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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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Wenn sünde vnnd mensch durch aus ohn allen vnterscheid einerley weren (wie vnser Gegentheil ohne Gottes Wort tichtet) so müste es heissen: Selig ist die Erbsünde5. Grund aus dem Artickel von der aufferstehung des fleisches. selbst / der Gott die sünde nicht zurechnet.

Es kan auch kein rechtschaffener Christ sagen / das die Erbsünde zum ewigen leben erweckt werden solle / dieweil die h. Schrifft / vnd der dritte Artickel klar spricht / Ich gleube eine aufferstehung des fleisches / vnnd nicht / Ich gleube eine aufferstehung der Erbsünde. Denn je die Erbsünde keine selbstendige substantz / oder wesen ist / das fleisch vnd bein hette / wie wir menschen haben.

Nu ist gewißlich war / das eben dieser vnser Leib / der geseet ist. 1. Cor: 15. den wir von Vater vnd Mutter empfangen haben / vnd kein anderer von den todten aufferstehen wird Hiob. 19. vnd das eben die Seele / die wir hie gehabt haben / mit jrem Leib dem sie voreiniget gewest / wiederumb vereiniget werden solle vnd mit demselbigen ins ewige leben komen.

Derhalben bleibt abermals feste stehen / das ein vnterscheid zwischen vnsern leiben sey / welche zum ewigen leben aufferweckt werden sollen / vnd zwischen der Erbsünde / so nicht soll aufferweckt werden. Solte aber des Gegentheils geticht statt haben / so würde folgen / das weil kein vnterschied zwischen dem fleisch vnd zwischen der Erbsünde / das die Erbsünde selbst aufferstehen müst / vnd zum ewigen leben erweckt werden / welches geticht aber den artickel von der auferste hung dieses vnsern fleisches zu grund aufhebet vnd vmbstösset.

Ebner massen bestehet auch folgender grund aus dem Vater vnser genommen.

Wenn kein vnterscheid were zwischen der Erbsünde vnd verderbten6. Grund aus dem Vater vnser. natur des menschen / würde vns Christus im Vater vnser

Wenn sünde vnnd mensch durch aus ohn allen vnterscheid einerley weren (wie vnser Gegentheil ohne Gottes Wort tichtet) so müste es heissen: Selig ist die Erbsünde5. Grund aus dem Artickel von der aufferstehung des fleisches. selbst / der Gott die sünde nicht zurechnet.

Es kan auch kein rechtschaffener Christ sagen / das die Erbsünde zum ewigen leben erweckt werden solle / dieweil die h. Schrifft / vnd der dritte Artickel klar spricht / Ich gleube eine aufferstehung des fleisches / vnnd nicht / Ich gleube eine aufferstehung der Erbsünde. Denn je die Erbsünde keine selbstendige substantz / oder wesen ist / das fleisch vnd bein hette / wie wir menschen haben.

Nu ist gewißlich war / das eben dieser vnser Leib / der geseet ist. 1. Cor: 15. den wir von Vater vnd Mutter empfangen haben / vnd kein anderer von den todten aufferstehen wird Hiob. 19. vnd das eben die Seele / die wir hie gehabt haben / mit jrem Leib dem sie voreiniget gewest / wiederumb vereiniget werden solle vnd mit demselbigen ins ewige leben komen.

Derhalben bleibt abermals feste stehen / das ein vnterscheid zwischen vnsern leiben sey / welche zum ewigen leben aufferweckt werden sollen / vnd zwischen der Erbsünde / so nicht soll aufferweckt werden. Solte aber des Gegentheils geticht statt haben / so würde folgen / das weil kein vnterschied zwischen dem fleisch vnd zwischẽ der Erbsünde / das die Erbsünde selbst aufferstehen müst / vnd zum ewigen leben erweckt werden / welches geticht aber den artickel von der auferste hung dieses vnsern fleisches zu grund aufhebet vñ vmbstösset.

Ebner massen bestehet auch folgender grund aus dem Vater vnser genommen.

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[0051] Wenn sünde vnnd mensch durch aus ohn allen vnterscheid einerley weren (wie vnser Gegentheil ohne Gottes Wort tichtet) so müste es heissen: Selig ist die Erbsünde selbst / der Gott die sünde nicht zurechnet. 5. Grund aus dem Artickel von der aufferstehung des fleisches. Es kan auch kein rechtschaffener Christ sagen / das die Erbsünde zum ewigen leben erweckt werden solle / dieweil die h. Schrifft / vnd der dritte Artickel klar spricht / Ich gleube eine aufferstehung des fleisches / vnnd nicht / Ich gleube eine aufferstehung der Erbsünde. Denn je die Erbsünde keine selbstendige substantz / oder wesen ist / das fleisch vnd bein hette / wie wir menschen haben. Nu ist gewißlich war / das eben dieser vnser Leib / der geseet ist. 1. Cor: 15. den wir von Vater vnd Mutter empfangen haben / vnd kein anderer von den todten aufferstehen wird Hiob. 19. vnd das eben die Seele / die wir hie gehabt haben / mit jrem Leib dem sie voreiniget gewest / wiederumb vereiniget werden solle vnd mit demselbigen ins ewige leben komen. Derhalben bleibt abermals feste stehen / das ein vnterscheid zwischen vnsern leiben sey / welche zum ewigen leben aufferweckt werden sollen / vnd zwischen der Erbsünde / so nicht soll aufferweckt werden. Solte aber des Gegentheils geticht statt haben / so würde folgen / das weil kein vnterschied zwischen dem fleisch vnd zwischẽ der Erbsünde / das die Erbsünde selbst aufferstehen müst / vnd zum ewigen leben erweckt werden / welches geticht aber den artickel von der auferste hung dieses vnsern fleisches zu grund aufhebet vñ vmbstösset. Ebner massen bestehet auch folgender grund aus dem Vater vnser genommen. Weñ kein vnterscheid were zwischẽ der Erbsünde vñ verderbtẽ natur des menschẽ / würde vns Christus im Vater vnser 6. Grund aus dem Vater vnser.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/51>, abgerufen am 27.11.2024.