Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

Bild:
<< vorherige Seite

Anno 1530.Abendmal deß HErren waren (wie auch Sleidanus vnd Lauaterus schreiben) jhre eigene besondere Confession / vermöge des Keiserlichen Außschreibens zum Reichßtage / vbergeben.

Nun ist zwar derselbige achtzehende Artickel jhrer Confession / vom Sacrament deß Leibs vnd Bluts Christi / nicht richtig / sondern zu kurtz vnd schlüpfferig / vnd also gestellet gewesen / daß man jhn / vmb etlicher einuerleibter Puncten vnnd Wort willen / hat können auff gut Lutherisch deuten vnnd verstehen. Slüpfferige Bekentnüs vom Abendmal.Denn es stehet darinn / daß der HErr in diesem Sacrament seinen waren Leib vnnd Blut warlich zuessen vnd zutrincken gebe / zur Speise der Seele / vnd zum ewigen Leben / daß sie in jm / vnd er in jhnen bleibe. Item / Sie bethewren hoch / daß bey jhnen gar nicht / die heiligen Wort Christi / verkeret vnd zurissen / vnd nichts denn Beckenbrot vnd schlechter Wein / im Nachtmal gereichet werde. So wirdt auch Doctor Luthers lehr vom heiligen Abendmal / wie die in der Augspurgischen Confession verfasset / in der vier obbemelten Stedten bekentnüs / nicht angegriffen / gestraffet / noch verworffen. Hergegen aber sind etliche Punct vnnd Wort darinn gewesen / darunter sich die Zwinglianer haben können verkriechen vnnd behelffen / daher es bey vielen / sonderlich bey den politicis, allerley disputierens verursachet hat / wie Sleidanus lib. 7. solches widerholet / vnnd spricht / daß die vier Stedte / in jhrer Confession vom Abendmal deß HERREN / nicht einerley meinung mit den Sachsen vnnd jhren verwandten / gehabt / Vnd wie / vnd warumb die Protestierende denselben Artickel nicht billichen / noch für recht halten können / oder wollen / wirdt ordentlich hernach in der Historia folgen. Vnnd Lauaterus schreibt selbs / daß auch Zwinglius bekant habe / daß jhme dieselbige / der vier Stedte Confession / vnd jhre darauff erfolgete Apologia / nicht vbel gefallen habe / aber doch gleichwol nicht sicher geachtet / daß er sie schlecht admittieren vnd zulassen solte.

Anno 1530.Abendmal deß HErren waren (wie auch Sleidanus vnd Lauaterus schreiben) jhre eigene besondere Confession / vermöge des Keiserlichen Außschreibens zum Reichßtage / vbergeben.

Nun ist zwar derselbige achtzehende Artickel jhrer Confession / vom Sacrament deß Leibs vnd Bluts Christi / nicht richtig / sondern zu kurtz vnd schlüpfferig / vnd also gestellet gewesen / daß man jhn / vmb etlicher einuerleibter Puncten vnnd Wort willen / hat können auff gut Lutherisch deuten vnnd verstehen. Slüpfferige Bekentnüs vom Abendmal.Denn es stehet darinn / daß der HErr in diesem Sacrament seinen waren Leib vnnd Blut warlich zuessen vnd zutrincken gebe / zur Speise der Seele / vnd zum ewigen Leben / daß sie in jm / vnd er in jhnen bleibe. Item / Sie bethewren hoch / daß bey jhnen gar nicht / die heiligen Wort Christi / verkeret vnd zurissen / vnd nichts denn Beckenbrot vnd schlechter Wein / im Nachtmal gereichet werde. So wirdt auch Doctor Luthers lehr vom heiligen Abendmal / wie die in der Augspurgischen Confession verfasset / in der vier obbemelten Stedten bekentnüs / nicht angegriffen / gestraffet / noch verworffen. Hergegen aber sind etliche Punct vnnd Wort darinn gewesen / darunter sich die Zwinglianer haben können verkriechen vnnd behelffen / daher es bey vielen / sonderlich bey den politicis, allerley disputierens verursachet hat / wie Sleidanus lib. 7. solches widerholet / vnnd spricht / daß die vier Stedte / in jhrer Confession vom Abendmal deß HERREN / nicht einerley meinung mit den Sachsen vnnd jhren verwandten / gehabt / Vnd wie / vnd warumb die Protestierende denselben Artickel nicht billichen / noch für recht halten können / oder wollen / wirdt ordentlich hernach in der Historia folgen. Vnnd Lauaterus schreibt selbs / daß auch Zwinglius bekant habe / daß jhme dieselbige / der vier Stedte Confession / vnd jhre darauff erfolgete Apologia / nicht vbel gefallen habe / aber doch gleichwol nicht sicher geachtet / daß er sie schlecht admittieren vnd zulassen solte.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0208" n="192"/><note place="left">Anno 1530.</note>Abendmal deß HErren waren (wie auch                      Sleidanus vnd Lauaterus schreiben) jhre eigene besondere Confession / vermöge                      des Keiserlichen Außschreibens zum Reichßtage / vbergeben.</p>
        <p>Nun ist zwar derselbige achtzehende Artickel jhrer Confession / vom Sacrament deß                      Leibs vnd Bluts Christi / nicht richtig / sondern zu kurtz vnd schlüpfferig /                      vnd also gestellet gewesen / daß man jhn / vmb etlicher einuerleibter Puncten                      vnnd Wort willen / hat können auff gut Lutherisch deuten vnnd verstehen. <note place="left">Slüpfferige Bekentnüs vom Abendmal.</note>Denn es stehet                      darinn / daß der HErr in diesem Sacrament seinen waren Leib vnnd Blut warlich                      zuessen vnd zutrincken gebe / zur Speise der Seele / vnd zum ewigen Leben / daß                      sie in jm / vnd er in jhnen bleibe. Item / Sie bethewren hoch / daß bey jhnen                      gar nicht / die heiligen Wort Christi / verkeret vnd zurissen / vnd nichts denn                      Beckenbrot vnd schlechter Wein / im Nachtmal gereichet werde. So wirdt auch                      Doctor Luthers lehr vom heiligen Abendmal / wie die in der Augspurgischen                      Confession verfasset / in der vier obbemelten Stedten bekentnüs / nicht                      angegriffen / gestraffet / noch verworffen. Hergegen aber sind etliche Punct                      vnnd Wort darinn gewesen / darunter sich die Zwinglianer haben können                      verkriechen vnnd behelffen / daher es bey vielen / sonderlich bey den politicis,                      allerley disputierens verursachet hat / wie Sleidanus lib. 7. solches widerholet                      / vnnd spricht / daß die vier Stedte / in jhrer Confession vom Abendmal deß                      HERREN / nicht einerley meinung mit den Sachsen vnnd jhren verwandten / gehabt /                      Vnd wie / vnd warumb die Protestierende denselben Artickel nicht billichen /                      noch für recht halten können / oder wollen / wirdt ordentlich hernach in der                      Historia folgen. Vnnd Lauaterus schreibt selbs / daß auch Zwinglius bekant habe                      / daß jhme dieselbige / der vier Stedte Confession / vnd jhre darauff erfolgete                      Apologia / nicht vbel gefallen habe / aber doch gleichwol nicht sicher geachtet                      / daß er sie schlecht admittieren vnd zulassen solte.
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[192/0208] Abendmal deß HErren waren (wie auch Sleidanus vnd Lauaterus schreiben) jhre eigene besondere Confession / vermöge des Keiserlichen Außschreibens zum Reichßtage / vbergeben. Anno 1530. Nun ist zwar derselbige achtzehende Artickel jhrer Confession / vom Sacrament deß Leibs vnd Bluts Christi / nicht richtig / sondern zu kurtz vnd schlüpfferig / vnd also gestellet gewesen / daß man jhn / vmb etlicher einuerleibter Puncten vnnd Wort willen / hat können auff gut Lutherisch deuten vnnd verstehen. Denn es stehet darinn / daß der HErr in diesem Sacrament seinen waren Leib vnnd Blut warlich zuessen vnd zutrincken gebe / zur Speise der Seele / vnd zum ewigen Leben / daß sie in jm / vnd er in jhnen bleibe. Item / Sie bethewren hoch / daß bey jhnen gar nicht / die heiligen Wort Christi / verkeret vnd zurissen / vnd nichts denn Beckenbrot vnd schlechter Wein / im Nachtmal gereichet werde. So wirdt auch Doctor Luthers lehr vom heiligen Abendmal / wie die in der Augspurgischen Confession verfasset / in der vier obbemelten Stedten bekentnüs / nicht angegriffen / gestraffet / noch verworffen. Hergegen aber sind etliche Punct vnnd Wort darinn gewesen / darunter sich die Zwinglianer haben können verkriechen vnnd behelffen / daher es bey vielen / sonderlich bey den politicis, allerley disputierens verursachet hat / wie Sleidanus lib. 7. solches widerholet / vnnd spricht / daß die vier Stedte / in jhrer Confession vom Abendmal deß HERREN / nicht einerley meinung mit den Sachsen vnnd jhren verwandten / gehabt / Vnd wie / vnd warumb die Protestierende denselben Artickel nicht billichen / noch für recht halten können / oder wollen / wirdt ordentlich hernach in der Historia folgen. Vnnd Lauaterus schreibt selbs / daß auch Zwinglius bekant habe / daß jhme dieselbige / der vier Stedte Confession / vnd jhre darauff erfolgete Apologia / nicht vbel gefallen habe / aber doch gleichwol nicht sicher geachtet / daß er sie schlecht admittieren vnd zulassen solte. Slüpfferige Bekentnüs vom Abendmal.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/208
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 192. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/208>, abgerufen am 21.11.2024.