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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1530.wolte / daß die / so euch beschneiden / weggeschnitten würden. Diß ist vnser einfeltige Meinung / wie wir es gegen Gott dencken zu verantworten. Denn wie können wir doch Bruderschafft mit vnserm Widerpart machen / vnd also willigen / daß sie jhre Lehr verthedigen / für recht vnd gewiß / so doch vnser Gewissen anders fület vnnd helt / vnd wirdt durch jhre Disputation nicht gestillet? Der Schreiber gedachter Schrifft / mag es vielleicht gut meinen / aber er redet jha vom Glauben zuschwach / meinet es lige nicht groß daran / ob man schon in ettlichen Artickeln / so in der Schrifft sind / jrre / vnd es sey nicht not / daß man gewiß sey / was man helt vnnd lehret / Aber warlich wenn das Hertz vngewiß ist / vnd soll also vngewiß etwas fürgeben / so ists vbel verwaret wider Gottes Gericht / wie Paulus spricht: Was nicht auß dem Glauben geschicht / ist Sünde / vnnd bedarff guter Erfahrung / wie der Glaube gewiß sein muß / so er für Gottes Gericht bestehen soll.

Artickel von Sacramenten sind hoch vnd groß / vnd wer darinn nicht richtig ist / der jrret weit.

So sind auch die Artickel von den Sacramenten nicht gering zu achten. Denn dieweil die gantze Kirche täglich damit vmbgehet / folget vber die massen groß Ergernuß / wo man hierinn jrret. Wir können aber wol abnemmen / woher solche Theologia kömpt / die da vermeinet / es lige nicht groß daran / was man lehre / es sey gnug für Gott / freundlich vnd erbarlich leben. Also weren viel Philosophi auch Christen gewesen. So ist auch die Lehr nicht zurechnen nach dem schein eines bürgerlichen Lebens / sondern nach Gottes Wort.

Wenn man weiß / daß ein Lehr falsch vnd vnrecht ist / darff man nicht warten auff ein Concilium.

Auff das ander Stück / daß zu arbeiten sey auff ein Concilium / so Keiserliche Maiestat dermassen / wie außgeschrieben / procedieret / möchte es wol für ein Concilium gehalten werden. Es sey aber im Concilio oder sonst / so sind wir schüldig zubekennen / was wir glauben / wir sind auch schüldig andern nicht zuweren / die Lehr / so wir nicht gewißlich für recht halten / zuuerbieten. Zu dem ist auch not / daß wir bedencken / daß wir nicht an-

Anno 1530.wolte / daß die / so euch beschneiden / weggeschnitten würden. Diß ist vnser einfeltige Meinung / wie wir es gegen Gott dencken zu verantworten. Denn wie können wir doch Bruderschafft mit vnserm Widerpart machen / vnd also willigen / daß sie jhre Lehr verthedigen / für recht vnd gewiß / so doch vnser Gewissen anders fület vnnd helt / vnd wirdt durch jhre Disputation nicht gestillet? Der Schreiber gedachter Schrifft / mag es vielleicht gut meinen / aber er redet jha vom Glauben zuschwach / meinet es lige nicht groß daran / ob man schon in ettlichen Artickeln / so in der Schrifft sind / jrre / vnd es sey nicht not / daß man gewiß sey / was man helt vnnd lehret / Aber warlich wenn das Hertz vngewiß ist / vnd soll also vngewiß etwas fürgeben / so ists vbel verwaret wider Gottes Gericht / wie Paulus spricht: Was nicht auß dem Glauben geschicht / ist Sünde / vnnd bedarff guter Erfahrung / wie der Glaube gewiß sein muß / so er für Gottes Gericht bestehen soll.

Artickel von Sacramenten sind hoch vnd groß / vñ wer darinn nicht richtig ist / der jrret weit.

So sind auch die Artickel von den Sacramenten nicht gering zu achten. Denn dieweil die gantze Kirche täglich damit vmbgehet / folget vber die massen groß Ergernuß / wo man hierinn jrret. Wir können aber wol abnemmen / woher solche Theologia kömpt / die da vermeinet / es lige nicht groß daran / was man lehre / es sey gnug für Gott / freundlich vnd erbarlich leben. Also weren viel Philosophi auch Christen gewesen. So ist auch die Lehr nicht zurechnen nach dem schein eines bürgerlichen Lebens / sondern nach Gottes Wort.

Wenn man weiß / daß ein Lehr falsch vnd vnrecht ist / darff man nicht warten auff ein Concilium.

Auff das ander Stück / daß zu arbeiten sey auff ein Concilium / so Keiserliche Maiestat dermassen / wie außgeschrieben / procedieret / möchte es wol für ein Concilium gehalten werden. Es sey aber im Concilio oder sonst / so sind wir schüldig zubekennen / was wir glauben / wir sind auch schüldig andern nicht zuweren / die Lehr / so wir nicht gewißlich für recht halten / zuuerbieten. Zu dem ist auch not / daß wir bedencken / daß wir nicht an-

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[170/0186] wolte / daß die / so euch beschneiden / weggeschnitten würden. Diß ist vnser einfeltige Meinung / wie wir es gegen Gott dencken zu verantworten. Denn wie können wir doch Bruderschafft mit vnserm Widerpart machen / vnd also willigen / daß sie jhre Lehr verthedigen / für recht vnd gewiß / so doch vnser Gewissen anders fület vnnd helt / vnd wirdt durch jhre Disputation nicht gestillet? Der Schreiber gedachter Schrifft / mag es vielleicht gut meinen / aber er redet jha vom Glauben zuschwach / meinet es lige nicht groß daran / ob man schon in ettlichen Artickeln / so in der Schrifft sind / jrre / vnd es sey nicht not / daß man gewiß sey / was man helt vnnd lehret / Aber warlich wenn das Hertz vngewiß ist / vnd soll also vngewiß etwas fürgeben / so ists vbel verwaret wider Gottes Gericht / wie Paulus spricht: Was nicht auß dem Glauben geschicht / ist Sünde / vnnd bedarff guter Erfahrung / wie der Glaube gewiß sein muß / so er für Gottes Gericht bestehen soll. Anno 1530. So sind auch die Artickel von den Sacramenten nicht gering zu achten. Denn dieweil die gantze Kirche täglich damit vmbgehet / folget vber die massen groß Ergernuß / wo man hierinn jrret. Wir können aber wol abnemmen / woher solche Theologia kömpt / die da vermeinet / es lige nicht groß daran / was man lehre / es sey gnug für Gott / freundlich vnd erbarlich leben. Also weren viel Philosophi auch Christen gewesen. So ist auch die Lehr nicht zurechnen nach dem schein eines bürgerlichen Lebens / sondern nach Gottes Wort. Auff das ander Stück / daß zu arbeiten sey auff ein Concilium / so Keiserliche Maiestat dermassen / wie außgeschrieben / procedieret / möchte es wol für ein Concilium gehalten werden. Es sey aber im Concilio oder sonst / so sind wir schüldig zubekennen / was wir glauben / wir sind auch schüldig andern nicht zuweren / die Lehr / so wir nicht gewißlich für recht halten / zuuerbieten. Zu dem ist auch not / daß wir bedencken / daß wir nicht an-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 170. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/186>, abgerufen am 24.11.2024.