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Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572.

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doch die Substantz oder wesen des auges / ob es gleich die krafft zusehen nicht hat / vnd verletzet ist.

Also sagt D. Luther / Wenn man das auge verwundet / wird die Natur verletzt / das ist / es verleuret seine eigenschafft zusehen.

Ireneus der setzet weidlich hinzu one alle schew vnd rothe Denn da D. Luther sagt fuisse uere Naturalem, da bringt / wirfft / setzet Ireneus viel mehr wörter die einfeltigen zubetriegen hinein / nemlich das sie connaturalis, Natürlich / Wesentlich / oder von der Natur vnd Wesen des Menschen / da er doch wil vnd sol ein Dolmetscher sein. Behüte lieber Gott / der solte wol einem Dolmetschen / vnd einbrewen / das man sein lebenlang nicht gedacht hette. Aber Schwermern gehets wol hin / wie sie meinen / daruon vnd darzu zuthun.

Es sagt D. Luther / die Erbgerechtigkeit sey de eßentia vom wesen gewesen / vnd die Sünde sey jtzt auch vom Wesen. Aber solches sind phrases / das ist sondere reden Lutheri / die er mit deutlichen worten ausredet / das wie die Erbgerechtigkeit nicht ist ausserhalb dem wesen des Menschen gewesen. Eine vberleye gabe / abgesondert vom Menschen / Sondern in dem wesen des Menschen durch vnd durch / Also sey auch die Erbsünde nicht ausser dem Menschen / wie ein krantz auffen kopffe / nicht ein abgesondert ding vom Menschen / Sondern sey im Wesen des Menschen drinnen.

Daher nennet im selben Text D. Luther die Erbsünde eine Corruptionem, eine verderbung vnd sagt.

Hic ea CORRVPTIO describitur, quae successit Oreginali Iusticiae & gloriae. Das ist / Alhier wird die verderbung beschrieben / welche der Erbgerechtigkeit vnd Herrligkeit nachgefolget.

Item er saget daselbst: Sicut lepra carnem inficit, ita Voluntas & ratio per peccatum sic uitiata est, ut non solum non diligat am-

doch die Substantz oder wesen des auges / ob es gleich die krafft zusehen nicht hat / vnd verletzet ist.

Also sagt D. Luther / Wenn man das auge verwundet / wird die Natur verletzt / das ist / es verleuret seine eigenschafft zusehen.

Ireneus der setzet weidlich hinzu one alle schew vnd rothe Denn da D. Luther sagt fuisse uere Naturalem, da bringt / wirfft / setzet Ireneus viel mehr wörter die einfeltigen zubetriegen hinein / nemlich das sie connaturalis, Natürlich / Wesentlich / oder von der Natur vnd Wesen des Menschen / da er doch wil vnd sol ein Dolmetscher sein. Behüte lieber Gott / der solte wol einem Dolmetschen / vnd einbrewen / das man sein lebenlang nicht gedacht hette. Aber Schwermern gehets wol hin / wie sie meinen / daruon vnd darzu zuthun.

Es sagt D. Luther / die Erbgerechtigkeit sey de eßentia vom wesen gewesen / vnd die Sünde sey jtzt auch vom Wesen. Aber solches sind phrases / das ist sondere reden Lutheri / die er mit deutlichen worten ausredet / das wie die Erbgerechtigkeit nicht ist ausserhalb dem wesen des Menschen gewesen. Eine vberleye gabe / abgesondert vom Menschen / Sondern in dem wesen des Menschen durch vnd durch / Also sey auch die Erbsünde nicht ausser dem Menschen / wie ein krantz auffen kopffe / nicht ein abgesondert ding vom Menschen / Sondern sey im Wesen des Menschen drinnen.

Daher nennet im selben Text D. Luther die Erbsünde eine Corruptionem, eine verderbung vnd sagt.

Hic ea CORRVPTIO describitur, quae successit Oreginali Iusticiae & gloriae. Das ist / Alhier wird die verderbung beschrieben / welche der Erbgerechtigkeit vnd Herrligkeit nachgefolget.

Item er saget daselbst: Sicut lepra carnem inficit, ita Voluntas & ratio per peccatum sic uitiata est, ut non solum non diligat am-

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[0149] doch die Substantz oder wesen des auges / ob es gleich die krafft zusehen nicht hat / vnd verletzet ist. Also sagt D. Luther / Wenn man das auge verwundet / wird die Natur verletzt / das ist / es verleuret seine eigenschafft zusehen. Ireneus der setzet weidlich hinzu one alle schew vnd rothe Denn da D. Luther sagt fuisse uere Naturalem, da bringt / wirfft / setzet Ireneus viel mehr wörter die einfeltigen zubetriegen hinein / nemlich das sie connaturalis, Natürlich / Wesentlich / oder von der Natur vnd Wesen des Menschen / da er doch wil vnd sol ein Dolmetscher sein. Behüte lieber Gott / der solte wol einem Dolmetschen / vnd einbrewen / das man sein lebenlang nicht gedacht hette. Aber Schwermern gehets wol hin / wie sie meinen / daruon vnd darzu zuthun. Es sagt D. Luther / die Erbgerechtigkeit sey de eßentia vom wesen gewesen / vnd die Sünde sey jtzt auch vom Wesen. Aber solches sind phrases / das ist sondere reden Lutheri / die er mit deutlichen worten ausredet / das wie die Erbgerechtigkeit nicht ist ausserhalb dem wesen des Menschen gewesen. Eine vberleye gabe / abgesondert vom Menschen / Sondern in dem wesen des Menschen durch vnd durch / Also sey auch die Erbsünde nicht ausser dem Menschen / wie ein krantz auffen kopffe / nicht ein abgesondert ding vom Menschen / Sondern sey im Wesen des Menschen drinnen. Daher nennet im selben Text D. Luther die Erbsünde eine Corruptionem, eine verderbung vnd sagt. Hic ea CORRVPTIO describitur, quae successit Oreginali Iusticiae & gloriae. Das ist / Alhier wird die verderbung beschrieben / welche der Erbgerechtigkeit vnd Herrligkeit nachgefolget. Item er saget daselbst: Sicut lepra carnem inficit, ita Voluntas & ratio per peccatum sic uitiata est, ut non solum non diligat am-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572/149>, abgerufen am 21.11.2024.