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Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572.

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feste behalten? Nein lieber Irenee / komet mit solcher predigt / das man mehr sündigen solle / vnd frey in Sünden vnd bösen meinungen verharren / alhier nicht hehr / solches ist nicht von Gotte / Sondern von einem Antitheo.

Vber das bezeuge ich D. Timotheus / Das in derselben schrifft / wider meinen willen hinein gesetzt / als solte die Erbsünde nicht ein Accidens, Sondern substantia sein / vnd habe auch in der andern Schrifft / so gefolget / mit arsgedruckten / dürren worten / mich erkleret / da solches nicht solte ausgelassen werden / Könte ich nicht willigen meinen Namen hinzu zu thun / darauff es den aussen gelassen. Derwegen ich für Gott vnd aller Welt bezeuge / das ich nur den Manicheischen Schwarm / Als solte die Erbsünde ein Substantz oder Wesen sein / niemals hab gefallen lassen / vnd sol mich Ireneus / ob Gott wil / weder durch sein vngeheur stürmen / noch durch sein liebkosen bereden / solcher verdampter Lere der Manicheer bey zufallen / vnd ist etwa in worten etwas versehen / da doch das hertze allezeit dem Manicheischen Irrthum feind gewesen / so sol vnd wil ich es nicht loben / noch verteidigen / Sondern wil gerne die wort corrigirn / auff das die Warheit Gottes bestehe vnd erhalten werde. Denn bestendigkeit in Irrthum / ist kein lob / sondern Sünde vnd schande.

D. Basilium Monner betreffend / ist derselbe ein Doctor Juris ciuilis gewesen / vnd ist nicht breuchlich in der Christlichen Kirchen / das die Theologi oder lerer des Gött lichen Worts / die Lere / so sie gleuben vnd dem Volcke nach Göttlichem befehl fürtragen sollen / von den Juristen lernen. Ist ein Juriste from / ist löblich / Aber leren in der Kirchen fürschreiben / ist jme nicht befohlen.

feste behalten? Nein lieber Irenee / komet mit solcher predigt / das man mehr sündigen solle / vnd frey in Sünden vnd bösen meinungen verharren / alhier nicht hehr / solches ist nicht von Gotte / Sondern von einem Antitheo.

Vber das bezeuge ich D. Timotheus / Das in derselben schrifft / wider meinen willen hinein gesetzt / als solte die Erbsünde nicht ein Accidens, Sondern substantia sein / vnd habe auch in der andern Schrifft / so gefolget / mit arsgedruckten / dürren worten / mich erkleret / da solches nicht solte ausgelassen werden / Könte ich nicht willigen meinen Namen hinzu zu thun / darauff es den aussen gelassen. Derwegen ich für Gott vnd aller Welt bezeuge / das ich nur den Manicheischen Schwarm / Als solte die Erbsünde ein Substantz oder Wesen sein / niemals hab gefallen lassen / vnd sol mich Ireneus / ob Gott wil / weder durch sein vngeheur stürmen / noch durch sein liebkosen bereden / solcher verdampter Lere der Manicheer bey zufallen / vñ ist etwa in worten etwas versehen / da doch das hertze allezeit dem Manicheischen Irrthum feind gewesen / so sol vnd wil ich es nicht loben / noch verteidigen / Sondern wil gerne die wort corrigirn / auff das die Warheit Gottes bestehe vnd erhalten werde. Denn bestendigkeit in Irrthum / ist kein lob / sondern Sünde vnd schande.

D. Basilium Monner betreffend / ist derselbe ein Doctor Juris ciuilis gewesen / vnd ist nicht breuchlich in der Christlichen Kirchen / das die Theologi oder lerer des Gött lichen Worts / die Lere / so sie gleuben vnd dem Volcke nach Göttlichem befehl fürtragen sollen / von den Juristen lernen. Ist ein Juriste from / ist löblich / Aber leren in der Kirchen fürschreiben / ist jme nicht befohlen.

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[0160] feste behalten? Nein lieber Irenee / komet mit solcher predigt / das man mehr sündigen solle / vnd frey in Sünden vnd bösen meinungen verharren / alhier nicht hehr / solches ist nicht von Gotte / Sondern von einem Antitheo. Vber das bezeuge ich D. Timotheus / Das in derselben schrifft / wider meinen willen hinein gesetzt / als solte die Erbsünde nicht ein Accidens, Sondern substantia sein / vnd habe auch in der andern Schrifft / so gefolget / mit arsgedruckten / dürren worten / mich erkleret / da solches nicht solte ausgelassen werden / Könte ich nicht willigen meinen Namen hinzu zu thun / darauff es den aussen gelassen. Derwegen ich für Gott vnd aller Welt bezeuge / das ich nur den Manicheischen Schwarm / Als solte die Erbsünde ein Substantz oder Wesen sein / niemals hab gefallen lassen / vnd sol mich Ireneus / ob Gott wil / weder durch sein vngeheur stürmen / noch durch sein liebkosen bereden / solcher verdampter Lere der Manicheer bey zufallen / vñ ist etwa in worten etwas versehen / da doch das hertze allezeit dem Manicheischen Irrthum feind gewesen / so sol vnd wil ich es nicht loben / noch verteidigen / Sondern wil gerne die wort corrigirn / auff das die Warheit Gottes bestehe vnd erhalten werde. Denn bestendigkeit in Irrthum / ist kein lob / sondern Sünde vnd schande. D. Basilium Monner betreffend / ist derselbe ein Doctor Juris ciuilis gewesen / vnd ist nicht breuchlich in der Christlichen Kirchen / das die Theologi oder lerer des Gött lichen Worts / die Lere / so sie gleuben vnd dem Volcke nach Göttlichem befehl fürtragen sollen / von den Juristen lernen. Ist ein Juriste from / ist löblich / Aber leren in der Kirchen fürschreiben / ist jme nicht befohlen.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572/160>, abgerufen am 23.11.2024.