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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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meiner jugend noch meiner vbertretung / da er freilich auch 14. Grund.die Erbsünde mit fasset / Nu sind es ja vnterschiedene dinge / das jenige dessen Gott gedencken sol / vnnd des jenigen er nicht gedencken solle. Dauids sol der Herr gedencken / aber der sünde seiner jugend / das ist / der Erb vnd angebornen sünde etc. soll er nicht gedencken. Da sichs abermal vnwiedersprechlich befindet / das die Erbsünde des verderbten menschen natur oder leib vnnd Seel selbst nicht sey / sondern das sie vnterschieden sind.

Psal. 32. spricht er / Da vergabestu mir die missethat 15. Grund.meiner sünde. Mir spricht er / vergabestu die missethat meiner sünde / als einem verderbten sünder / verdampten vnnd verlornen menschen / vnd nicht der sünde vergabestu die missethat jhrer sünde / wie er denn nohtwendig hette sagen müssen / wo fern er gehalten / das die verderbte natur selbst ohne allen vnterscheid die sünde wehre.

16. Grund.

Psal. 38. spricht Dauid / meine sünde gehen vber mein heupt / wie eine schwere last sind sie mir zu schweer worden. Da er in gemein von allen sünden / vnnd also auch von der Erbsünde als einer vrsacherin der andern wircklichen sünde redet.

Da nu die Erbsünde des verderbten menschen natur wesen oder leib vnd Seel selbst ohne allen vnterscheid were / würde er nicht gesprochen haben / Seine sünde giengen vber sein heupt / vnd weren jhm als eine schwere last zu schwer worden (denn solches ist der meinung / das die vorderbte natur ohn allen vnterscheid die Erbsünde selbst sey / gantz vnnd gar zuwieder) Sondern er würde das gegenspiel haben aussagen müssen / nemlich das die sünde selbst jhr vber das heupt gienge (da würde auch die sünde ein selbstendig heupt haben) das die sünde selbst jhr als eine schwere last were zu

meiner jugend noch meiner vbertretung / da er freilich auch 14. Grund.die Erbsünde mit fasset / Nu sind es ja vnterschiedene dinge / das jenige dessen Gott gedencken sol / vnnd des jenigen er nicht gedencken solle. Dauids sol der Herr gedencken / aber der sünde seiner jugend / das ist / der Erb vnd angebornen sünde etc. soll er nicht gedencken. Da sichs abermal vnwiedersprechlich befindet / das die Erbsünde des verderbten menschen natur oder leib vnnd Seel selbst nicht sey / sondern das sie vnterschieden sind.

Psal. 32. spricht er / Da vergabestu mir die missethat 15. Grund.meiner sünde. Mir spricht er / vergabestu die missethat meiner sünde / als einem verderbten sünder / verdampten vnnd verlornen menschen / vnd nicht der sünde vergabestu die missethat jhrer sünde / wie er denn nohtwendig hette sagen müssen / wo fern er gehalten / das die verderbte natur selbst ohne allen vnterscheid die sünde wehre.

16. Grund.

Psal. 38. spricht Dauid / meine sünde gehen vber mein heupt / wie eine schwere last sind sie mir zu schweer worden. Da er in gemein von allen sünden / vnnd also auch von der Erbsünde als einer vrsacherin der andern wircklichen sünde redet.

Da nu die Erbsünde des verderbten menschen natur wesen oder leib vnd Seel selbst ohne allen vnterscheid were / würde er nicht gesprochen haben / Seine sünde giengen vber sein heupt / vnd weren jhm als eine schwere last zu schwer worden (denn solches ist der meinung / das die vorderbte natur ohn allen vnterscheid die Erbsünde selbst sey / gantz vnnd gar zuwieder) Sondern er würde das gegenspiel haben aussagen müssen / nemlich das die sünde selbst jhr vber das heupt gienge (da würde auch die sünde ein selbstendig heupt haben) das die sünde selbst jhr als eine schwere last were zu

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[0032] meiner jugend noch meiner vbertretung / da er freilich auch die Erbsünde mit fasset / Nu sind es ja vnterschiedene dinge / das jenige dessen Gott gedencken sol / vnnd des jenigen er nicht gedencken solle. Dauids sol der Herr gedencken / aber der sünde seiner jugend / das ist / der Erb vnd angebornen sünde etc. soll er nicht gedencken. Da sichs abermal vnwiedersprechlich befindet / das die Erbsünde des verderbten menschen natur oder leib vnnd Seel selbst nicht sey / sondern das sie vnterschieden sind. 14. Grund. Psal. 32. spricht er / Da vergabestu mir die missethat meiner sünde. Mir spricht er / vergabestu die missethat meiner sünde / als einem verderbten sünder / verdampten vnnd verlornen menschen / vnd nicht der sünde vergabestu die missethat jhrer sünde / wie er denn nohtwendig hette sagen müssen / wo fern er gehalten / das die verderbte natur selbst ohne allen vnterscheid die sünde wehre. 15. Grund. Psal. 38. spricht Dauid / meine sünde gehen vber mein heupt / wie eine schwere last sind sie mir zu schweer worden. Da er in gemein von allen sünden / vnnd also auch von der Erbsünde als einer vrsacherin der andern wircklichen sünde redet. Da nu die Erbsünde des verderbten menschen natur wesen oder leib vnd Seel selbst ohne allen vnterscheid were / würde er nicht gesprochen haben / Seine sünde giengen vber sein heupt / vnd weren jhm als eine schwere last zu schwer worden (denn solches ist der meinung / das die vorderbte natur ohn allen vnterscheid die Erbsünde selbst sey / gantz vnnd gar zuwieder) Sondern er würde das gegenspiel haben aussagen müssen / nemlich das die sünde selbst jhr vber das heupt gienge (da würde auch die sünde ein selbstendig heupt haben) das die sünde selbst jhr als eine schwere last were zu

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/32>, abgerufen am 21.11.2024.