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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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Derwegen können ja natur vnnd Erbsünde nicht einerley sein / sondern müssen nohtwendig vnterschieden sein.

Bald darauff in ermeltem cap. schreibt D. Lutherus 25. Beweisabermals diese folgende wort. Christi sterben vnd aufferstehen ist das einige recept oder purgatio / wieder vnsere sünde vnd todt / so wir müssen teglich brauchen vnnd lassen / damit man die gifft aus dem hertzen treibe / vnnd vns bringe aus dem tode vnnd helle zum ewigen leben. Das hat er verheissen vnd befihlet es vns zu predigen vnnd gleuben / wircket dadurch teglich in vns / das es durchgehet als ein sawerteig (wie Christus Matth. 13. sagt) das das hertz im glauben zunimpt / vnd lerne dis leben vnd alle seine plage verachten vnd vberwinden.

Was aus des verderbten menschen natur vnd hertzen sol expurgirt oder ausgefeget werden / das ist ja vnnd kan auch des verderbten menschen natur vnnd hertz selbst nicht sein.

Die Erbsünde aber ist das jenige / das D. Lutheri worten nach aus des verderbten menschen natur vnd hertz durch Christi sterben vnnd aufferstehen sol ausgefeget oder expurgirt werden.

Derwegen es ja für augen / das die verderbte natur vnd hertz / daraus die Erbsünde sol ausgefeget werden / nicht durch aus einerley / sondern vnterschieden sein.

Vnd weil denn D. Lutherus die Erbsünde für ein solche verderbung gehalten / so aus des menschen natur vnnd hertz sol ausgefeget werden / so kan ja nimmermehr mit grun de vnnd bestande / auff seinen geschlossenen Mund getichtet oder gesagt werden / das er keinen vnterscheid zwischen der verderbten natur vnnd zwischen der Erbsünde / gehalten habe.

Derwegen können ja natur vnnd Erbsünde nicht einerley sein / sondern müssen nohtwendig vnterschieden sein.

Bald darauff in ermeltem cap. schreibt D. Lutherus 25. Beweisabermals diese folgende wort. Christi sterben vnd aufferstehen ist das einige recept oder purgatio / wieder vnsere sünde vnd todt / so wir müssen teglich brauchen vnnd lassen / damit man die gifft aus dem hertzen treibe / vnnd vns bringe aus dem tode vnnd helle zum ewigen leben. Das hat er verheissen vnd befihlet es vns zu predigen vnnd gleuben / wircket dadurch teglich in vns / das es durchgehet als ein sawerteig (wie Christus Matth. 13. sagt) das das hertz im glauben zunimpt / vnd lerne dis leben vnd alle seine plage verachten vnd vberwinden.

Was aus des verderbten menschen natur vnd hertzen sol expurgirt oder ausgefeget werden / das ist ja vnnd kan auch des verderbten menschen natur vnnd hertz selbst nicht sein.

Die Erbsünde aber ist das jenige / das D. Lutheri worten nach aus des verderbten menschen natur vnd hertz durch Christi sterben vnnd aufferstehen sol ausgefeget oder expurgirt werden.

Derwegen es ja für augen / das die verderbte natur vnd hertz / daraus die Erbsünde sol ausgefeget werdẽ / nicht durch aus einerley / sondern vnterschieden sein.

Vnd weil denn D. Lutherus die Erbsünde für ein solche verderbung gehalten / so aus des menschen natur vnnd hertz sol ausgefeget werden / so kan ja nimmermehr mit grun de vnnd bestande / auff seinen geschlossenen Mund getichtet oder gesagt werden / das er keinen vnterscheid zwischen der verderbten natur vnnd zwischen der Erbsünde / gehalten habe.

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[0072] Derwegen können ja natur vnnd Erbsünde nicht einerley sein / sondern müssen nohtwendig vnterschieden sein. Bald darauff in ermeltem cap. schreibt D. Lutherus abermals diese folgende wort. Christi sterben vnd aufferstehen ist das einige recept oder purgatio / wieder vnsere sünde vnd todt / so wir müssen teglich brauchen vnnd lassen / damit man die gifft aus dem hertzen treibe / vnnd vns bringe aus dem tode vnnd helle zum ewigen leben. Das hat er verheissen vnd befihlet es vns zu predigen vnnd gleuben / wircket dadurch teglich in vns / das es durchgehet als ein sawerteig (wie Christus Matth. 13. sagt) das das hertz im glauben zunimpt / vnd lerne dis leben vnd alle seine plage verachten vnd vberwinden. 25. Beweis Was aus des verderbten menschen natur vnd hertzen sol expurgirt oder ausgefeget werden / das ist ja vnnd kan auch des verderbten menschen natur vnnd hertz selbst nicht sein. Die Erbsünde aber ist das jenige / das D. Lutheri worten nach aus des verderbten menschen natur vnd hertz durch Christi sterben vnnd aufferstehen sol ausgefeget oder expurgirt werden. Derwegen es ja für augen / das die verderbte natur vnd hertz / daraus die Erbsünde sol ausgefeget werdẽ / nicht durch aus einerley / sondern vnterschieden sein. Vnd weil denn D. Lutherus die Erbsünde für ein solche verderbung gehalten / so aus des menschen natur vnnd hertz sol ausgefeget werden / so kan ja nimmermehr mit grun de vnnd bestande / auff seinen geschlossenen Mund getichtet oder gesagt werden / das er keinen vnterscheid zwischen der verderbten natur vnnd zwischen der Erbsünde / gehalten habe.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/72>, abgerufen am 25.11.2024.