Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572.bewegnis / auch aus ermanung etlicher fürnehmer Theologen ausserhalb Landes / welche gerathen / das nicht zwo widerwertige Leren gestattet würden / dem Geistlichen Consistorio zu Jena aufferlegt vnd befolen / die vier personen / wie sie sich in jrem Flickwercke genennet / ordentlicher weise / wie dann zu solchen hen deln dasselbe Consistorium bestellet / zu citirten vnd vor zul aden mit jhnen gesprech zu halten / vnd allen müglichen vleis anzuwenden / Ob sie von solcher jrrigen meinung vnd bösen fürnemen / möchten durch Gottes gnade vnd beystand abgewendet werden. In der Citation ist die Vrsachen / wie breuchlich vermeldet / Weil sie sich der Manicheischen Lere / als solte die Erbsünde Substantia sein / teil hafftig macheten / so solten sie für dem Geistlichen Constorio erscheinen / da wolte man von derselben Lere Christlich / freundlich / Brüderlich mit jnen reden vnd conferiren / Es hat sich auch die hohe Obrigkeit ermahnet / sich dessen nicht zueussern / Vnd ist der ernente tag gewesen den 2. Januarij / Anno 1572. Da sie nu erschienen / ist jnen auffs freundlichst vnserer Christlichen hohen Obrigkeit Befehl angezeigt / worumb sie erfordert / vnd begeret / das sie wolten anzeigen / Ob sie solcher ausgesprengten Lere gestendig / vnd welche vnter jnen solche Lere gedechten zuuerteidigen? Man were erbotig Christlich vnnd freundlich mit jhnen zu conferirn / vnd an zuzeigen so viel Gott gnade vnd verstand verliehe aus Gottes Wort / was recht / vnd was vnrecht / Man wo te sie auch gütlich hören. Sie solten alle hefftige wort hindan setzen / das wolte man auch thun. bewegnis / auch aus ermanung etlicher fürnehmer Theologen ausserhalb Landes / welche gerathen / das nicht zwo widerwertige Leren gestattet würden / dem Geistlichen Consistorio zu Jena aufferlegt vnd befolen / die vier personen / wie sie sich in jrem Flickwercke genennet / ordentlicher weise / wie dann zu solchen hen deln dasselbe Consistorium bestellet / zu citirten vnd vor zul aden mit jhnen gesprech zu halten / vnd allen müglichen vleis anzuwenden / Ob sie von solcher jrrigen meinung vnd bösen fürnemen / möchten durch Gottes gnade vnd beystand abgewendet werden. In der Citation ist die Vrsachen / wie breuchlich vermeldet / Weil sie sich der Manicheischen Lere / als solte die Erbsünde Substantia sein / teil hafftig macheten / so solten sie für dem Geistlichen Constorio erscheinen / da wolte man von derselben Lere Christlich / freundlich / Brüderlich mit jnen reden vnd conferiren / Es hat sich auch die hohe Obrigkeit ermahnet / sich dessen nicht zueussern / Vnd ist der ernente tag gewesen den 2. Januarij / Anno 1572. Da sie nu erschienen / ist jnen auffs freundlichst vnserer Christlichen hohen Obrigkeit Befehl angezeigt / worumb sie erfordert / vnd begeret / das sie wolten anzeigen / Ob sie solcher ausgesprengten Lere gestendig / vnd welche vnter jnen solche Lere gedechten zuuerteidigen? Man were erbotig Christlich vnnd freundlich mit jhnen zu conferirn / vnd an zuzeigen so viel Gott gnade vnd verstand verliehe aus Gottes Wort / was recht / vnd was vnrecht / Man wo te sie auch gütlich hören. Sie solten alle hefftige wort hindan setzen / das wolte man auch thun. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0179"/> bewegnis / auch aus ermanung etlicher fürnehmer Theologen ausserhalb Landes / welche gerathen / das nicht zwo widerwertige Leren gestattet würden / dem Geistlichen Consistorio zu Jena aufferlegt vnd befolen / die vier personen / wie sie sich in jrem Flickwercke genennet / ordentlicher weise / wie dann zu solchen hen deln dasselbe Consistorium bestellet / zu citirten vnd vor zul aden mit jhnen gesprech zu halten / vnd allen müglichen vleis anzuwenden / Ob sie von solcher jrrigen meinung vnd bösen fürnemen / möchten durch Gottes gnade vnd beystand abgewendet werden.</p> <p>In der Citation ist die Vrsachen / wie breuchlich vermeldet / Weil sie sich der Manicheischen Lere / als solte die Erbsünde <hi rendition="#i">Substantia</hi> sein / teil hafftig macheten / so solten sie für dem Geistlichen Constorio erscheinen / da wolte man von derselben Lere Christlich / freundlich / Brüderlich mit jnen reden vnd conferiren / Es hat sich auch die hohe Obrigkeit ermahnet / sich dessen nicht zueussern / Vnd ist der ernente tag gewesen den 2. Januarij / Anno 1572.</p> <p>Da sie nu erschienen / ist jnen auffs freundlichst vnserer Christlichen hohen Obrigkeit Befehl angezeigt / worumb sie erfordert / vnd begeret / das sie wolten anzeigen / Ob sie solcher ausgesprengten Lere gestendig / vnd welche vnter jnen solche Lere gedechten zuuerteidigen? Man were erbotig Christlich vnnd freundlich mit jhnen zu conferirn / vnd an zuzeigen so viel Gott gnade vnd verstand verliehe aus Gottes Wort / was recht / vnd was vnrecht / Man wo te sie auch gütlich hören. Sie solten alle hefftige wort hindan setzen / das wolte man auch thun.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0179]
bewegnis / auch aus ermanung etlicher fürnehmer Theologen ausserhalb Landes / welche gerathen / das nicht zwo widerwertige Leren gestattet würden / dem Geistlichen Consistorio zu Jena aufferlegt vnd befolen / die vier personen / wie sie sich in jrem Flickwercke genennet / ordentlicher weise / wie dann zu solchen hen deln dasselbe Consistorium bestellet / zu citirten vnd vor zul aden mit jhnen gesprech zu halten / vnd allen müglichen vleis anzuwenden / Ob sie von solcher jrrigen meinung vnd bösen fürnemen / möchten durch Gottes gnade vnd beystand abgewendet werden.
In der Citation ist die Vrsachen / wie breuchlich vermeldet / Weil sie sich der Manicheischen Lere / als solte die Erbsünde Substantia sein / teil hafftig macheten / so solten sie für dem Geistlichen Constorio erscheinen / da wolte man von derselben Lere Christlich / freundlich / Brüderlich mit jnen reden vnd conferiren / Es hat sich auch die hohe Obrigkeit ermahnet / sich dessen nicht zueussern / Vnd ist der ernente tag gewesen den 2. Januarij / Anno 1572.
Da sie nu erschienen / ist jnen auffs freundlichst vnserer Christlichen hohen Obrigkeit Befehl angezeigt / worumb sie erfordert / vnd begeret / das sie wolten anzeigen / Ob sie solcher ausgesprengten Lere gestendig / vnd welche vnter jnen solche Lere gedechten zuuerteidigen? Man were erbotig Christlich vnnd freundlich mit jhnen zu conferirn / vnd an zuzeigen so viel Gott gnade vnd verstand verliehe aus Gottes Wort / was recht / vnd was vnrecht / Man wo te sie auch gütlich hören. Sie solten alle hefftige wort hindan setzen / das wolte man auch thun.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |