / so mus vnwiedersprechlich folgen / das sie vom Sathan erschaffen sey / von welchem die sünde anfenglich herrüret.

In summa / diese Regel betreugt nicht / das Gott die sünde nicht schaffet.

Nu streitet vnser Gegentheil / das vnser verderbte natur selbst ohne allen vnterscheid die sünde sey. Derwegen folgt vnwiedersprechlich aus jhrem geticht / das Gott vnser verderbte natur nicht erschaffen.

Also treugt auch diese Regel nicht / das alles (ausser-

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[0170] ja ein Schöpffer vnser natur sey. Für welcher Gottslesterung ein Christlich hertz billich erzittern mus. Bisher von den scheingrunden / mit welchem sich Gegentheil vnterstehet / vns (aber Gott lob vergeblich) zu Manicheern zu machen. Ob wir nu vnsers theils wol vrsach mit hefftigen worten sie hin wieder vnd viel billicher des Manicheismi zu beschüldigen / doch wil ich hindan gesetzt aller hefftigen wort / nur ex ipsis fundamentis oder grund der warheit mit jhnen handeln / vnd sie des Manicheismi greifflich vnd gründlich vberweisen. Denn fürs Erste / ob sie wol nicht gerne hören / wenn man jhnen schuld gibt / das sie mit den alten Manicheern den Sathan zum Schöpffer machen / so ist es doch an vnd für sich selbsten so hell vnd klar / das es ein jeder vorstendiger aus kurtz vor eingefürtem grund gleich augenscheinlich sehen kan. Denn ist die Erbsünde ohne vnterscheid vnser natur selbst / so ists gewis vnnd vnleugbar / das sie Gott nicht geschaffen / denn Gott schaffet die sünde nicht. Hat er sie nu nicht geschaffen / vnnd ist vnmüglich das sie ohne einen Schöpffer sein kan / so mus vnwiedersprechlich folgen / das sie vom Sathan erschaffen sey / von welchem die sünde anfenglich herrüret. In summa / diese Regel betreugt nicht / das Gott die sünde nicht schaffet. Nu streitet vnser Gegentheil / das vnser verderbte natur selbst ohne allen vnterscheid die sünde sey. Derwegen folgt vnwiedersprechlich aus jhrem geticht / das Gott vnser verderbte natur nicht erschaffen. Also treugt auch diese Regel nicht / das alles (ausser-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/170>, abgerufen am 24.11.2024.