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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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oder die Erbsünde selbst / vnterscheideten also zwischen der Erbsünde vnd zwischen den bösen gedancken / worten vnnd wercken / das sie dieselben wol für sünde hielten / so zu beichten weren / aber die Erbsünde selbst nicht / denn die were in der Tauffe auffgehaben. Dieses war nu wie D. Lutherus an gemeltem ort schreibet eine stücklichte bettelische busse vnnd beicht / welche zwischen den sünden selbst teilete / vnnd nur etliche beichten wolte / als die wircklichen / die verderbung der natur aber oder die Erbsünde nicht für sünde halten wolte / so zu beichten were / Derwegen auch D. Luther dieses Bebstische teilen vnnd vnterscheiden billich verworffen.

Daraus offenbar / das diese wort D. Lutheri / so von der teilung vnnd scheidung der sünden handeln / wie dieselbe vnter dem Babstumb in der beicht gehalten / den vnterscheid zwischen der verderbten natur vnnd zwischen der Erbsünde selbst / welchen D. Lutherus in seinen Schrifften so bestendig vnnd vielfeltig dargethan / keines weges auff heben oder vmbstossen.

Denn es viel ein anders ist vom vnterscheid der sünden / so vnterm Babstumb in der beicht gehalten ist / reden / vnd vom vnterscheid zwischen der verderbten natur vnd zwischen der Ende. Das dieses D. Lutheri meinung sey / kan der Christliche Leser selbst befinden / wenn er D. Lutheri wort in Schmalk. artickeln mit vleis ansiehet vnd erwegt / wie denn der Buchstab selbst denselben verstand vnnd erklerung mit sich bringt. Denn D. Lutherus in Schmalkaldischen Artickeln spricht / die Bebstische busse sey nur mit wircklichen sünden vmbgangen / die rechte busse aber bekenne / das auch die Erbsünde für Gott sünde sey / oder das alles mit vns verloren sey / das weder haut noch har gut an vns sey. Item

oder die Erbsünde selbst / vnterscheideten also zwischen der Erbsünde vnd zwischen den bösen gedancken / worten vnnd wercken / das sie dieselben wol für sünde hielten / so zu beichten weren / aber die Erbsünde selbst nicht / denn die were in der Tauffe auffgehaben. Dieses war nu wie D. Lutherus an gemeltem ort schreibet eine stücklichte bettelische busse vnnd beicht / welche zwischen den sünden selbst teilete / vnnd nur etliche beichten wolte / als die wircklichen / die verderbung der natur aber oder die Erbsünde nicht für sünde halten wolte / so zu beichten were / Derwegen auch D. Luther dieses Bebstische teilen vnnd vnterscheiden billich verworffen.

Daraus offenbar / das diese wort D. Lutheri / so von der teilung vnnd scheidung der sünden handeln / wie dieselbe vnter dem Babstumb in der beicht gehalten / den vnterscheid zwischen der verderbten natur vnnd zwischen der Erbsünde selbst / welchen D. Lutherus in seinen Schrifften so bestendig vnnd vielfeltig dargethan / keines weges auff heben oder vmbstossen.

Denn es viel ein anders ist vom vnterscheid der sünden / so vnterm Babstumb in der beicht gehalten ist / reden / vnd vom vnterscheid zwischen der verderbten natur vnd zwischen der Ende. Das dieses D. Lutheri meinung sey / kan der Christliche Leser selbst befinden / wenn er D. Lutheri wort in Schmalk. artickeln mit vleis ansiehet vñ erwegt / wie denn der Buchstab selbst denselben verstand vnnd erklerung mit sich bringt. Denn D. Lutherus in Schmalkaldischen Artickeln spricht / die Bebstische busse sey nur mit wircklichen sünden vmbgangen / die rechte busse aber bekenne / das auch die Erbsünde für Gott sünde sey / oder das alles mit vns verloren sey / das weder haut noch har gut an vns sey. Item

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[0082] oder die Erbsünde selbst / vnterscheideten also zwischen der Erbsünde vnd zwischen den bösen gedancken / worten vnnd wercken / das sie dieselben wol für sünde hielten / so zu beichten weren / aber die Erbsünde selbst nicht / denn die were in der Tauffe auffgehaben. Dieses war nu wie D. Lutherus an gemeltem ort schreibet eine stücklichte bettelische busse vnnd beicht / welche zwischen den sünden selbst teilete / vnnd nur etliche beichten wolte / als die wircklichen / die verderbung der natur aber oder die Erbsünde nicht für sünde halten wolte / so zu beichten were / Derwegen auch D. Luther dieses Bebstische teilen vnnd vnterscheiden billich verworffen. Daraus offenbar / das diese wort D. Lutheri / so von der teilung vnnd scheidung der sünden handeln / wie dieselbe vnter dem Babstumb in der beicht gehalten / den vnterscheid zwischen der verderbten natur vnnd zwischen der Erbsünde selbst / welchen D. Lutherus in seinen Schrifften so bestendig vnnd vielfeltig dargethan / keines weges auff heben oder vmbstossen. Denn es viel ein anders ist vom vnterscheid der sünden / so vnterm Babstumb in der beicht gehalten ist / reden / vnd vom vnterscheid zwischen der verderbten natur vnd zwischen der Ende. Das dieses D. Lutheri meinung sey / kan der Christliche Leser selbst befinden / wenn er D. Lutheri wort in Schmalk. artickeln mit vleis ansiehet vñ erwegt / wie denn der Buchstab selbst denselben verstand vnnd erklerung mit sich bringt. Denn D. Lutherus in Schmalkaldischen Artickeln spricht / die Bebstische busse sey nur mit wircklichen sünden vmbgangen / die rechte busse aber bekenne / das auch die Erbsünde für Gott sünde sey / oder das alles mit vns verloren sey / das weder haut noch har gut an vns sey. Item

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/82>, abgerufen am 24.11.2024.