Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.lis offentlich in Schrifften vor den Reichßstenden gelesen / daherAnno 1529. der Name der Protestierenden Stende / auffkommen / vnndProtestierende Stende woher vnd wenn sie den Namen bekommen. in allen Landen bekandt ist worden. Nun ist vnser fürnemen allhie nicht / dieselbige gantze Historien zuuerfassen / sondern wollen allein dabey bleiben / was den Sacramenthandel belanget. Denn weil in dem Abschied / dawider die Protestation gerichtetSacramentierer sollen im Reich nicht geduldet werden. / vnter andern auch diese clausula stehet (Vnd sonderlich sol etlicher Lehre vnd Secten / souiel die dem hochwirdigen Sacrament deß waren Fronleichnams vnnd Bluts vnsers HErrn Ihesu Christi zugegen / bey den Stenden deß heiligen Reichs Teutscher Nation / nicht angenommen / noch hinfort zu predigen / gestattet oder zugelassen werden) so fassen die jetzigen Sacramentierer dasselbige / vnd vnterstehen sich solches in offentlichen Schrifften also zudeuten vnnd zuuerkehren / als hetten die Protestierenden Stende jhren Namen vnter andern auch dauon / vnnd daher / daß sie die Sacramentierische Lehr / in jhren Kirchen vnd Schulen / wolten vngestraffet / vnuerworffen / vnuerdamptSleidan. lib. 6. / frey vnd vngehindert haben. Aber die Historia vermag außdrücklich / daß sie sich eben in der Protestation offentlich dahin vnnd darauff referirt vnnd gezogen haben / was in den nechsten jharen / ab anno 1525. in jhren Kirchen / eben wider die Sacramentierer / von der Gegenwertigkeit deß Leibs vnd Bluts Christi in seinem Abendmal / gelehret vnnd gestritten war. Weil aber Johannes Faber / Bischoff zu Wien / vnter gemelterIohan. Faber Episc. Vuienensis. clausula deß Abschieds / das suchte vnnd practicierte / daß die Papisten / vnter dem schein / die Stende der reformierten Religion trennen / vnd / wenn sie wolten / vberziehen möchten / Vnd da jhnen frey eingereumet würde / daß sie die Zwinglianer vnuerhöret jhres gefallens / in die Acht thun vnd verfolgen möchten / so würden die Protestierende Stende eben damit den Papisten das Schwerdt wider sich selbst in die Hende geben. Also vnd lis offentlich in Schrifften vor den Reichßstenden gelesen / daherAnno 1529. der Name der Protestierenden Stende / auffkommen / vnndProtestierende Stende woher vñ wenn sie den Namen bekommen. in allen Landen bekandt ist worden. Nun ist vnser fürnemen allhie nicht / dieselbige gantze Historien zuuerfassen / sondern wollen allein dabey bleiben / was den Sacramenthandel belanget. Denn weil in dem Abschied / dawider die Protestation gerichtetSacramentierer sollen im Reich nicht geduldet werden. / vnter andern auch diese clausula stehet (Vnd sonderlich sol etlicher Lehre vnd Secten / souiel die dem hochwirdigen Sacrament deß waren Fronleichnams vnnd Bluts vnsers HErrn Ihesu Christi zugegen / bey den Stenden deß heiligen Reichs Teutscher Nation / nicht angenommen / noch hinfort zu predigen / gestattet oder zugelassen werden) so fassen die jetzigen Sacramentierer dasselbige / vnd vnterstehen sich solches in offentlichen Schrifften also zudeuten vnnd zuuerkehren / als hetten die Protestierenden Stende jhren Namen vnter andern auch dauon / vnnd daher / daß sie die Sacramentierische Lehr / in jhren Kirchen vnd Schulen / wolten vngestraffet / vnuerworffen / vnuerdamptSleidan. lib. 6. / frey vnd vngehindert haben. Aber die Historia vermag außdrücklich / daß sie sich eben in der Protestation offentlich dahin vnnd darauff referirt vnnd gezogen haben / was in den nechsten jharen / ab anno 1525. in jhren Kirchen / eben wider die Sacramentierer / von der Gegenwertigkeit deß Leibs vnd Bluts Christi in seinem Abendmal / gelehret vnnd gestritten war. Weil aber Johannes Faber / Bischoff zu Wien / vnter gemelterIohan. Faber Episc. Vuienensis. clausula deß Abschieds / das suchte vnnd practicierte / daß die Papisten / vnter dem schein / die Stende der reformierten Religion trennen / vnd / wenn sie wolten / vberziehen möchten / Vnd da jhnen frey eingereumet würde / daß sie die Zwinglianer vnuerhöret jhres gefallens / in die Acht thun vnd verfolgen möchten / so würden die Protestierende Stende eben damit den Papisten das Schwerdt wider sich selbst in die Hende geben. 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lis offentlich in Schrifften vor den Reichßstenden gelesen / daher der Name der Protestierenden Stende / auffkommen / vnnd in allen Landen bekandt ist worden. Nun ist vnser fürnemen allhie nicht / dieselbige gantze Historien zuuerfassen / sondern wollen allein dabey bleiben / was den Sacramenthandel belanget.
Anno 1529.
Protestierende Stende woher vñ wenn sie den Namen bekommen. Denn weil in dem Abschied / dawider die Protestation gerichtet / vnter andern auch diese clausula stehet (Vnd sonderlich sol etlicher Lehre vnd Secten / souiel die dem hochwirdigen Sacrament deß waren Fronleichnams vnnd Bluts vnsers HErrn Ihesu Christi zugegen / bey den Stenden deß heiligen Reichs Teutscher Nation / nicht angenommen / noch hinfort zu predigen / gestattet oder zugelassen werden) so fassen die jetzigen Sacramentierer dasselbige / vnd vnterstehen sich solches in offentlichen Schrifften also zudeuten vnnd zuuerkehren / als hetten die Protestierenden Stende jhren Namen vnter andern auch dauon / vnnd daher / daß sie die Sacramentierische Lehr / in jhren Kirchen vnd Schulen / wolten vngestraffet / vnuerworffen / vnuerdampt / frey vnd vngehindert haben. Aber die Historia vermag außdrücklich / daß sie sich eben in der Protestation offentlich dahin vnnd darauff referirt vnnd gezogen haben / was in den nechsten jharen / ab anno 1525. in jhren Kirchen / eben wider die Sacramentierer / von der Gegenwertigkeit deß Leibs vnd Bluts Christi in seinem Abendmal / gelehret vnnd gestritten war. Weil aber Johannes Faber / Bischoff zu Wien / vnter gemelter clausula deß Abschieds / das suchte vnnd practicierte / daß die Papisten / vnter dem schein / die Stende der reformierten Religion trennen / vnd / wenn sie wolten / vberziehen möchten / Vnd da jhnen frey eingereumet würde / daß sie die Zwinglianer vnuerhöret jhres gefallens / in die Acht thun vnd verfolgen möchten / so würden die Protestierende Stende eben damit den Papisten das Schwerdt wider sich selbst in die Hende geben. Also vnd
Sacramentierer sollen im Reich nicht geduldet werden.
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