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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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dem einigen / vmb der andern alle willen / nicht so vil gelegen sein?Anno 1531. Antwort. Es ist allzu viel an dem einigen gelegen / wie drobenWer in einem Artickel falsch vnd jrrig ist / vnd wil sich auß Gottes wort nit weisen lassen / der ist durchauß vnrichtig vnd vnrein. von Acham gesagt / denn darinn werden die andern alle auch vnrein / wie Jacobus spricht / Offendens in vno, factus est omnium reus. Er ist nicht weniger ein Vnchrist / wer einen Artickel leugnet / denn Arrius / oder der einer / derhalben wir dem Vrtheil nicht entlauffen mögen / Faciens & consentiens, pari poena plectuntur, Rom. 1. Vnnd wie der Prophet zum Könige Josaphat sagt / 2. Paralip. 19. Impio praebes auxilium, & ijs, qui oderunt Dominum, amicitia iungeris. Auch beschweren sie die sachen selbst damit zu sehr / daß sie ohne alle not vom Sacrament / so gantz vnd gar alle Ceremonien abthun / vnd machen eine schlechte Collation drauß / wölches wir nicht wol glimpfflich können verantworten.

Spricht man aber: Dieser Bund betreffe nicht die Lehr / sondern soll wider eusserliche Gewalt / die man wider Recht fürnimpt / dieweil jene sich auff Erkantnus erbieten. Antwort. Das helt nicht / denn man weiß / daß vns der Widertheil vmb keiner Vrsachen willen angreiffen wil / denn vmb der Lehr willen / darumb lest sichs nicht glauben / daß wir wider vnrechte Gewalt solchen Bund machen / Vnd daß sie sich auff Erkantnus erbieten /Wir sind gewiß / daß die Sacramentierer vnrecht lehren. hilfft vns nichts / denn wir wissen vnd halten / daß sie vnrecht haben / vnd mögen solches nicht mit jhnen in Zweiffel oder Erkantnus setzen. Darumb wir nicht mit gutem Gewissen können mit jhnen handeln / wir müsten solch jhr erbieten auff Erkantnus auch bewilligen vnd bestettigen / vnnd also gleich mit jhnen / von vnserm gewissen Erkantnus / auff jhren Zweiffel oder vngewissen Wahn fallen / das were denn mehr denn halb / wo nicht gar / vnsern Glauben verleugnet. Derhalben ist vnser Bedencken / daß mans lasse bleiben bey den Artickeln / die gestellet sind auff solche handlung.

dem einigen / vmb der andern alle willen / nicht so vil gelegen sein?Anno 1531. Antwort. Es ist allzu viel an dem einigen gelegen / wie drobenWer in einem Artickel falsch vnd jrrig ist / vnd wil sich auß Gottes wort nit weisen lassen / der ist durchauß vnrichtig vnd vnrein. von Acham gesagt / denn darinn werden die andern alle auch vnrein / wie Jacobus spricht / Offendens in vno, factus est omnium reus. Er ist nicht weniger ein Vnchrist / wer einen Artickel leugnet / denn Arrius / oder der einer / derhalben wir dem Vrtheil nicht entlauffen mögen / Faciens & consentiens, pari poena plectuntur, Rom. 1. Vnnd wie der Prophet zum Könige Josaphat sagt / 2. Paralip. 19. Impio praebes auxilium, & ijs, qui oderunt Dominum, amicitia iungeris. Auch beschweren sie die sachen selbst damit zu sehr / daß sie ohne alle not vom Sacrament / so gantz vnd gar alle Ceremonien abthun / vnd machen eine schlechte Collation drauß / wölches wir nicht wol glimpfflich können verantworten.

Spricht man aber: Dieser Bund betreffe nicht die Lehr / sondern soll wider eusserliche Gewalt / die man wider Recht fürnimpt / dieweil jene sich auff Erkantnus erbieten. Antwort. Das helt nicht / denn man weiß / daß vns der Widertheil vmb keiner Vrsachen willen angreiffen wil / denn vmb der Lehr willen / darumb lest sichs nicht glauben / daß wir wider vnrechte Gewalt solchen Bund machen / Vnd daß sie sich auff Erkantnus erbieten /Wir sind gewiß / daß die Sacramentierer vnrecht lehren. hilfft vns nichts / denn wir wissen vnd halten / daß sie vnrecht haben / vnd mögen solches nicht mit jhnen in Zweiffel oder Erkantnus setzen. Darumb wir nicht mit gutem Gewissen können mit jhnen handeln / wir müsten solch jhr erbieten auff Erkantnus auch bewilligen vnd bestettigen / vnnd also gleich mit jhnen / von vnserm gewissen Erkantnus / auff jhren Zweiffel oder vngewissen Wahn fallen / das were denn mehr denn halb / wo nicht gar / vnsern Glauben verleugnet. Derhalben ist vnser Bedencken / daß mans lasse bleiben bey den Artickeln / die gestellet sind auff solche handlung.

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[241/0257] dem einigen / vmb der andern alle willen / nicht so vil gelegen sein? Antwort. Es ist allzu viel an dem einigen gelegen / wie droben von Acham gesagt / denn darinn werden die andern alle auch vnrein / wie Jacobus spricht / Offendens in vno, factus est omnium reus. Er ist nicht weniger ein Vnchrist / wer einen Artickel leugnet / denn Arrius / oder der einer / derhalben wir dem Vrtheil nicht entlauffen mögen / Faciens & consentiens, pari poena plectuntur, Rom. 1. Vnnd wie der Prophet zum Könige Josaphat sagt / 2. Paralip. 19. Impio praebes auxilium, & ijs, qui oderunt Dominum, amicitia iungeris. Auch beschweren sie die sachen selbst damit zu sehr / daß sie ohne alle not vom Sacrament / so gantz vnd gar alle Ceremonien abthun / vnd machen eine schlechte Collation drauß / wölches wir nicht wol glimpfflich können verantworten. Anno 1531. Wer in einem Artickel falsch vnd jrrig ist / vnd wil sich auß Gottes wort nit weisen lassen / der ist durchauß vnrichtig vnd vnrein. Spricht man aber: Dieser Bund betreffe nicht die Lehr / sondern soll wider eusserliche Gewalt / die man wider Recht fürnimpt / dieweil jene sich auff Erkantnus erbieten. Antwort. Das helt nicht / denn man weiß / daß vns der Widertheil vmb keiner Vrsachen willen angreiffen wil / denn vmb der Lehr willen / darumb lest sichs nicht glauben / daß wir wider vnrechte Gewalt solchen Bund machen / Vnd daß sie sich auff Erkantnus erbieten / hilfft vns nichts / denn wir wissen vnd halten / daß sie vnrecht haben / vnd mögen solches nicht mit jhnen in Zweiffel oder Erkantnus setzen. Darumb wir nicht mit gutem Gewissen können mit jhnen handeln / wir müsten solch jhr erbieten auff Erkantnus auch bewilligen vnd bestettigen / vnnd also gleich mit jhnen / von vnserm gewissen Erkantnus / auff jhren Zweiffel oder vngewissen Wahn fallen / das were denn mehr denn halb / wo nicht gar / vnsern Glauben verleugnet. Derhalben ist vnser Bedencken / daß mans lasse bleiben bey den Artickeln / die gestellet sind auff solche handlung. Wir sind gewiß / daß die Sacramentierer vnrecht lehren.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 241. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/257>, abgerufen am 22.11.2024.