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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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Daraus abermals klar / das die Erbsünde nicht die verderbte natur ohne vnterscheid sey / sondern eine verderbung derselben / oder wie es in Schulen genennet wird ein accidens ein zufelliger böser schedlicher Mangel oder gebrechen derselben / vnd wird doch auch hiedurch die Erbsünde nicht verkleinert.

Dieweil es denn am hellen Tage ist / das wir die Erbsünde solcher gesralt / wie die Schrifft dauon redet / beschreiben / ist dem Gegentheil vnmüglich darzu thun / das wir mit vnser Lere / da wir die Erbsünde als ein zufelligen bösen gebrechen der natur beschreiben / dieselbe darumb solten verkleinern.

Hierzu kömpt nu / das auch D. Lutherus selbst die Erbsünde also beschreibet / das sie malum separabile / das ist / ein solcher schade sey / der von der natur könne ausgetilget werden / Item / eine priuation / mangel / böse qualitet oder Seuche sey etc. vnd was dergleichen wort mehr sind / so alle vnter die accidentia gezelet werden. Vnnd kan doch nimand mit bestand von jhm sagen das er die Erbsünde verkleinern wollen.

Müssen sie den D. Lutherum deswegen zu frieden lassen / der die Erbsünde als eine schedliche verderbung oder accidens beschreibet / vnd können jhn der verkleinerung der Erbsünde mit warheit nicht beschüldigen / so sollen vnnd müssen sie auch zugleich vnser Lere passiren vnd vngescholten lassen / es sey jhnen lieb oder leid / denn wir dißfals einerley Lehre mit der heiligen Schrifft vnnd Luthero von der Erbsünde füren.

Es füret das Gegentheil auch folgenden Spruch D. Lutheri ein / aus dem 4. Tom: Jenensi ad Galat. 3. Ein Sophistischer Theologus rede also von der sünde /

Daraus abermals klar / das die Erbsünde nicht die verderbte natur ohne vnterscheid sey / sondern eine verderbung derselben / oder wie es in Schulen genennet wird ein accidens ein zufelliger böser schedlicher Mangel oder gebrechen derselben / vnd wird doch auch hiedurch die Erbsünde nicht verkleinert.

Dieweil es denn am hellen Tage ist / das wir die Erbsünde solcher gesralt / wie die Schrifft dauon redet / beschreiben / ist dem Gegentheil vnmüglich darzu thun / das wir mit vnser Lere / da wir die Erbsünde als ein zufelligen bösen gebrechen der natur beschreiben / dieselbe darumb solten verkleinern.

Hierzu kömpt nu / das auch D. Lutherus selbst die Erbsünde also beschreibet / das sie malum separabile / das ist / ein solcher schade sey / der von der natur könne ausgetilget werden / Item / eine priuation / mangel / böse qualitet oder Seuche sey etc. vnd was dergleichen wort mehr sind / so alle vnter die accidentia gezelet werden. Vnnd kan doch nimand mit bestand von jhm sagen das er die Erbsünde verkleinern wollen.

Müssen sie den D. Lutherum deswegen zu frieden lassen / der die Erbsünde als eine schedliche verderbung oder accidens beschreibet / vnd können jhn der verkleinerung der Erbsünde mit warheit nicht beschüldigen / so sollen vnnd müssen sie auch zugleich vnser Lere passiren vnd vngescholten lassen / es sey jhnen lieb oder leid / denn wir dißfals einerley Lehre mit der heiligen Schrifft vnnd Luthero von der Erbsünde füren.

Es füret das Gegentheil auch folgenden Spruch D. Lutheri ein / aus dem 4. Tom: Jenensi ad Galat. 3. Ein Sophistischer Theologus rede also von der sünde /

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[0216] Daraus abermals klar / das die Erbsünde nicht die verderbte natur ohne vnterscheid sey / sondern eine verderbung derselben / oder wie es in Schulen genennet wird ein accidens ein zufelliger böser schedlicher Mangel oder gebrechen derselben / vnd wird doch auch hiedurch die Erbsünde nicht verkleinert. Dieweil es denn am hellen Tage ist / das wir die Erbsünde solcher gesralt / wie die Schrifft dauon redet / beschreiben / ist dem Gegentheil vnmüglich darzu thun / das wir mit vnser Lere / da wir die Erbsünde als ein zufelligen bösen gebrechen der natur beschreiben / dieselbe darumb solten verkleinern. Hierzu kömpt nu / das auch D. Lutherus selbst die Erbsünde also beschreibet / das sie malum separabile / das ist / ein solcher schade sey / der von der natur könne ausgetilget werden / Item / eine priuation / mangel / böse qualitet oder Seuche sey etc. vnd was dergleichen wort mehr sind / so alle vnter die accidentia gezelet werden. Vnnd kan doch nimand mit bestand von jhm sagen das er die Erbsünde verkleinern wollen. Müssen sie den D. Lutherum deswegen zu frieden lassen / der die Erbsünde als eine schedliche verderbung oder accidens beschreibet / vnd können jhn der verkleinerung der Erbsünde mit warheit nicht beschüldigen / so sollen vnnd müssen sie auch zugleich vnser Lere passiren vnd vngescholten lassen / es sey jhnen lieb oder leid / denn wir dißfals einerley Lehre mit der heiligen Schrifft vnnd Luthero von der Erbsünde füren. Es füret das Gegentheil auch folgenden Spruch D. Lutheri ein / aus dem 4. Tom: Jenensi ad Galat. 3. Ein Sophistischer Theologus rede also von der sünde /

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/216>, abgerufen am 04.12.2024.