Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.Anno 1530.Abendmal deß HErren waren (wie auch Sleidanus vnd Lauaterus schreiben) jhre eigene besondere Confession / vermöge des Keiserlichen Außschreibens zum Reichßtage / vbergeben. Nun ist zwar derselbige achtzehende Artickel jhrer Confession / vom Sacrament deß Leibs vnd Bluts Christi / nicht richtig / sondern zu kurtz vnd schlüpfferig / vnd also gestellet gewesen / daß man jhn / vmb etlicher einuerleibter Puncten vnnd Wort willen / hat können auff gut Lutherisch deuten vnnd verstehen. Slüpfferige Bekentnüs vom Abendmal.Denn es stehet darinn / daß der HErr in diesem Sacrament seinen waren Leib vnnd Blut warlich zuessen vnd zutrincken gebe / zur Speise der Seele / vnd zum ewigen Leben / daß sie in jm / vnd er in jhnen bleibe. Item / Sie bethewren hoch / daß bey jhnen gar nicht / die heiligen Wort Christi / verkeret vnd zurissen / vnd nichts denn Beckenbrot vnd schlechter Wein / im Nachtmal gereichet werde. So wirdt auch Doctor Luthers lehr vom heiligen Abendmal / wie die in der Augspurgischen Confession verfasset / in der vier obbemelten Stedten bekentnüs / nicht angegriffen / gestraffet / noch verworffen. Hergegen aber sind etliche Punct vnnd Wort darinn gewesen / darunter sich die Zwinglianer haben können verkriechen vnnd behelffen / daher es bey vielen / sonderlich bey den politicis, allerley disputierens verursachet hat / wie Sleidanus lib. 7. solches widerholet / vnnd spricht / daß die vier Stedte / in jhrer Confession vom Abendmal deß HERREN / nicht einerley meinung mit den Sachsen vnnd jhren verwandten / gehabt / Vnd wie / vnd warumb die Protestierende denselben Artickel nicht billichen / noch für recht halten können / oder wollen / wirdt ordentlich hernach in der Historia folgen. Vnnd Lauaterus schreibt selbs / daß auch Zwinglius bekant habe / daß jhme dieselbige / der vier Stedte Confession / vnd jhre darauff erfolgete Apologia / nicht vbel gefallen habe / aber doch gleichwol nicht sicher geachtet / daß er sie schlecht admittieren vnd zulassen solte. Anno 1530.Abendmal deß HErren waren (wie auch Sleidanus vnd Lauaterus schreiben) jhre eigene besondere Confession / vermöge des Keiserlichen Außschreibens zum Reichßtage / vbergeben. Nun ist zwar derselbige achtzehende Artickel jhrer Confession / vom Sacrament deß Leibs vnd Bluts Christi / nicht richtig / sondern zu kurtz vnd schlüpfferig / vnd also gestellet gewesen / daß man jhn / vmb etlicher einuerleibter Puncten vnnd Wort willen / hat können auff gut Lutherisch deuten vnnd verstehen. Slüpfferige Bekentnüs vom Abendmal.Denn es stehet darinn / daß der HErr in diesem Sacrament seinen waren Leib vnnd Blut warlich zuessen vnd zutrincken gebe / zur Speise der Seele / vnd zum ewigen Leben / daß sie in jm / vnd er in jhnen bleibe. Item / Sie bethewren hoch / daß bey jhnen gar nicht / die heiligen Wort Christi / verkeret vnd zurissen / vnd nichts denn Beckenbrot vnd schlechter Wein / im Nachtmal gereichet werde. So wirdt auch Doctor Luthers lehr vom heiligen Abendmal / wie die in der Augspurgischen Confession verfasset / in der vier obbemelten Stedten bekentnüs / nicht angegriffen / gestraffet / noch verworffen. Hergegen aber sind etliche Punct vnnd Wort darinn gewesen / darunter sich die Zwinglianer haben können verkriechen vnnd behelffen / daher es bey vielen / sonderlich bey den politicis, allerley disputierens verursachet hat / wie Sleidanus lib. 7. solches widerholet / vnnd spricht / daß die vier Stedte / in jhrer Confession vom Abendmal deß HERREN / nicht einerley meinung mit den Sachsen vnnd jhren verwandten / gehabt / Vnd wie / vnd warumb die Protestierende denselben Artickel nicht billichen / noch für recht halten können / oder wollen / wirdt ordentlich hernach in der Historia folgen. Vnnd Lauaterus schreibt selbs / daß auch Zwinglius bekant habe / daß jhme dieselbige / der vier Stedte Confession / vnd jhre darauff erfolgete Apologia / nicht vbel gefallen habe / aber doch gleichwol nicht sicher geachtet / daß er sie schlecht admittieren vnd zulassen solte. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0208" n="192"/><note place="left">Anno 1530.</note>Abendmal deß HErren waren (wie auch Sleidanus vnd Lauaterus schreiben) jhre eigene besondere Confession / vermöge des Keiserlichen Außschreibens zum Reichßtage / vbergeben.</p> <p>Nun ist zwar derselbige achtzehende Artickel jhrer Confession / vom Sacrament deß Leibs vnd Bluts Christi / nicht richtig / sondern zu kurtz vnd schlüpfferig / vnd also gestellet gewesen / daß man jhn / vmb etlicher einuerleibter Puncten vnnd Wort willen / hat können auff gut Lutherisch deuten vnnd verstehen. <note place="left">Slüpfferige Bekentnüs vom Abendmal.</note>Denn es stehet darinn / daß der HErr in diesem Sacrament seinen waren Leib vnnd Blut warlich zuessen vnd zutrincken gebe / zur Speise der Seele / vnd zum ewigen Leben / daß sie in jm / vnd er in jhnen bleibe. Item / Sie bethewren hoch / daß bey jhnen gar nicht / die heiligen Wort Christi / verkeret vnd zurissen / vnd nichts denn Beckenbrot vnd schlechter Wein / im Nachtmal gereichet werde. So wirdt auch Doctor Luthers lehr vom heiligen Abendmal / wie die in der Augspurgischen Confession verfasset / in der vier obbemelten Stedten bekentnüs / nicht angegriffen / gestraffet / noch verworffen. Hergegen aber sind etliche Punct vnnd Wort darinn gewesen / darunter sich die Zwinglianer haben können verkriechen vnnd behelffen / daher es bey vielen / sonderlich bey den politicis, allerley disputierens verursachet hat / wie Sleidanus lib. 7. solches widerholet / vnnd spricht / daß die vier Stedte / in jhrer Confession vom Abendmal deß HERREN / nicht einerley meinung mit den Sachsen vnnd jhren verwandten / gehabt / Vnd wie / vnd warumb die Protestierende denselben Artickel nicht billichen / noch für recht halten können / oder wollen / wirdt ordentlich hernach in der Historia folgen. Vnnd Lauaterus schreibt selbs / daß auch Zwinglius bekant habe / daß jhme dieselbige / der vier Stedte Confession / vnd jhre darauff erfolgete Apologia / nicht vbel gefallen habe / aber doch gleichwol nicht sicher geachtet / daß er sie schlecht admittieren vnd zulassen solte. </p> </div> </body> </text> </TEI> [192/0208]
Abendmal deß HErren waren (wie auch Sleidanus vnd Lauaterus schreiben) jhre eigene besondere Confession / vermöge des Keiserlichen Außschreibens zum Reichßtage / vbergeben.
Anno 1530. Nun ist zwar derselbige achtzehende Artickel jhrer Confession / vom Sacrament deß Leibs vnd Bluts Christi / nicht richtig / sondern zu kurtz vnd schlüpfferig / vnd also gestellet gewesen / daß man jhn / vmb etlicher einuerleibter Puncten vnnd Wort willen / hat können auff gut Lutherisch deuten vnnd verstehen. Denn es stehet darinn / daß der HErr in diesem Sacrament seinen waren Leib vnnd Blut warlich zuessen vnd zutrincken gebe / zur Speise der Seele / vnd zum ewigen Leben / daß sie in jm / vnd er in jhnen bleibe. Item / Sie bethewren hoch / daß bey jhnen gar nicht / die heiligen Wort Christi / verkeret vnd zurissen / vnd nichts denn Beckenbrot vnd schlechter Wein / im Nachtmal gereichet werde. So wirdt auch Doctor Luthers lehr vom heiligen Abendmal / wie die in der Augspurgischen Confession verfasset / in der vier obbemelten Stedten bekentnüs / nicht angegriffen / gestraffet / noch verworffen. Hergegen aber sind etliche Punct vnnd Wort darinn gewesen / darunter sich die Zwinglianer haben können verkriechen vnnd behelffen / daher es bey vielen / sonderlich bey den politicis, allerley disputierens verursachet hat / wie Sleidanus lib. 7. solches widerholet / vnnd spricht / daß die vier Stedte / in jhrer Confession vom Abendmal deß HERREN / nicht einerley meinung mit den Sachsen vnnd jhren verwandten / gehabt / Vnd wie / vnd warumb die Protestierende denselben Artickel nicht billichen / noch für recht halten können / oder wollen / wirdt ordentlich hernach in der Historia folgen. Vnnd Lauaterus schreibt selbs / daß auch Zwinglius bekant habe / daß jhme dieselbige / der vier Stedte Confession / vnd jhre darauff erfolgete Apologia / nicht vbel gefallen habe / aber doch gleichwol nicht sicher geachtet / daß er sie schlecht admittieren vnd zulassen solte.
Slüpfferige Bekentnüs vom Abendmal.
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