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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1531.vnnd in den Sacramenten / den Christen gereicht) also erkläret Bucer erkläret seine meinung also / daß man hoffnung gewinnet seiner be kerung / vnd einigkeit.hat / daß er wolle damit zuuerstehen geben / der Leib Christi sey auch dem Brot / Mund vnd Bauch zugegen / wiewol er nicht zur Speise des zergenglichen Bauchs sey auffgesetzet zuniessen im Sacrament.

Vnd wiewol solche vnnd dergleichen Rede von den Zwinglianern / jhrem Brauch nach / anders gedeutet vnnd außgelegt werden köndten / jedoch haben sie die Hoffnung der Einigkeit Hertzog Ernst / etc. begert deutliche teutsche erklärung von Bucero vnnd den Zwinglianern.grösser gemacht. Darumb auch vmb runde / richtige Erklärung bey jhnen offtmals angesuchet worden / wie Hertzog Ernst / hochlöblicher Gedechtnus / selbst an Bucerum geschrieben / mit diesen Worten: Obscuritas vestra nisi satis explicetur, non poterit vllum huic causae remedium afferri, neque conscientijs persuasio vel error eripi, neque concordia solide ali & firmari. Certissimis & explicacissimis verbis, quatenus fieri potest, sententia vestra declaranda est. Das ist / Ewere tunckele Rede müssen rund / vnnd mit klaren deutlichen Worten erkläret werden / sonst kan man der sachen nicht helffen / noch die Gewissen dieses Irrthumbs entnemmen / noch zur bestendigen Einigkeit kommen.

Es hat D. Lutherus auch einen kurtzen Begriff von Buceri Fürschlag / vnnd warauff der Handel stehe / auffs Papier gebracht wölches mit seiner eignen Hand geschrieben / von Wort zu Wort also lautend:

D. Lutheri Fürschlag auff des Butzers erklärung.

Erstlich / daß Martinus Bucerus anzeigt / jedes Theil halte es mit vns im Sacrament gleich / nemlich des Stücks halben / daß sie glauben mit vns / daß der ware Leib vnd Blut vnsers Herren sey gegenwertig im Sacrament / vnnd werde mit den Worten dargereichet / der Seelen zur Speise / oder zur sterckung des Glaubens / das nemmen wir freundlich an / vnd hören von Hertzen gern.

Zum andern / weil aber allein Bucerus solches bekennet /

Anno 1531.vnnd in den Sacramenten / den Christen gereicht) also erkläret Bucer erkläret seine meinung also / daß man hoffnung gewinnet seiner be kerung / vnd einigkeit.hat / daß er wolle damit zuuerstehen geben / der Leib Christi sey auch dem Brot / Mund vnd Bauch zugegen / wiewol er nicht zur Speise des zergenglichen Bauchs sey auffgesetzet zuniessen im Sacrament.

Vnd wiewol solche vnnd dergleichen Rede von den Zwinglianern / jhrem Brauch nach / anders gedeutet vnnd außgelegt werden köndten / jedoch haben sie die Hoffnung der Einigkeit Hertzog Ernst / etc. begert deutliche teutsche erklärung von Bucero vnnd den Zwinglianern.grösser gemacht. Darumb auch vmb runde / richtige Erklärung bey jhnen offtmals angesuchet worden / wie Hertzog Ernst / hochlöblicher Gedechtnus / selbst an Bucerum geschrieben / mit diesen Worten: Obscuritas vestra nisi satis explicetur, non poterit vllum huic causae remedium afferri, neque conscientijs persuasio vel error eripi, neque concordia solidè ali & firmari. Certissimis & explicacissimis verbis, quatenus fieri potest, sententia vestra declaranda est. Das ist / Ewere tunckele Rede müssen rund / vnnd mit klaren deutlichen Worten erkläret werden / sonst kan man der sachen nicht helffen / noch die Gewissen dieses Irrthumbs entnemmen / noch zur bestendigen Einigkeit kommen.

Es hat D. Lutherus auch einen kurtzen Begriff von Buceri Fürschlag / vnnd warauff der Handel stehe / auffs Papier gebracht wölches mit seiner eignen Hand geschrieben / von Wort zu Wort also lautend:

D. Lutheri Fürschlag auff des Butzers erklärung.

Erstlich / daß Martinus Bucerus anzeigt / jedes Theil halte es mit vns im Sacrament gleich / nemlich des Stücks halben / daß sie glauben mit vns / daß der ware Leib vnd Blut vnsers Herren sey gegenwertig im Sacrament / vnnd werde mit den Worten dargereichet / der Seelen zur Speise / oder zur sterckung des Glaubens / das nemmen wir freundlich an / vnd hören von Hertzen gern.

Zum andern / weil aber allein Bucerus solches bekennet /

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[236/0252] vnnd in den Sacramenten / den Christen gereicht) also erkläret hat / daß er wolle damit zuuerstehen geben / der Leib Christi sey auch dem Brot / Mund vnd Bauch zugegen / wiewol er nicht zur Speise des zergenglichen Bauchs sey auffgesetzet zuniessen im Sacrament. Anno 1531. Bucer erkläret seine meinung also / daß man hoffnung gewinnet seiner be kerung / vnd einigkeit. Vnd wiewol solche vnnd dergleichen Rede von den Zwinglianern / jhrem Brauch nach / anders gedeutet vnnd außgelegt werden köndten / jedoch haben sie die Hoffnung der Einigkeit grösser gemacht. Darumb auch vmb runde / richtige Erklärung bey jhnen offtmals angesuchet worden / wie Hertzog Ernst / hochlöblicher Gedechtnus / selbst an Bucerum geschrieben / mit diesen Worten: Obscuritas vestra nisi satis explicetur, non poterit vllum huic causae remedium afferri, neque conscientijs persuasio vel error eripi, neque concordia solidè ali & firmari. Certissimis & explicacissimis verbis, quatenus fieri potest, sententia vestra declaranda est. Das ist / Ewere tunckele Rede müssen rund / vnnd mit klaren deutlichen Worten erkläret werden / sonst kan man der sachen nicht helffen / noch die Gewissen dieses Irrthumbs entnemmen / noch zur bestendigen Einigkeit kommen. Hertzog Ernst / etc. begert deutliche teutsche erklärung von Bucero vnnd den Zwinglianern. Es hat D. Lutherus auch einen kurtzen Begriff von Buceri Fürschlag / vnnd warauff der Handel stehe / auffs Papier gebracht wölches mit seiner eignen Hand geschrieben / von Wort zu Wort also lautend: Erstlich / daß Martinus Bucerus anzeigt / jedes Theil halte es mit vns im Sacrament gleich / nemlich des Stücks halben / daß sie glauben mit vns / daß der ware Leib vnd Blut vnsers Herren sey gegenwertig im Sacrament / vnnd werde mit den Worten dargereichet / der Seelen zur Speise / oder zur sterckung des Glaubens / das nemmen wir freundlich an / vnd hören von Hertzen gern. Zum andern / weil aber allein Bucerus solches bekennet /

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 236. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/252>, abgerufen am 22.11.2024.