Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572.Weim denn nun die Maior / die erste proposition nicht die eigenschafften begreiffet / welche allen zufelligen dingen zustehen vnd gehören / so folget / das dieser Strohewisch in den brun fellet / vnd nichts ausrichtet. Denn die Kinder in der Schulen sagen euch Irenee die Regel für / Ex puris particularibus nihil sequitur. Es erscheinet auch daraus / das die Erbsünde ein solch Accidens oder zufellig ding ist / das nicht vnter die definition ge höret. Denn sie ist nicht im Wesen des Menschen / one verderbung des menschlichen wefens. Wir wollen hier nicht brauchen dieser Antwort / welche etliche erfarne Dialectici geben / Nemlich / das die definition rede von der gantzen verstörung des Wesens / vnd das die Erbsunde nicht als balde den gantzen Menschen gentzlich verstöre / Also / das es balde sein wesen gantz vnd gar hinweg nehme. Item / wenn gleich der Leib stirbt / so stirbt doch die Seele nicht / wie der Leib / ob sie gleich geistlich tod / wegen der Sünden geachtet wird / vnd bleibt der Staub der Erden / dar aus wider die vorigen glieder durch Gottes krafft in der Aufferstehung werden zusamen gesetzt werden vnd Aufferstehen / nach vnserm Christlichen Glauben. Fürs vierde / haben wir klar angezeigt / das wir nach der rechten / waren / bestendigen beschreibung Accidentis, das wore Accidens gebraucht / Als nemlich. Accidens / etwas zufelliges ist / das nicht das Wesen selbst ist darin es ist / vnd ist in einem andern wandelbarlich. Wir lassen auch gerne zu / das man die wort darzu setzet / wer da wil / vnd ist auch kein theil desselben Wesens / darin das ist / das da zufellig heisset. Als eine Kranckheit im Wesen oder Leibe des Menschen / ist nicht das wesen selbst darin sie ist / vnd ist wandelbarlich drinnen / denn sie kan aus dem Leibe komen / entweder das Gott helffauff dieser welt / oder wenn das wesen am Jüngsten tage wider auffstehet. Weim denn nun die Maior / die erste proposition nicht die eigenschafften begreiffet / welche allen zufelligen dingen zustehen vnd gehören / so folget / das dieser Strohewisch in den brun fellet / vnd nichts ausrichtet. Denn die Kinder in der Schulen sagen euch Irenee die Regel für / Ex puris particularibus nihil sequitur. Es erscheinet auch daraus / das die Erbsünde ein solch Accidens oder zufellig ding ist / das nicht vnter die definition ge höret. Denn sie ist nicht im Wesen des Menschen / one verderbung des menschlichen wefens. Wir wollen hier nicht brauchen dieser Antwort / welche etliche erfarne Dialectici geben / Nemlich / das die definition rede von der gantzen verstörung des Wesens / vnd das die Erbsunde nicht als balde den gantzen Menschen gentzlich verstöre / Also / das es balde sein wesen gantz vnd gar hinweg nehme. Item / wenn gleich der Leib stirbt / so stirbt doch die Seele nicht / wie der Leib / ob sie gleich geistlich tod / wegen der Sünden geachtet wird / vnd bleibt der Staub der Erden / dar aus wider die vorigẽ glieder durch Gottes krafft in der Aufferstehung werden zusamen gesetzt werden vnd Aufferstehen / nach vnserm Christlichen Glauben. Fürs vierde / haben wir klar angezeigt / das wir nach der rechten / waren / bestendigen beschreibung Accidentis, das wore Accidens gebraucht / Als nemlich. Accidens / etwas zufelliges ist / das nicht das Wesen selbst ist darin es ist / vnd ist in einem andern wandelbarlich. Wir lassen auch gerne zu / das man die wort darzu setzet / wer da wil / vnd ist auch kein theil desselben Wesens / darin das ist / das da zufellig heisset. Als eine Kranckheit im Wesen oder Leibe des Menschen / ist nicht das wesen selbst darin sie ist / vnd ist wandelbarlich drinnen / denn sie kan aus dem Leibe komen / entweder das Gott helffauff dieser welt / oder wenn das wesen am Jüngsten tage wider auffstehet. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0114"/> <p>Weim denn nun die Maior / die erste proposition nicht die eigenschafften begreiffet / welche allen zufelligen dingen zustehen vnd gehören / so folget / das dieser Strohewisch in den brun fellet / vnd nichts ausrichtet. Denn die Kinder in der Schulen sagen euch Irenee die Regel für / <hi rendition="#i">Ex puris particularibus nihil sequitur</hi>.</p> <p>Es erscheinet auch daraus / das die Erbsünde ein solch <hi rendition="#i">Accidens</hi> oder zufellig ding ist / das nicht vnter die <hi rendition="#i">definition</hi> ge höret. 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Es erscheinet auch daraus / das die Erbsünde ein solch Accidens oder zufellig ding ist / das nicht vnter die definition ge höret. Denn sie ist nicht im Wesen des Menschen / one verderbung des menschlichen wefens.
Wir wollen hier nicht brauchen dieser Antwort / welche etliche erfarne Dialectici geben / Nemlich / das die definition rede von der gantzen verstörung des Wesens / vnd das die Erbsunde nicht als balde den gantzen Menschen gentzlich verstöre / Also / das es balde sein wesen gantz vnd gar hinweg nehme. Item / wenn gleich der Leib stirbt / so stirbt doch die Seele nicht / wie der Leib / ob sie gleich geistlich tod / wegen der Sünden geachtet wird / vnd bleibt der Staub der Erden / dar aus wider die vorigẽ glieder durch Gottes krafft in der Aufferstehung werden zusamen gesetzt werden vnd Aufferstehen / nach vnserm Christlichen Glauben.
Fürs vierde / haben wir klar angezeigt / das wir nach der rechten / waren / bestendigen beschreibung Accidentis, das wore Accidens gebraucht / Als nemlich.
Accidens / etwas zufelliges ist / das nicht das Wesen selbst ist darin es ist / vnd ist in einem andern wandelbarlich. Wir lassen auch gerne zu / das man die wort darzu setzet / wer da wil / vnd ist auch kein theil desselben Wesens / darin das ist / das da zufellig heisset.
Als eine Kranckheit im Wesen oder Leibe des Menschen / ist nicht das wesen selbst darin sie ist / vnd ist wandelbarlich drinnen / denn sie kan aus dem Leibe komen / entweder das Gott helffauff dieser welt / oder wenn das wesen am Jüngsten tage wider auffstehet.
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572/114>, abgerufen am 16.07.2024. |