Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

Bild:
<< vorherige Seite

Derwegen ist vnleugbar / das D. Lutherus die verderbte natur vnnd Erbsünde nicht für einerley gehalten / sondern vnterscheiden hat.

Wer auch klar bekent vnd schreibet / das wir menschen4. Beweis vnsere leibe noch haben / alleine das sie jemmerlich verderbt sind / Item das wir vnsern willen vnnd vernunfft noch haben / allein das sie sehr geschwecht sind / derselbe helt nicht / das Erbsünde vnd der leib / Seele / vernunfft vnnd wille des menschen / einerley sind / denn sonst köndte er nicht schreiben / das der leib / der wille / vnd die vernunfft blieben etc. weren.

Solchs aber bekent vnnd schreibt D. Lutherus Genes. 3. fol. 41. wie er dasselbige auch Genes. 2. fol. 2. Item Genes. 3. fol. 49. bekennen thut. Denn so lauten seine wort / wir haben den leib noch / aber wie jemmerlich ist er verderbet? Wir haben den willen vnnd vernunfft noch / aber wie vielfeltig sind sie geschwecht? Habemus corpus, sed quam miserum, quam varie laesum? Sic habemus voluntatem quoque & rationem, sed quam multipliciter vitiatam?

Derwegen ist vnwiedersprechlich war / das D. Lutherus zwischen der verderbten natur / leib / Seele / vernunfft / willen / vnd der Erbsünde selbst vnterscheide.

Also wenn D. Lutheri meinung gewest / das kein vnterscheid zwischen der verderbten natur vnnd Erbsünde wehre5. Beweis. / würde er zweifels ohne die Erbsünde nicht eine kranckheit vnnd gebrechen vnnd scheußliche verkehrung der natur genennet haben. Denn so alber ist D. Luther nicht gewest / das er nicht solte gewust haben / das kranckheit / gebrechen / greuliche verkehrung / nicht selbstendige wesen weren / wie vnsere verderbte natur ist / auch nach dem fall / Son dern zufellige scheden.

Derwegen ist vnleugbar / das D. Lutherus die verderbte natur vnnd Erbsünde nicht für einerley gehalten / sondern vnterscheiden hat.

Wer auch klar bekent vnd schreibet / das wir menschen4. Beweis vnsere leibe noch haben / alleine das sie jemmerlich verderbt sind / Item das wir vnsern willen vnnd vernunfft noch haben / allein das sie sehr geschwecht sind / derselbe helt nicht / das Erbsünde vnd der leib / Seele / vernunfft vnnd wille des menschen / einerley sind / denn sonst köndte er nicht schreiben / das der leib / der wille / vnd die vernunfft blieben etc. weren.

Solchs aber bekent vnnd schreibt D. Lutherus Genes. 3. fol. 41. wie er dasselbige auch Genes. 2. fol. 2. Item Genes. 3. fol. 49. bekennen thut. Denn so lauten seine wort / wir haben den leib noch / aber wie jemmerlich ist er verderbet? Wir haben den willen vnnd vernunfft noch / aber wie vielfeltig sind sie geschwecht? Habemus corpus, sed quàm miserum, quàm varie laesum? Sic habemus voluntatem quoque & rationem, sed quàm multipliciter vitiatam?

Derwegen ist vnwiedersprechlich war / das D. Lutherus zwischen der verderbten natur / leib / Seele / vernunfft / willen / vnd der Erbsünde selbst vnterscheide.

Also wenn D. Lutheri meinung gewest / das kein vnterscheid zwischen der verderbten natur vnnd Erbsünde wehre5. Beweis. / würde er zweifels ohne die Erbsünde nicht eine kranckheit vnnd gebrechen vnnd scheußliche verkehrung der natur genennet haben. Denn so alber ist D. Luther nicht gewest / das er nicht solte gewust haben / das kranckheit / gebrechen / greuliche verkehrung / nicht selbstendige wesen weren / wie vnsere verderbte natur ist / auch nach dem fall / Son dern zufellige scheden.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0059"/>
        <p>Derwegen ist vnleugbar / das D. Lutherus die verderbte natur vnnd Erbsünde nicht für einerley       gehalten / sondern vnterscheiden hat.</p>
        <p>Wer auch klar bekent vnd schreibet / das wir menschen<note place="right">4. Beweis</note>       vnsere leibe noch haben / alleine das sie jemmerlich verderbt sind / Item das wir vnsern willen       vnnd vernunfft noch haben / allein das sie sehr geschwecht sind / derselbe helt nicht / das       Erbsünde vnd der leib / Seele / vernunfft vnnd wille des menschen / einerley sind / denn sonst       köndte er nicht schreiben / das der leib / der wille / vnd die vernunfft blieben etc.       weren.</p>
        <p>Solchs aber bekent vnnd schreibt D. Lutherus Genes. 3. fol. 41. wie er dasselbige auch Genes.       2. fol. 2. Item Genes. 3. fol. 49. bekennen thut. Denn so lauten seine wort / wir haben den       leib noch / aber wie jemmerlich ist er verderbet? Wir haben den willen vnnd vernunfft noch /       aber wie vielfeltig sind sie geschwecht? Habemus corpus, sed quàm miserum, quàm varie laesum?       Sic habemus voluntatem quoque &amp; rationem, sed quàm multipliciter vitiatam?</p>
        <p>Derwegen ist vnwiedersprechlich war / das D. Lutherus zwischen der verderbten natur / leib /       Seele / vernunfft / willen / vnd der Erbsünde selbst vnterscheide.</p>
        <p>Also wenn D. Lutheri meinung gewest / das kein vnterscheid zwischen der verderbten natur vnnd       Erbsünde wehre<note place="right">5. Beweis.</note> / würde er zweifels ohne die Erbsünde nicht       eine kranckheit vnnd gebrechen vnnd scheußliche verkehrung der natur genennet haben. Denn so       alber ist D. Luther nicht gewest / das er nicht solte gewust haben / das kranckheit / gebrechen       / greuliche verkehrung / nicht selbstendige wesen weren / wie vnsere verderbte natur ist / auch       nach dem fall / Son dern zufellige scheden.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0059] Derwegen ist vnleugbar / das D. Lutherus die verderbte natur vnnd Erbsünde nicht für einerley gehalten / sondern vnterscheiden hat. Wer auch klar bekent vnd schreibet / das wir menschen vnsere leibe noch haben / alleine das sie jemmerlich verderbt sind / Item das wir vnsern willen vnnd vernunfft noch haben / allein das sie sehr geschwecht sind / derselbe helt nicht / das Erbsünde vnd der leib / Seele / vernunfft vnnd wille des menschen / einerley sind / denn sonst köndte er nicht schreiben / das der leib / der wille / vnd die vernunfft blieben etc. weren. 4. Beweis Solchs aber bekent vnnd schreibt D. Lutherus Genes. 3. fol. 41. wie er dasselbige auch Genes. 2. fol. 2. Item Genes. 3. fol. 49. bekennen thut. Denn so lauten seine wort / wir haben den leib noch / aber wie jemmerlich ist er verderbet? Wir haben den willen vnnd vernunfft noch / aber wie vielfeltig sind sie geschwecht? Habemus corpus, sed quàm miserum, quàm varie laesum? Sic habemus voluntatem quoque & rationem, sed quàm multipliciter vitiatam? Derwegen ist vnwiedersprechlich war / das D. Lutherus zwischen der verderbten natur / leib / Seele / vernunfft / willen / vnd der Erbsünde selbst vnterscheide. Also wenn D. Lutheri meinung gewest / das kein vnterscheid zwischen der verderbten natur vnnd Erbsünde wehre / würde er zweifels ohne die Erbsünde nicht eine kranckheit vnnd gebrechen vnnd scheußliche verkehrung der natur genennet haben. Denn so alber ist D. Luther nicht gewest / das er nicht solte gewust haben / das kranckheit / gebrechen / greuliche verkehrung / nicht selbstendige wesen weren / wie vnsere verderbte natur ist / auch nach dem fall / Son dern zufellige scheden. 5. Beweis.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/59
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/59>, abgerufen am 22.05.2024.