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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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dafür Gott sorget / So mus auch dieses fest stehen bleiben / das D. Lutherus zwischen der natur hertzen vnnd Seelen / als Gottes Creatur / dafür er auch sorget / vnnd zwischen der Erbsünde / dafür Gott nicht sorget / vnterscheiden habe.

Item / Gene. 21. leret D. Lutherus / das man die mengel so 27 Beweisdie Erbsünde gebracht / von der Schöpffung vnd wercken Got tes vnterscheiden solle. Nos quoque separemus vitia quae peccatum originis attulit a creatione & operibus Dei.

Wer auff diese wort D. Lutheri acht gibt / der siehet abermals klar / das er seine menschliche natur für Gottes Creatur vnnd geschöpff gehalten / hergegen aber vernimpt er deutlich das er die mengel seiner natur so die Erbsünde gebracht / vnd die Erbsünde von der natur selbst vnterschieden vnd andere solchen vnterscheid zu halten gelehret habe.

Darumb denn der vnterscheid zwischen der verderbten natur vnd zwischen der Erbsünde / aus Luthero klar ist / vnd mit grund der warheit nicht mag wiedersprochen werden.

Genes. 42. schreibet D. Luth. also: Remissa quidem & tecta sunt peccata omnia, sed nondum expurgata. Es sind vns zwar alle vnsere sünde vergeben / sie sind aber nach nicht ausgefeget.

Ibidem, Baptizatus es, sed adhuc faetes, & multis magnis vitijs plena est caro tua, ideo mundare eam me oportet. Du bist wol getaufft / aber du stinckest noch / vnd dein fleisch oder natur ist noch voller grosser gebrechen / derwegen mus ichs reinigen.

Vnd bald hernacht Sumus recepti in gratiam per baptismum non solum ad remissionem peccatorum sed etiam ad expurgationem. Remissio est gratuita quae contingit propter solum filium Dei sine vlla dignitate merito & contritione nostra. Hanc remissionem sequitur

dafür Gott sorget / So mus auch dieses fest stehen bleiben / das D. Lutherus zwischen der natur hertzen vnnd Seelen / als Gottes Creatur / dafür er auch sorget / vnnd zwischen der Erbsünde / dafür Gott nicht sorget / vnterscheiden habe.

Item / Gene. 21. leret D. Lutherus / das man die mengel so 27 Beweisdie Erbsünde gebracht / von der Schöpffung vñ wercken Got tes vnterscheiden solle. Nos quoque separemus vitia quae peccatum originis attulit à creatione & operibus Dei.

Wer auff diese wort D. Lutheri acht gibt / der siehet abermals klar / das er seine menschliche natur für Gottes Creatur vnnd geschöpff gehalten / hergegen aber vernimpt er deutlich das er die mengel seiner natur so die Erbsünde gebracht / vnd die Erbsünde von der natur selbst vnterschieden vnd andere solchen vnterscheid zu halten gelehret habe.

Darumb denn der vnterscheid zwischen der verderbten natur vnd zwischen der Erbsünde / aus Luthero klar ist / vnd mit grund der warheit nicht mag wiedersprochen werden.

Genes. 42. schreibet D. Luth. also: Remissa quidem & tecta sunt peccata omnia, sed nondum expurgata. Es sind vns zwar alle vnsere sünde vergeben / sie sind aber nach nicht ausgefeget.

Ibidem, Baptizatus es, sed adhuc faetes, & multis magnis vitijs plena est caro tua, ideo mundare eam me oportet. Du bist wol getaufft / aber du stinckest noch / vnd dein fleisch oder natur ist noch voller grosser gebrechen / derwegen mus ichs reinigen.

Vnd bald hernacht Sumus recepti in gratiam per baptismum non solum ad remissionem peccatorum sed etiam ad expurgationem. Remissio est gratuita quae contingit propter solum filium Dei sine vlla dignitate merito & contritione nostra. Hanc remissionem sequitur

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        <p>Ibidem, Baptizatus es, sed adhuc faetes, &amp; multis magnis vitijs plena est caro tua, ideo       mundare eam me oportet. Du bist wol getaufft / aber du stinckest noch / vnd dein fleisch oder       natur ist noch voller grosser gebrechen / derwegen mus ichs reinigen.</p>
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[0074] dafür Gott sorget / So mus auch dieses fest stehen bleiben / das D. Lutherus zwischen der natur hertzen vnnd Seelen / als Gottes Creatur / dafür er auch sorget / vnnd zwischen der Erbsünde / dafür Gott nicht sorget / vnterscheiden habe. Item / Gene. 21. leret D. Lutherus / das man die mengel so die Erbsünde gebracht / von der Schöpffung vñ wercken Got tes vnterscheiden solle. Nos quoque separemus vitia quae peccatum originis attulit à creatione & operibus Dei. 27 Beweis Wer auff diese wort D. Lutheri acht gibt / der siehet abermals klar / das er seine menschliche natur für Gottes Creatur vnnd geschöpff gehalten / hergegen aber vernimpt er deutlich das er die mengel seiner natur so die Erbsünde gebracht / vnd die Erbsünde von der natur selbst vnterschieden vnd andere solchen vnterscheid zu halten gelehret habe. Darumb denn der vnterscheid zwischen der verderbten natur vnd zwischen der Erbsünde / aus Luthero klar ist / vnd mit grund der warheit nicht mag wiedersprochen werden. Genes. 42. schreibet D. Luth. also: Remissa quidem & tecta sunt peccata omnia, sed nondum expurgata. Es sind vns zwar alle vnsere sünde vergeben / sie sind aber nach nicht ausgefeget. Ibidem, Baptizatus es, sed adhuc faetes, & multis magnis vitijs plena est caro tua, ideo mundare eam me oportet. Du bist wol getaufft / aber du stinckest noch / vnd dein fleisch oder natur ist noch voller grosser gebrechen / derwegen mus ichs reinigen. Vnd bald hernacht Sumus recepti in gratiam per baptismum non solum ad remissionem peccatorum sed etiam ad expurgationem. Remissio est gratuita quae contingit propter solum filium Dei sine vlla dignitate merito & contritione nostra. Hanc remissionem sequitur

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/74>, abgerufen am 25.11.2024.