Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.Anno 1526.Gebot: Ite, baptisate, vnd Gottes verheissung: Qui crediderit, darinn ist / so ist es nicht allein ein ledig zeichen oder losung vnter den Christen / sondern ein Zeichen vnd Werck Gottes / darinn vnser Glaube gefodert / durch welchen wir wider geboren werden. Zum zehenden / daß solcher Glaube / durch wirckung deß heiligen Geistes / hernach / so wir gerecht vnnd heilig dadurch gerechnet vnd worden sind / gute Werck durch vns übet / nemlich / die Liebe gegen dem Nechsten / beten zu Gott / vnd leiden alle verfolgung. Von der Beichte. 11. Beicht / vnd Ab solution. Zum eilfften / Daß die Beichte oder Rhatsuchung bey seinem Pfarrhern oder Nechsten / wol vngezwungen vnnd frey sein sol / aber doch fast nützlich den betrübten / angefochtenen / vnd mit Sünden beladenen / oder in jrrthumb gefallenen Gewissen / allermeist vmb der Absolution oder tröstung willen deß Euangelij / welchs die rechte Absolution ist. Von der Obrigkeit. 12. Obrigkeit stand ist von Gott. Zum zwölfften / daß alle Obrigkeit vnd Weltliche Gesetze / Gerichte vnd Ordnunge / wo sie sind / ein rechter guter stand sey / vnnd nicht verboten / wie etliche Bäpstliche vnnd Widerteuffer lehren vnnd halten / sondern / daß ein Christi / so dazu beruffen / oder geborn / wol kan durch den Glauben Christi selig werden / gleich wie Vater vnd Mutterstand / Herren vnd Frawenstand. 13. Menschliche satzunge sind frey / wo sie nicht wider Gottes Wort sind.Zum dreyzehenden / daß man heisset Tradition / Menschliche ordnung in Geistlichen oder Kirchen geschefften / wo sie nicht öffentlich wider Gottes Wort streben / mag man frey halten / oder lassen / darnach die Leute sein / mit denen wir vmbgehen / in allen wegen onnötige ergernüs zuuerhüten / Frieden zu dienste / Daß auch die Lehr / so Pfaffenehe verbeut / Teuffels lehre sey. Anno 1526.Gebot: Ite, baptisate, vnd Gottes verheissung: Qui crediderit, darinn ist / so ist es nicht allein ein ledig zeichen oder losung vnter den Christen / sondern ein Zeichen vnd Werck Gottes / darinn vnser Glaube gefodert / durch welchen wir wider geboren werden. Zum zehenden / daß solcher Glaube / durch wirckung deß heiligen Geistes / hernach / so wir gerecht vnnd heilig dadurch gerechnet vnd worden sind / gute Werck durch vns übet / nemlich / die Liebe gegen dem Nechsten / beten zu Gott / vnd leiden alle verfolgung. Von der Beichte. 11. Beicht / vnd Ab solution. Zum eilfften / Daß die Beichte oder Rhatsuchung bey seinem Pfarrhern oder Nechsten / wol vngezwungen vnnd frey sein sol / aber doch fast nützlich den betrübten / angefochtenen / vnd mit Sünden beladenen / oder in jrrthumb gefallenen Gewissen / allermeist vmb der Absolution oder tröstung willen deß Euangelij / welchs die rechte Absolution ist. Von der Obrigkeit. 12. Obrigkeit stand ist von Gott. Zum zwölfften / daß alle Obrigkeit vnd Weltliche Gesetze / Gerichte vnd Ordnunge / wo sie sind / ein rechter guter stand sey / vnnd nicht verboten / wie etliche Bäpstliche vnnd Widerteuffer lehren vnnd halten / sondern / daß ein Christi / so dazu beruffen / oder geborn / wol kan durch den Glauben Christi selig werden / gleich wie Vater vnd Mutterstand / Herren vnd Frawenstand. 13. Menschliche satzunge sind frey / wo sie nicht wider Gottes Wort sind.Zum dreyzehenden / daß man heisset Tradition / Menschliche ordnung in Geistlichen oder Kirchen geschefften / wo sie nicht öffentlich wider Gottes Wort streben / mag man frey halten / oder lassen / darnach die Leute sein / mit denen wir vmbgehen / in allen wegen onnötige ergernüs zuuerhüten / Frieden zu dienste / Daß auch die Lehr / so Pfaffenehe verbeut / Teuffels lehre sey. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0174" n="158"/><note place="left">Anno 1526.</note>Gebot: Ite, baptisate, vnd Gottes verheissung: Qui crediderit, darinn ist / so ist es nicht allein ein ledig zeichen oder losung vnter den Christen / sondern ein Zeichen vnd Werck Gottes / darinn vnser Glaube gefodert / durch welchen wir wider geboren werden.</p> <note place="left">10. 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Gebot: Ite, baptisate, vnd Gottes verheissung: Qui crediderit, darinn ist / so ist es nicht allein ein ledig zeichen oder losung vnter den Christen / sondern ein Zeichen vnd Werck Gottes / darinn vnser Glaube gefodert / durch welchen wir wider geboren werden.
Anno 1526. Zum zehenden / daß solcher Glaube / durch wirckung deß heiligen Geistes / hernach / so wir gerecht vnnd heilig dadurch gerechnet vnd worden sind / gute Werck durch vns übet / nemlich / die Liebe gegen dem Nechsten / beten zu Gott / vnd leiden alle verfolgung.
Von der Beichte.
Zum eilfften / Daß die Beichte oder Rhatsuchung bey seinem Pfarrhern oder Nechsten / wol vngezwungen vnnd frey sein sol / aber doch fast nützlich den betrübten / angefochtenen / vnd mit Sünden beladenen / oder in jrrthumb gefallenen Gewissen / allermeist vmb der Absolution oder tröstung willen deß Euangelij / welchs die rechte Absolution ist.
Von der Obrigkeit.
Zum zwölfften / daß alle Obrigkeit vnd Weltliche Gesetze / Gerichte vnd Ordnunge / wo sie sind / ein rechter guter stand sey / vnnd nicht verboten / wie etliche Bäpstliche vnnd Widerteuffer lehren vnnd halten / sondern / daß ein Christi / so dazu beruffen / oder geborn / wol kan durch den Glauben Christi selig werden / gleich wie Vater vnd Mutterstand / Herren vnd Frawenstand.
Zum dreyzehenden / daß man heisset Tradition / Menschliche ordnung in Geistlichen oder Kirchen geschefften / wo sie nicht öffentlich wider Gottes Wort streben / mag man frey halten / oder lassen / darnach die Leute sein / mit denen wir vmbgehen / in allen wegen onnötige ergernüs zuuerhüten / Frieden zu dienste / Daß auch die Lehr / so Pfaffenehe verbeut / Teuffels lehre sey.
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