Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

Bild:
<< vorherige Seite

Anno 1531.beklagt / vnnd andere trewlich gewarnet / sonderlich wenn er deß Oecolampadij gedacht / Ach du armer Mann (hat er gesagt) du bist je dein selbst eigner Prophet gewest / da du gesprochen: Gott sols rechnen / wenn du mit willen vnrecht lehrest / daß dirs Gott vergebe / so es noch müglich ist. Ich suche Gottes Ehre / vnd der Kirchen bestes / vnd bleibe bey seinem Wort. Wenn ich das nicht thete / so würde es Gott an mir auch suchen / vnd mich plötzlich auffreumen.

Butzer schreibt abermal / vnd wil Lutherum vnd die Zwinglische jrrthumbe conciliern oder vereinigen.

Nach Zwingels Todt / hat Bucerus an Bullingerum vnd Leonem gegen Zürich geschrieben / vnd jhnen vermeldet / das D. Lutheri Lehr vom Abendmal leidlich / vnnd nicht ferne von der Zwinglischen meinung sey / vnnd sey der gantze Streit mehr ein Wortgezenck / denn daß er die Sache solte betreffen. Sie haben Die Zürchischen prediger sind in jren Zwinglianismo standhafftig / vnnd redliche Schwermer.aber dem Butzer geantwortet / vnnd jhn vermanet / er wolle doch bey jhnen bestendig beharren / vnnd sich von der meinung / die er selbst bißher durch viel predigten vnnd öffentliche schreiben hette verfochten / auff Lutheri Seiten vnd Lehr / von der leiblichen gegenwart Christi im Abendmal / nicht bewegen noch ziehen lassen. Deßgleichen haben sie an andere Kirchendiener in Schwabenland vielmals geschrieben / vnnd sie gebeten standhafftig zusein / vnnd sich wegen deß jemmerlichen Schadens vnnd Todts Zwinglij vnnd Oecolampadij / nicht kleinmütig zuerzeigen.

Aber wir wollen nun zum 32. jhar kommen / vnd was darinn sich in dieser Sache / vom heiligen Abendmal / begeben / kürtzlich erzehlen.

Anno 1532.
Des Keisers vnd Chur vnd Fürsten tag zu Schweinfurt.

Anno 1532. auff dem tag zu Schweinfurt / ist im namen vnd auß befehl Keiserlicher Maiestet / von den Fürsten / so dazu abgefertigt gewesen / als Meintz vnd Pfaltz / den protestierenden Fürsten vnd Stenden angezeigt worden / daß der erste Artickel

Anno 1531.beklagt / vnnd andere trewlich gewarnet / sonderlich wenn er deß Oecolampadij gedacht / Ach du armer Mann (hat er gesagt) du bist je dein selbst eigner Prophet gewest / da du gesprochen: Gott sols rechnen / wenn du mit willen vnrecht lehrest / daß dirs Gott vergebe / so es noch müglich ist. Ich suche Gottes Ehre / vnd der Kirchen bestes / vnd bleibe bey seinem Wort. Wenn ich das nicht thete / so würde es Gott an mir auch suchen / vnd mich plötzlich auffreumen.

Butzer schreibt abermal / vnd wil Lutherum vnd die Zwinglische jrrthumbe conciliern oder vereinigen.

Nach Zwingels Todt / hat Bucerus an Bullingerum vnd Leonem gegen Zürich geschrieben / vnd jhnen vermeldet / das D. Lutheri Lehr vom Abendmal leidlich / vnnd nicht ferne von der Zwinglischen meinung sey / vnnd sey der gantze Streit mehr ein Wortgezenck / denn daß er die Sache solte betreffen. Sie haben Die Zürchischen prediger sind in jren Zwinglianismo standhafftig / vnnd redliche Schwermer.aber dem Butzer geantwortet / vnnd jhn vermanet / er wolle doch bey jhnen bestendig beharren / vnnd sich von der meinung / die er selbst bißher durch viel predigten vnnd öffentliche schreiben hette verfochten / auff Lutheri Seiten vnd Lehr / von der leiblichen gegenwart Christi im Abendmal / nicht bewegen noch ziehen lassen. Deßgleichen haben sie an andere Kirchendiener in Schwabenland vielmals geschrieben / vnnd sie gebeten standhafftig zusein / vnnd sich wegen deß jemmerlichen Schadens vnnd Todts Zwinglij vnnd Oecolampadij / nicht kleinmütig zuerzeigen.

Aber wir wollen nun zum 32. jhar kommen / vnd was darinn sich in dieser Sache / vom heiligen Abendmal / begeben / kürtzlich erzehlen.

Anno 1532.
Des Keisers vnd Chur vnd Fürsten tag zu Schweinfurt.

Anno 1532. auff dem tag zu Schweinfurt / ist im namen vnd auß befehl Keiserlicher Maiestet / von den Fürsten / so dazu abgefertigt gewesen / als Meintz vnd Pfaltz / den protestierenden Fürsten vnd Stenden angezeigt worden / daß der erste Artickel

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0262" n="246"/><note place="left">Anno 1531.</note>beklagt / vnnd andere trewlich                      gewarnet / sonderlich wenn er deß Oecolampadij gedacht / Ach du armer Mann (hat                      er gesagt) du bist je dein selbst eigner Prophet gewest / da du gesprochen: Gott                      sols rechnen / wenn du mit willen vnrecht lehrest / daß dirs Gott vergebe / so                      es noch müglich ist. Ich suche Gottes Ehre / vnd der Kirchen bestes / vnd bleibe                      bey seinem Wort. Wenn ich das nicht thete / so würde es Gott an mir auch suchen                      / vnd mich plötzlich auffreumen.</p>
        <note place="left">Butzer schreibt abermal / vnd wil Lutherum vnd die                      Zwinglische jrrthumbe conciliern oder vereinigen.</note>
        <p>Nach Zwingels Todt / hat Bucerus an Bullingerum vnd Leonem gegen Zürich                      geschrieben / vnd jhnen vermeldet / das D. Lutheri Lehr vom Abendmal leidlich /                      vnnd nicht ferne von der Zwinglischen meinung sey / vnnd sey der gantze Streit                      mehr ein Wortgezenck / denn daß er die Sache solte betreffen. Sie haben <note place="left">Die Zürchischen prediger sind in jren Zwinglianismo                          standhafftig / vnnd redliche Schwermer.</note>aber dem Butzer geantwortet /                      vnnd jhn vermanet / er wolle doch bey jhnen bestendig beharren / vnnd sich von                      der meinung / die er selbst bißher durch viel predigten vnnd öffentliche                      schreiben hette verfochten / auff Lutheri Seiten vnd Lehr / von der leiblichen                      gegenwart Christi im Abendmal / nicht bewegen noch ziehen lassen. Deßgleichen                      haben sie an andere Kirchendiener in Schwabenland vielmals geschrieben / vnnd                      sie gebeten standhafftig zusein / vnnd sich wegen deß jemmerlichen Schadens vnnd                      Todts Zwinglij vnnd Oecolampadij / nicht kleinmütig zuerzeigen.</p>
        <p>Aber wir wollen nun zum 32. jhar kommen / vnd was darinn sich in dieser Sache /                      vom heiligen Abendmal / begeben / kürtzlich erzehlen.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Anno 1532.<lb/></head>
        <note place="left">Des Keisers vnd <choice><sic>Cbur</sic><corr>Chur</corr></choice> vnd Fürsten tag zu                      Schweinfurt.</note>
        <p>Anno 1532. auff dem tag zu Schweinfurt / ist im namen vnd auß befehl Keiserlicher                      Maiestet / von den Fürsten / so dazu abgefertigt gewesen / als Meintz vnd Pfaltz                      / den protestierenden Fürsten vnd Stenden angezeigt worden / daß der erste                      Artickel
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[246/0262] beklagt / vnnd andere trewlich gewarnet / sonderlich wenn er deß Oecolampadij gedacht / Ach du armer Mann (hat er gesagt) du bist je dein selbst eigner Prophet gewest / da du gesprochen: Gott sols rechnen / wenn du mit willen vnrecht lehrest / daß dirs Gott vergebe / so es noch müglich ist. Ich suche Gottes Ehre / vnd der Kirchen bestes / vnd bleibe bey seinem Wort. Wenn ich das nicht thete / so würde es Gott an mir auch suchen / vnd mich plötzlich auffreumen. Anno 1531. Nach Zwingels Todt / hat Bucerus an Bullingerum vnd Leonem gegen Zürich geschrieben / vnd jhnen vermeldet / das D. Lutheri Lehr vom Abendmal leidlich / vnnd nicht ferne von der Zwinglischen meinung sey / vnnd sey der gantze Streit mehr ein Wortgezenck / denn daß er die Sache solte betreffen. Sie haben aber dem Butzer geantwortet / vnnd jhn vermanet / er wolle doch bey jhnen bestendig beharren / vnnd sich von der meinung / die er selbst bißher durch viel predigten vnnd öffentliche schreiben hette verfochten / auff Lutheri Seiten vnd Lehr / von der leiblichen gegenwart Christi im Abendmal / nicht bewegen noch ziehen lassen. Deßgleichen haben sie an andere Kirchendiener in Schwabenland vielmals geschrieben / vnnd sie gebeten standhafftig zusein / vnnd sich wegen deß jemmerlichen Schadens vnnd Todts Zwinglij vnnd Oecolampadij / nicht kleinmütig zuerzeigen. Die Zürchischen prediger sind in jren Zwinglianismo standhafftig / vnnd redliche Schwermer. Aber wir wollen nun zum 32. jhar kommen / vnd was darinn sich in dieser Sache / vom heiligen Abendmal / begeben / kürtzlich erzehlen. Anno 1532. Anno 1532. auff dem tag zu Schweinfurt / ist im namen vnd auß befehl Keiserlicher Maiestet / von den Fürsten / so dazu abgefertigt gewesen / als Meintz vnd Pfaltz / den protestierenden Fürsten vnd Stenden angezeigt worden / daß der erste Artickel

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/262
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 246. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/262>, abgerufen am 22.11.2024.