Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572.herr / vnd Christlicher auffseher / die gegenwertige Personen nicht für suspect / Sondern hette man eben in dieser Sachen mit jnen mündlich vnd freundlich sich vnterredenbefohlen. Die andern Herrn Consistoria les / achteten es auch für recht vnd bil ich / das sie bey diesersachen weren / vnd dem Christlichen Fürstlichen Befehl nachsetzeten / vnd hette vnser G. F. vnd Herr desto mehr / andere Person hier zu auff dis mal verordnet / damit sie desto weniger sich zubefahren hetten. Der forma Consistorij / nach thete die Christliche Obrigkeit jtzo dieses / das sie Hoff vnd Landrehte vnd mehr Superintendenten zu diesem handel hette verordnet vnd nidergesetzt / Vnd solche gnedige vnd Christliche verordnung / solten sie nicht gering achten / vnd hetten auch nicht mehr jrer F. G. für zuschreiben. Aber solches hat auch bey jhnen nicht hafften noch erhalten mögen / Sondern haben stetigs auffs aller hefftigst auff jre Schrifft gedrungen / die wolten sie fürlesen / darnach vbergeben / vnd begerten darauff schrifftliche widerlegung. Da man nun keine mündliche Collation vnd vnterredung bey jnen hat mögen erlangen / hat man jnen diesen weg fürgeschlagen / wolan / so solten sie aus jrer eigenen Schrifft ein Argument fürlesen / von der Propsition / Peccatum est Substantia / Die Erbsünde ist ein wesen / so wolte man als balde mit bescheiden heit vnd freundlich darauff antworten / sie widerumb hören / Damit man zu erforschung der Warheit keme / vnd also fort von den andern auch / bis das man mit Gottes hülffe hindurch keme. herr / vnd Christlicher auffseher / die gegenwertige Personen nicht für suspect / Sondern hette man eben in dieser Sachen mit jnen mündlich vnd freundlich sich vnterredenbefohlen. Die andern Herrn Consistoria les / achteten es auch für recht vnd bil ich / das sie bey diesersachen weren / vnd dem Christlichen Fürstlichen Befehl nachsetzeten / vnd hette vnser G. F. vnd Herr desto mehr / andere Person hier zu auff dis mal verordnet / damit sie desto weniger sich zubefahren hetten. Der forma Consistorij / nach thete die Christliche Obrigkeit jtzo dieses / das sie Hoff vnd Landrehte vnd mehr Superintendenten zu diesem handel hette verordnet vnd nidergesetzt / Vnd solche gnedige vnd Christliche verordnung / solten sie nicht gering achten / vnd hetten auch nicht mehr jrer F. G. für zuschreiben. Aber solches hat auch bey jhnen nicht hafften noch erhalten mögen / Sondern haben stetigs auffs aller hefftigst auff jre Schrifft gedrungen / die wolten sie fürlesen / darnach vbergeben / vnd begerten darauff schrifftliche widerlegung. Da man nun keine mündliche Collation vnd vnterredung bey jnen hat mögen erlangen / hat man jnen diesen weg fürgeschlagen / wolan / so solten sie aus jrer eigenen Schrifft ein Argument fürlesen / von der Propsition / Peccatum est Substantia / Die Erbsünde ist ein wesen / so wolte man als balde mit bescheidẽ heit vnd freundlich darauff antworten / sie widerumb hören / Damit man zu erforschung der Warheit keme / vnd also fort von den andern auch / bis das man mit Gottes hülffe hindurch keme. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0183"/> herr / vnd Christlicher auffseher / die gegenwertige Personen nicht für suspect / Sondern hette man eben in dieser Sachen mit jnen mündlich vnd freundlich sich vnterredenbefohlen. Die andern Herrn <hi rendition="#i">Consistoria les</hi> / achteten es auch für recht vnd bil ich / das sie bey diesersachen weren / vnd dem Christlichen Fürstlichen Befehl nachsetzeten / vnd hette vnser G. F. vnd Herr desto mehr / andere Person hier zu auff dis mal verordnet / damit sie desto weniger sich zubefahren hetten.</p> <p>Der <hi rendition="#i">forma Consistorij</hi> / nach thete die Christliche Obrigkeit jtzo dieses / das sie Hoff vnd Landrehte vnd mehr Superintendenten zu diesem handel hette verordnet vnd nidergesetzt / Vnd solche gnedige vnd Christliche verordnung / solten sie nicht gering achten / vnd hetten auch nicht mehr jrer F. G. für zuschreiben.</p> <p>Aber solches hat auch bey jhnen nicht hafften noch erhalten mögen / Sondern haben stetigs auffs aller hefftigst auff jre Schrifft gedrungen / die wolten sie fürlesen / darnach vbergeben / vnd begerten darauff schrifftliche widerlegung.</p> <p>Da man nun keine mündliche Collation vnd vnterredung bey jnen hat mögen erlangen / hat man jnen diesen weg fürgeschlagen / wolan / so solten sie aus jrer eigenen Schrifft ein Argument fürlesen / von der Propsition / <hi rendition="#i">Peccatum est Substantia</hi> / Die Erbsünde ist ein wesen / so wolte man als balde mit bescheidẽ heit vnd freundlich darauff antworten / sie widerumb hören / Damit man zu erforschung der Warheit keme / vnd also fort von den andern auch / bis das man mit Gottes hülffe hindurch keme.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0183]
herr / vnd Christlicher auffseher / die gegenwertige Personen nicht für suspect / Sondern hette man eben in dieser Sachen mit jnen mündlich vnd freundlich sich vnterredenbefohlen. Die andern Herrn Consistoria les / achteten es auch für recht vnd bil ich / das sie bey diesersachen weren / vnd dem Christlichen Fürstlichen Befehl nachsetzeten / vnd hette vnser G. F. vnd Herr desto mehr / andere Person hier zu auff dis mal verordnet / damit sie desto weniger sich zubefahren hetten.
Der forma Consistorij / nach thete die Christliche Obrigkeit jtzo dieses / das sie Hoff vnd Landrehte vnd mehr Superintendenten zu diesem handel hette verordnet vnd nidergesetzt / Vnd solche gnedige vnd Christliche verordnung / solten sie nicht gering achten / vnd hetten auch nicht mehr jrer F. G. für zuschreiben.
Aber solches hat auch bey jhnen nicht hafften noch erhalten mögen / Sondern haben stetigs auffs aller hefftigst auff jre Schrifft gedrungen / die wolten sie fürlesen / darnach vbergeben / vnd begerten darauff schrifftliche widerlegung.
Da man nun keine mündliche Collation vnd vnterredung bey jnen hat mögen erlangen / hat man jnen diesen weg fürgeschlagen / wolan / so solten sie aus jrer eigenen Schrifft ein Argument fürlesen / von der Propsition / Peccatum est Substantia / Die Erbsünde ist ein wesen / so wolte man als balde mit bescheidẽ heit vnd freundlich darauff antworten / sie widerumb hören / Damit man zu erforschung der Warheit keme / vnd also fort von den andern auch / bis das man mit Gottes hülffe hindurch keme.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |