Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572.

Bild:
<< vorherige Seite

ein toll / vnd für Gott dem Allmechtigen nicht löblich rhümen vorher setzet:

Er hab sein Bekentnis bisher gethan von der Proposition / peccatum est substantia Die Erbsünde ist das wesen / da er doch solche seine proposition schendlich verlassen / vnd nicht mit einem einigen Argument hat können darthun oder beweisen / Ist das nicht blindheit vnd bosheit?

Fürs ander / darff er sagen / seine Argument vnd gründe / so er bissher erzelet / weren pro substantia, Nota pro substantia gesetzt / hoch hehr / teusch nicht. Ist aber das nicht eine vnartige / grobe / greiffliche geuckeley / geucherey vnd narrerey. Es bleset Ireneus daher mit fünff Winden / vnd vielen Segeln / er habe prosubstantia gründe gesetzt / das ist / er habe mit gründen erweiset / das die Erbsünde sey eine substantz vnd Wesen: Vnd hat doch des elende / verirrete / verwirrete compilator oder zusamen Störer / nicht ein einig Argument oder folgereye / wie bissher sein deutlich gezeiget / können auffbringen / das drauff schlösse. Denn ja nicht eine Conclusio oder Beschlus auff diese Wort gangen.

Claus Narr hat auff ein zeit gehört / von einem Schlosse des Churfürsten zu Sachsen / das man es mit einem gewalt nicht möchte eröbern / alleine / das man es müste aushüngern. Da setzet sich der Narr vnter die brücken / vnd fastet etliche tage das man nicht weis / wo der wahn witzige Mensch hinkomen / Endlich siehet jn einer dort jemerlich sitzen / der schreiet jme zu / er sol erfür komen / da springt er daher / vnd schreiet / Ey ja gebet jr euch nun gefangen / vnd rhümete / wie er das Schloso hette eröbert / denn er hette es ausgehüngert.

Solches gieng dem annen Manne wol hin / vnd ward ein gelechter draus / er schadete auch niemands damit. Aber das Ireneus darff also daher prallen in offentlicher schrifft /

ein toll / vnd für Gott dem Allmechtigen nicht löblich rhümen vorher setzet:

Er hab sein Bekentnis bisher gethan von der Proposition / peccatum est substantia Die Erbsünde ist das wesen / da er doch solche seine proposition schendlich verlassen / vnd nicht mit einem einigen Argument hat können darthun oder beweisen / Ist das nicht blindheit vnd bosheit?

Fürs ander / darff er sagen / seine Argument vnd gründe / so er bissher erzelet / weren pro substantia, Nota pro substantia gesetzt / hoch hehr / teusch nicht. Ist aber das nicht eine vnartige / grobe / greiffliche geuckeley / geucherey vnd narrerey. Es bleset Ireneus daher mit fünff Winden / vnd vielen Segeln / er habe prosubstantia gründe gesetzt / das ist / er habe mit gründen erweiset / das die Erbsünde sey eine substantz vnd Wesen: Vnd hat doch des elende / verirrete / verwirrete compilator oder zusamen Störer / nicht ein einig Argument oder folgereye / wie bissher sein deutlich gezeiget / können auffbringen / das drauff schlösse. Denn ja nicht eine Conclusio oder Beschlus auff diese Wort gangen.

Claus Narr hat auff ein zeit gehört / von einem Schlosse des Churfürsten zu Sachsen / das man es mit einem gewalt nicht möchte eröbern / alleine / das man es müste aushüngern. Da setzet sich der Narr vnter die brücken / vnd fastet etliche tage das man nicht weis / wo der wahn witzige Mensch hinkomen / Endlich siehet jn einer dort jemerlich sitzen / der schreiet jme zu / er sol erfür komen / da springt er daher / vnd schreiet / Ey ja gebet jr euch nun gefangen / vnd rhümete / wie er das Schloso hette eröbert / denn er hette es ausgehüngert.

Solches gieng dem annen Manne wol hin / vnd ward ein gelechter draus / er schadete auch niemands damit. Aber das Ireneus darff also daher prallen in offentlicher schrifft /

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0106"/>
ein toll / vnd für Gott dem Allmechtigen                      nicht löblich rhümen vorher setzet:</p>
        <p>Er hab sein Bekentnis bisher gethan von der Proposition / <hi rendition="#i">peccatum est substantia</hi> Die Erbsünde ist das wesen / da er doch solche                      seine proposition schendlich verlassen / vnd nicht mit einem einigen Argument                      hat können darthun oder beweisen / Ist das nicht blindheit vnd bosheit?</p>
        <p>Fürs ander / darff er sagen / seine Argument vnd gründe / so er bissher erzelet /                      weren <hi rendition="#i">pro substantia, Nota pro substantia</hi> gesetzt / hoch                      hehr / teusch nicht. Ist aber das nicht eine vnartige / grobe / greiffliche                      geuckeley / geucherey vnd narrerey. Es bleset Ireneus daher mit fünff Winden /                      vnd vielen Segeln / er habe <hi rendition="#i">prosubstantia</hi> gründe gesetzt                      / das ist / er habe mit gründen erweiset / das die Erbsünde sey eine substantz                      vnd Wesen: Vnd hat doch des elende / verirrete / verwirrete compilator oder                      zusamen Störer / nicht ein einig Argument oder folgereye / wie bissher sein                      deutlich gezeiget / können auffbringen / das drauff schlösse. Denn ja nicht eine <hi rendition="#i">Conclusio</hi> oder Beschlus auff diese Wort gangen.</p>
        <p>Claus Narr hat auff ein zeit gehört / von einem Schlosse des Churfürsten zu                      Sachsen / das man es mit einem gewalt nicht möchte eröbern / alleine / das man                      es müste aushüngern. Da setzet sich der Narr vnter die brücken / vnd fastet                      etliche tage das man nicht weis / wo der wahn witzige Mensch hinkomen / Endlich                      siehet jn einer dort jemerlich sitzen / der schreiet jme zu / er sol erfür komen                      / da springt er daher / vnd schreiet / Ey ja gebet jr euch nun gefangen / vnd                      rhümete / wie er das Schloso hette eröbert / denn er hette es ausgehüngert.</p>
        <p>Solches gieng dem annen Manne wol hin / vnd ward ein gelechter draus / er                      schadete auch niemands damit. Aber das Ireneus darff also daher prallen in                      offentlicher schrifft /
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0106] ein toll / vnd für Gott dem Allmechtigen nicht löblich rhümen vorher setzet: Er hab sein Bekentnis bisher gethan von der Proposition / peccatum est substantia Die Erbsünde ist das wesen / da er doch solche seine proposition schendlich verlassen / vnd nicht mit einem einigen Argument hat können darthun oder beweisen / Ist das nicht blindheit vnd bosheit? Fürs ander / darff er sagen / seine Argument vnd gründe / so er bissher erzelet / weren pro substantia, Nota pro substantia gesetzt / hoch hehr / teusch nicht. Ist aber das nicht eine vnartige / grobe / greiffliche geuckeley / geucherey vnd narrerey. Es bleset Ireneus daher mit fünff Winden / vnd vielen Segeln / er habe prosubstantia gründe gesetzt / das ist / er habe mit gründen erweiset / das die Erbsünde sey eine substantz vnd Wesen: Vnd hat doch des elende / verirrete / verwirrete compilator oder zusamen Störer / nicht ein einig Argument oder folgereye / wie bissher sein deutlich gezeiget / können auffbringen / das drauff schlösse. Denn ja nicht eine Conclusio oder Beschlus auff diese Wort gangen. Claus Narr hat auff ein zeit gehört / von einem Schlosse des Churfürsten zu Sachsen / das man es mit einem gewalt nicht möchte eröbern / alleine / das man es müste aushüngern. Da setzet sich der Narr vnter die brücken / vnd fastet etliche tage das man nicht weis / wo der wahn witzige Mensch hinkomen / Endlich siehet jn einer dort jemerlich sitzen / der schreiet jme zu / er sol erfür komen / da springt er daher / vnd schreiet / Ey ja gebet jr euch nun gefangen / vnd rhümete / wie er das Schloso hette eröbert / denn er hette es ausgehüngert. Solches gieng dem annen Manne wol hin / vnd ward ein gelechter draus / er schadete auch niemands damit. Aber das Ireneus darff also daher prallen in offentlicher schrifft /

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572/106
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572/106>, abgerufen am 21.11.2024.